Sitzung: 13.06.2012 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0679
Beschluss:
Die
L-O-M-P GmbH wird nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als freier
Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises
Coesfeld anerkannt.
Die
öffentliche Anerkennung wird grundsätzlich hinfällig, wenn die Voraussetzungen
für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.
S. B.
Bürgerin Köstler-Mathis erklärt zu Beginn der Beratung auf Nachfrage des s.B.
Neumann, die Abkürzung LOMP stehe für die Grundschulen in Lüdinghausen:
Ludgerischule
Oswald-Schule
Marienschule
Paul-Gerhardt-Schule
und sei
der Trägerverein der OGS an den drei erstgenannten Schulen. Die
Paul-Gerhardt-Schule existiere heute nicht mehr. Nachfolgend erklärt Sie, sie
sei beruflich Rektorin der Ludgerischule, daher mit der LOMP GmbH als Trägerin
ihrer OGS sehr eng verbunden und daher befangen. Sie verlässt daraufhin den
Kreis der Ausschussmitglieder.
Ktabg.
Klose merkt daraufhin an, ihr enthalte die Vorlage der Verwaltung zu wenig an
Informationen über den Antragsteller und seine Hintergründe. Des Weiteren
vermisse sie auch, dass der Vorlage der entsprechende Antrag nicht beigefügt
wurde.
FBL
Schütt erwidert, der Gesellschaftszweck der L-O-M-P GmbH sei sehr wohl in der
Sitzungsvorlage genannt, dem entnommen werden könne, in welchen Bereich der
Antragsteller tätig sei. Im Übrigen handele es sich nur um eine Umfirmierung
eines bereits in der Vergangenheit anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe,
sodass hier die Kontinuität gewährleistet sei. Bei vergleichbaren Vorgängen in
der Vergangenheit habe die Verwaltung ebenfalls darauf verzichtet, den
entsprechenden Antrag der Sitzungsvorlage beizufügen und den Antragsteller
ausführlich vorzustellen, da er letztlich schon bekannt sei und die Vorstellung
bereits bei der ersten Anerkennung erfolgt wäre.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 12 x ja