Beschluss: Kenntnis genommen

 

FBL Schütt nimmt Bezug auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) und führt zu der Frage, in welcher Höhe Mittel zur Umsetzung des BuT in den Kreis Coesfeld geflossen seien, Folgendes aus:

Zur Umsetzung des BuT erhalte der Kreis gekoppelt an die im Kreisgebiet getätigten Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II einen bundesweit festgelegten Prozentsatz, aus dem sich die Höhe der zufließenden Mittel errechne (vgl. unten stehende Tabelle). Eine Aufteilung der Zuweisung für die einzelnen Leistungskomponenten des BuT, mit Ausnahme der befristeten Mittel für die Schulsozialarbeit, erfolge nicht. Für Ausgaben aus den Rechtsbereichen SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz erhalte der Kreis keine Mittel.

 

Im Einzelnen würden sich auf der Basis der Ausgaben des Jahres 2011 folgende Mittelzuweisungen in 2012 errechnen:

 

Leistungen Bildung und Teilhabe:                               Höhe der Mittel:

SGB II, KiZ, Wohngeld            5,4 %                           870.069,71 €

 

2,8 % Schulsozialarbeit befristet bis 2013:                451,147,26 €

 

Verwaltungskosten für Bildung und Teilhabe:

SGB II, KiZ, Wohngeld            1,2 %                           193,348,82 €

 

Zu der Frage, wie die Abwicklung des BuT zwischen Kreis und Kommunen geregelt/aufgeteilt sei, erläutert FBL Schütt, dass die Zuständigkeit für die Umsetzung der Bildungs- und Teilhabeleistungen vollständig per Satzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen worden sei. Die Umsetzung der Schulsozialarbeit erfolge projektbezogen durch neun kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie durch die Abteilung 40 – Schule und Bildung - des Kreises. Der Kreis koordiniere und unterstütze fachlich die Aufgabenwahrnehmung. Zudem erfolge beim Kreis Coesfeld die Abrechnung der Sach- und Verwaltungsausgaben mit dem Bund.

 

Des Weiteren erklärt FBL Schütt zu der Frage, nach welchen Kriterien die Bundesmittel vom Kreis an die Kommunen überwiesen werden, dass die gesamten Verwaltungskosten den Städten und Gemeinden für die Umsetzung des BuT zur Verfügung gestellt werden. Im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden werde dabei als Kriterium der Schlüssel für die Verteilung der Wohngeldersparnis genutzt. Die Mittel für Schulsozialarbeit würden zu je 50 % Anteil verteilt nach der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in der jeweiligen Stadt/Gemeinde und nach der Anzahl der in der jeweiligen Kommune zu betreuenden Schülerinnen und Schüler.

Die Leistungsausgaben für das BuT würden den Städten und Gemeinden in tatsächlicher Höhe erstattet. 

 

Auf die Fragen, wie das Verhältnis zwischen bereitgestellten Mitteln aus dem BuT und dem Bedarf/der Antragslage sei und welche Folgen sich aus einem Defizit bzw. aus einem Überschuss ergeben, teilt FBL Schütt Folgendes mit:

Erst am 24.03.2011 sei das Gesetzespaket mit den Bestimmungen zum BuT beschlossen worden, so dass die Inanspruchnahme der Leistungen erst im Laufe des Jahres 2011 begonnen und sich kontinuierlich gesteigert habe. Von den für Leistungen des BuT bereit gestellten rund 870.000,- € seien in 2011 498.701,85 € (rund 60 %) für Leistungen verausgabt worden.

Aus den Überschüssen seien Rücklagen für die Ausgaben des Bildungs- und Teilhabepakets für das Jahr 2012 gebildet worden. Durch die steigende Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sei eine solche Rücklagenbildung geboten. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW habe durch Erlass vom 13.03.2012 eine Übertragung von nicht genutzten Ausgabemitteln zugelassen.

 

Abschließend verweist FBL Schütt im Rahmen der Frage, wie hoch die Personalkosten zur Umsetzung des BuT seien und wie diese finanziert würden, auf die Antwort zu der ersten Frage.

Personalkosten seien Teil der Verwaltungskosten. Diese würden über die pauschale Erstattung des Bundes (1,2 %) finanziert. Eine Erhöhung oder Verringerung dieser Erstattungsbeiträge sei nicht vorgesehen.

 

Ktabg. Pieper regt an, über die im Rahmen von Fraktionsanträgen ermittelten Daten nicht lediglich in der Sitzung zu berichten, sondern diese dem Gremium künftig bereits in der Sitzungsvorlage zur Verfügung zustellen, damit in der Sitzung über die Informationen beraten werden könne.

FBL Schütt bittet diesbezüglich, der Verwaltung eine größere Vorlaufzeit zu lassen, damit die Daten zusammengetragen werden könnten. Trotz der knappen Vorlaufzeit habe die Verwaltung der Politik zur Sitzung zeitaufwändige Zusammenstellungen vorgelegt.

Ktabg. Prof. Dr. Voß kann den Vorwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht nachvollziehen.

Ktabg. Pieper bittet, ihre Fraktion künftig telefonisch zu informieren, wenn ein Antrag bis zur folgenden Sitzung nicht mehr bearbeitet werden könne. Erkönne dann besser in der Folgesitzung in die Tagesordnung aufgenommen werden.

Ktabg. Havermeier bittet um Mitteilung, ob die Rücklage aus den Mitteln für das Jahr 2011 für die Gewährung von Leistungen des BuT für das Jahr 2012 bereit gestellt werde.

FBL Schütt erklärt, dass der Kreis Coesfeld die Ansprüche aus dem BuT in voller Höhe erfüllen müsse, ohne sicher sein zu können, Mittel in entsprechender Höhe vom Bund erstattet zu bekommen. Insofern sei eine Rücklage für das Jahr 2012 gebildet worden.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.