Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Den Anträgen der Gemeinde Senden und des DRK-Ortsvereins Senden e.V., für die Tageseinrichtungen „An der Drachenwiese“ und „Am Schloss“ die zusätzliche Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten zu gewähren und die Einrichtungen damit als Einrichtungen in einem sozialen Brennpunkt anzuerkennen, wird für das Kindergartenjahr 2012/13 – vorbehaltlich der Gewährung des Landesanteils an der Förderung nach § 21 Abs. 4 KiBiz - entsprochen.

 

Zusammen mit dem Verwendungsnachweis ist ein Konzept zur konkreten Verwendung der Mittel nach § 20 Abs. 3 KiBiz einzureichen. In diesem sind Angaben zu Art und Umfang der hierdurch finanzierten Maßnahmen, zur Zielgruppe, zur Umsetzung in der Praxis und zu Umfang und Qualifikation des hierzu eingesetzten Personals vorzusehen. Insbesondere muss dargelegt werden, welche über den Auftrag der §§ 3, 8 und 13 KiBiz hinausgehenden Aufgaben mit Hilfe der Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz wahrgenommen werden.

 

 

 

 


S. B. Neumann kritisiert, dass der Förderantrag der Kindertageseinrichtung „Drachenwiese“ nicht ausreichend genug darlegen würde, warum diese in einem sozialen Brennpunkt läge. In diesem Antrag würde zu stark der Schwerpunkt auf der Darstellung geplanter Fördermaßnahmen in der Einrichtung liegen und nicht anhand Daten und Fakten zum Sozialraum untermauert, dass die Einrichtung innerhalb eines sozialen Brennpunktes liege.

 

FBL Schütt erwidert, dieses dürfte daran liegen, dass sich diese Einrichtung im selben Sozialraum befände wie auch die Einrichtung „Am Schloss“, hinsichtlich derer der Ausschuss in der Vergangenheit bereits festgestellt hat, dass es sich um einen sozialen Brennpunkt handelt. Vermutlich wurde vor diesem Hintergrund der Focus stärker darauf gelegt, darzustellen, für welche Zwecke die zusätzlichen Mittel eingesetzt werden sollen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig, 13 x ja