Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt weist darauf hin, dass die Jahresberichte konstant aufgebaut seien. Auf diese Weise werde eine Vergleichbarkeit gewährleistet. Erfreulich sei, die weiterhin niedrige Arbeitslosenquote im Kreis Coesfeld.

Ktabg. Havermeier fragt nach, ob unter der Reduzierung der Eingliederungsmittel die Förderung von Langzeitarbeitslosen leide und ob die betroffenen Personen dadurch vom SGB II in das SGB XII wechseln. Sie bittet ferner um Auskunft, wie sich die niedrige Arbeitslosenquote bei relativ konstanter Zahl der Bedarfsgemeinschaften erkläre und ob dies mit der Zahl der Aufstocker zusammenhänge. Auch möchte sie wissen, wie das Beschwerdemanagement im Rahmen von Maßnahmen gestaltet sei.

AL Bleiker führt aus, dass ein Wechsel von Langzeitarbeitslosen in das SGB XII nicht erfolge, solange diese Personen erwerbsfähig seien. Durch die Reduzierung des Eingliederungstitels sei es nicht mehr möglich, insbesondere für arbeitsmarktferne Personen ein breit gefächertes Angebot vorzuhalten. Aktuell läge die Zahl der Bedarfsgemeinschaften wieder unter 4.000. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften stehe nicht unmittelbar in Zusammenhang mit der Arbeitslosenquote. Im Rahmen der Arbeitslosenstatistik würden z. B. Personen, die an einer Maßnahme teilnehmen, nicht als arbeitslos geführt.

FBL Schütt weist darauf hin, dass die aktuellen Monatsberichte Angaben zu Aufstockern enthalten.

AL Bleiker führt aus, dass die Beschwerden nie so gravierend seien. In der Regel könne die Situation durch Gespräche geklärt werden.

Ktabg. Willms lobt die gute Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und den Kommunen.

Auf die Frage der Ktabg. Wilhelm, ob im Hinblick auf die Langzeitarbeitslosen die Maßnahme 50plus angeboten werde, antwortet AL Bleiker, dass dies der Fall sei und eine gezielte Ansprache der Personen erfolge.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.