Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die aktualisierten Richtlinien zum Kreisfonds „Hilfe für Schwangere und junge Mütter zum Schutze ungeborenen Lebens“ werden beschlossen.


Ktabg. Bergmann ruft die in dieser Angelegenheit schon in der 1. Jahreshälfte geführte Diskussion in Erinnerung. Er teilt mit, dass die SPD-Kreistagsfraktion den geänderten Richtlinien  nicht zustimmen werde, weil staatlich nicht anerkannte Träger weiter Mittel erhalten sollen.

 

Ktabg. Püning erläutert, dass die nunmehr überarbeiteten Richtlinien die Praxis der letzten Jahre widerspiegeln. Danach seien Mittel vorrangig für Schwangere eingesetzt worden, die das Beratungsangebot von staatlich anerkannten Trägern angenommen hätten. Grundsätzlich sei beabsichtigt, mit dem Fonds „Hilfe für Schwangere und junge Mütter zum Schutze ungeborenen Lebens“ Bedürftigen zu helfen. Da der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) andere Finanzierungsmöglichkeiten habe, sei eine vorrangige Förderung von Hilfen an Rat- und Hilfesuchende dieser Institution vor dem Hintergrund der vorhandenen Beratungsangebote bei staatlich anerkannten Trägern nicht erforderlich.

Die vorgeschlagene Förderung des SkF mit ggf. im Vorjahr nicht benötigten Haushaltsmitteln des Fonds (sog. Reste) sei daher ausreichend.

 

Ktabg. Bergmann bemängelt, dass noch während der Beratungen zum Haushalt 2001 eine Förderung zugunsten des SkF bewilligt worden sei.

 

Ktabg. Kortmann erläutert, dass die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den vorgelegten Richtlinien nicht zustimmen werde. Er kritisiert, dass nach seinem Verständnis im Fall der Mittelübertragung in das nächste Jahr nur noch ein direkter Zugriff auf diese Mittel für den SkF bestehe.

 

Ktabg. Dabbelt weist darauf hin, dass der Fonds ausschließlich für Frauen gedacht sei, die ihren Wohnsitz im Kreis Coesfeld haben. Die besuchte staatlich anerkannte Beratungsinstitution müsse nicht notwendigerweise im Kreisgebiet liegen, beispielsweise könnten auch Träger in Münster aufgesucht werden, ohne hierdurch einen Förderungsanspruch zu verlieren.

 

Ktabg. Püning bekräftigt, dass der Fonds eine Hilfestellung für bedürftige Menschen darstellen solle mit der Maßgabe, dass vorrangig die Beratung durch staatlich anerkannte Träger gefördert werde. Wenn die zur Verfügung stehenden Mittel in einem Haushaltsjahr nicht vollständig verbraucht und ein Rest gebildet werden könne, bestünde im Folgejahr eine Zugriffsmöglichkeit des SkF auf diesen Rest.

 

Ktabg. Prof. Dr. Schulze zur Wiesche stellt fest, dass mit der vorgeschlagenen Förderpraxis dem SkF nicht das Wasser abgegraben werde, sondern für den SkF ggf. eine Zugriffsmöglichkeit auf  gebildete Reste bestehen bleibe.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               12 Ja-Stimmen

                                                    4 Nein-Stimmen

                                                    1 Enthaltung