Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die aus dem U3-Bundesprogramm sowie U3-Sonderprogramm zur Verfügung gestellten Fördermittel bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen für die in der Anlage 3 aufgeführten U3-Maßnahmen vorzusehen.

 

Darüber hinaus wird der Verwaltung die Freigabe erteilt, noch zur Verfügung stehende Restmittel aus dem U3-Sonderprogramm für noch eingehende einzelne Investitionskostenförderanträge aus dem Bereich Tagespflege in Räumen der Tagespflegeperson zu verwenden.

 

2. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird beauftragt, die weitere Abstimmung notwendiger Maßnahmen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab dem 01.08.2013 zu begleiten und notwendige Beschlüsse vorzubereiten.

 

 


Ausschussvorsitzender Wobbe fasst einleitend die Inhalte der Sitzungsvorlage zusammen. Er erinnert daran, dass sich der Unterausschuss Jugendhilfeplanung in seiner Sitzung am 24.05.2012 bereits mit dieser Thematik befasst und in dieser Sitzung den Fördervorschlägen der Verwaltung zugestimmt hat.

Er teilt mit, dass der Unterausschuss darüber hinaus die Verwaltung beauftragt hat,

 

  1. in Zusammenarbeit  mit den Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes den weiter bestehenden U3-Ausbaubedarf festzustellen,
  2. die damit verbundenen Kosten zu ermitteln und
  3. im Rahmen der Konnexität die notwendigen Fördermittel bei Bund und Land einzufordern.

 

FBL Schütt ergänzt, dass die zurückbehaltene Reserve bei den Fördermitteln insbesondere noch für die Ausstattungsförderung einer neuen zusätzlichen Einrichtung in Nottuln im Ortsteil Nottuln gedacht ist, sollte es gelingen, diese im Rahmen eines Investorenmodells zu errichten.

Des Weiteren teilt er mit, dass die Verwaltung nunmehr ihre Bedarfsberechnungen auf eine eigene bis 2025 fortgeschriebene Bevölkerungsentwicklungsprognose aufbaut, die deutlich mehr Parameter berücksichtigt, als die Prognose von IT.NRW.

 

S.B. Neumann fordert eine stärkere finanzielle Förderung seitens des Bundes ein. Es reiche nicht, den Kommunen zinsgünstige Darlehen anzubieten, die diese in Zeiten knapper Mittel nicht bedienen könnten.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig 12 x ja