Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich nach den Gebührensätzen für den Bereich „Geflügel“. MA Dr. Brüske erklärt, seit dem 01.01.2012 werde ein entsprechender Tarif aus der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO NRW) angewandt. Der Tarif sehe einen Gebührenrahmen vor, in dessen Feld sich der Kreis seitdem bewege.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg befürchtet, regelmäßige Personalengpässe könnten vor dem Hintergrund stetig steigender Schlachtzahlen im Großbetrieb die Untersuchungsqualität beeinflussen. FBL Dr. Scheipers betont, der Kreis Coesfeld sei bestrebt, eine hohe Untersuchungsqualität zu erhalten. Hierzu sei jedoch im Hinblick auf den schrumpfenden Personalkegel die Ausbildung amtlicher Fachassistenten notwendig und auch bereits initiiert worden.

 

Ktabg. Kummann erkundigt sich nach den Möglichkeiten einer Mischkalkulation für Groß- und Kleinbetriebe. MA Dr. Brüske führt hierzu aus, dies sei rechtlich nicht möglich. Unter anderem werde das Personal für Tätigkeiten in Kleinbetrieben nach Stück- und nicht nach Stundenvergütung entlohnt, es bestünden also grundlegend unterschiedliche Kostenstrukturen.