Beschluss: Kenntnis genommen

Ktabg. Havermeier bittet unter Hinweis auf Seite 14 des Tätigkeitsberichtes um eine Begründung für die Steigerung der freiheitsentziehenden Maßnahmen von einer im Jahr 2010 auf fünf im Jahr 2011.

AL Bleiker erklärt, dass freiheitsentziehende Maßnahmen grundsätzlich nur mit richterlicher Anordnung erfolgen können, da es sich ja nicht um geschlossene Einrichtungen handeln würde. Gründe für den Anstieg seien der Heimaufsicht nicht bekannt.

Ktabg. Willms weist darauf hin, dass ein weiterer Grund für den Anstieg der freiheitsentziehenden Maßnahmen auch die Zunahme der Demenzerkrankungen sein könne.

Ktabg. Prof. Dr. Voß führt aus, dass das auf Seite 29 des Tätigkeitsberichtes abgebildete Fazit, wonach trotz festgestellter struktureller Defizite zusammenfassend festgestellt werden könne, dass Menschen in Einrichtungen im Kreis Coesfeld korrekt und gut versorgt würden, unter Berücksichtigung der im Rahmen der Prüfergebnisse auf Seite 20 und 21 aufgelisteten Mängel aus seiner Sicht nicht nachvollzogen werden könne. Für künftige Tätigkeitsberichte werde eine kritischere Fazitgestaltung vorgeschlagen, um damit der Politik eine bessere Grundlage für die Unterstützung bei der Beseitigung der Mängel zu geben. In vielen Fällen seien Hygienevorschriften nicht beachtet worden.

FBL Schütt führt hierzu aus, dass die festgestellten Mängel nicht alle im Bereich Hygiene zu sehen seien. In den einzelnen Prüfberichten sei Hygiene nur ein Kriterium von mehreren. Insofern müsse stets der Einzelfall betrachtet werden. Ferner würden laufend Fortbildungsveranstaltungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen durchgeführt, insbesondere jetzt auch zum Thema MRSA. Außerdem werde die Einhaltung der Hygienevorschriften regelmäßig überprüft. Die Heimaufsicht werde hier als Ordnungsbehörde tätig. Im Berichtszeitraum 2010/2011 seien für zwei Einrichtungen z.B. Aufnahmestopps verhängt worden.

AL Bleiker teilt ergänzend mit, dass im Jahr 2011 3692 Plätze in Einrichtungen im Kreis Coesfeld belegt gewesen seien. Das bedeute, dass 3692 Personen an 365 Tagen an 24 Stunden gepflegt werden mussten. Dass hierbei Fehler passieren würden, sei nur zu menschlich. Im Jahr 2010 seien bei der Heimaufsicht 28 Beschwerden, im Jahr 2011 32 Beschwerden eingegangen. Unter Berücksichtigung der Gesamtanzahl der pflegebedürftigen Menschen in Einrichtungen sei die Anzahl der Beschwerden gering. Ferner sei festzustellen, dass Angehörige zunehmend kritischer würden. Allerdings hätten lt. Bewertung des Medizinischen Dienstes der überwiegende Teil der Einrichtungen im Kreis Coesfeld eine Bewertung von 1,x bei einem Bewertungssystem von 1,0 bis 5,0. Zur Ausräumung der Fehler werde insbesondere bei Beratungen vor Ort angesetzt. Die Zahl der Beratungen sei von 97 in 2010 auf 193 in 2011 angestiegen.

Ktabg. Havermeier hebt hervor, dass trotz Erweiterung des Umfanges der Aufgaben die Zahl der Begutachtungen in 2011 wieder zugenommen habe.

FBL Schütt erklärt, dass das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) den Abschluss einer Verfahrensvereinbarung zur Umsetzung der Überwachung von Betreuungseinrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) beabsichtige. Danach würden Berichtszeiträume für die Jahre 2011/2012, 2013/2014 als sinnvoll erachtet. Sofern aufgrund vorheriger Berichtszeiträume die örtlichen Verfahrensweisen mit den genannten sinnvollen landesweiten Berichtszeiträumen nicht übereinstimmten, solle die örtlich zuständige Behörde mittelfristig eine Harmonisierung sicherstellen. Das bedeute für den Kreis Coesfeld, dass für das Jahr 2012 ein separater Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht zu fertigen sei. Darauf folge dann ein Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2013/2014.

Ktabg. Pieper bittet um Mitteilung, ob der demografische Wandel auch im Rahmen der Ausbildung von Pflegekräften berücksichtigt werde.

FBL Schütt antwortet, dass dies als Thema für eine künftige Sitzung des Ausschusses vorgemerkt werde.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.