Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die L-O-M-P GmbH wird nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als freier Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld anerkannt.

Die öffentliche Anerkennung wird grundsätzlich hinfällig, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.

 


S. B. Bürgerin Köstler-Mathis erklärt zu Beginn der Beratung auf Nachfrage des s.B. Neumann, die Abkürzung LOMP stehe für die Grundschulen in Lüdinghausen:

 

Ludgerischule

Oswald-Schule

Marienschule

Paul-Gerhardt-Schule

 

und sei der Trägerverein der OGS an den drei erstgenannten Schulen. Die Paul-Gerhardt-Schule existiere heute nicht mehr. Nachfolgend erklärt Sie, sie sei beruflich Rektorin der Ludgerischule, daher mit der LOMP GmbH als Trägerin ihrer OGS sehr eng verbunden und daher befangen. Sie verlässt daraufhin den Kreis der Ausschussmitglieder.

 

Ktabg. Klose merkt daraufhin an, ihr enthalte die Vorlage der Verwaltung zu wenig an Informationen über den Antragsteller und seine Hintergründe. Des Weiteren vermisse sie auch, dass der Vorlage der entsprechende Antrag nicht beigefügt wurde.

 

FBL Schütt erwidert, der Gesellschaftszweck der L-O-M-P GmbH sei sehr wohl in der Sitzungsvorlage genannt, dem entnommen werden könne, in welchen Bereich der Antragsteller tätig sei. Im Übrigen handele es sich nur um eine Umfirmierung eines bereits in der Vergangenheit anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe, sodass hier die Kontinuität gewährleistet sei. Bei vergleichbaren Vorgängen in der Vergangenheit habe die Verwaltung ebenfalls darauf verzichtet, den entsprechenden Antrag der Sitzungsvorlage beizufügen und den Antragsteller ausführlich vorzustellen, da er letztlich schon bekannt sei und die Vorstellung bereits bei der ersten Anerkennung erfolgt wäre.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               12 x ja