Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 1

Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

1.    Die Beratungsleistungen bei sexualisierter Gewalt der Vereine „frauen e.V. Coesfeld“ und „Zartbitter e.V. Münster“ für Jungen und Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren werden im Umfang der zu vereinbarenden Stundenkontingente (frauen e.V. Coesfeld mit 345  Stunden, Zartbitter Münster mit 479 Stunden) nach zunehmender Inanspruchnahme und Akzeptanz im Kreis fortgeführt. Darüber hinausgehende Leistungen werden nicht finanziert (Deckelung).

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Vereinen das Beratungsangebot vom 15.07.2012 bis zum 31.12.2013 abzusichern. Rechtzeitig vor Ablauf des Vereinbarungszeitraums ist dem Kreistag ein Bericht zur Inanspruchnahme und Akzeptanz des Angebotes und zur Notwendigkeit der Fortführung vorzulegen.

3.    Soweit aus der Vorlage der Berichterstattungen des Vereins „Zartbitter e.V. Münster“ objektive Daten ersichtlich sind, dass eine Vor-Ort-Beratung erforderlich ist, wird der Kreistag erneut beraten und beschließen. In diesem Fall ist die Verwaltung des Jugendamtes aufgefordert, mit dem Träger „Zartbitter e.V. Münster“ unverzüglich in Gespräche zu einer Erweiterung des Angebotes einzutreten, die Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Vor-Ort-Beratung zu prüfen und zur Entscheidung zu bringen.

 


FBL Schütt fasst einleitend kurz die Inhalte der Sitzungsvorlage zusammen und teilt mit, nach den letzten Verhandlungen wollten sich die Städte Coesfeld und Dülmen zukünftig ebenfalls an der Finanzierung des Angebotes von „frauen e.V.“ beteiligen. Seitens der jeweiligen Jugendamtsverwaltungen seien entsprechende Beschlussvorlagen in die jeweiligen politischen Gremien eingebracht worden. Dieses würde auch dazu führen, dass bisherige Kontingente von „Zartbitter e.V. Münster“ auf „frauen e.V.“ verlagert würden.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Schmitz erklärt FBL Schütt, sollte das mit den Trägern vereinbarte Kontingent ausgeschöpft sein, so müssten die Beratungssuchenden auf eine Warteliste verwiesen werden, es sei aber auch möglich, die Beratungssuchenden an den weiteren Träger zu verweisen, sollte dessen Kontingent noch nicht erschöpft sein.

Herr Termath ergänzt, der Einsatz der Kontingente und deren Deckelung sei zunächst ein Versuch. Die Kontingente spiegelten dabei den tatsächlichen Bedarf des letzten Jahres wider, auf dessen Grundlage sie gebildet worden seien. Im Vergleich zu den Kontingenten der derzeit noch laufenden Vereinbarung seien die Kontingente daher auch angehoben worden.

 

Ktabg. Klose führt aus, nach ihrer Kenntnis würden den beiden Trägern die Fälle durch den Kreis zugewiesen, sodass es aus ihrer Sicht keinen objektiven Grund für die ungleiche Höhe der Kontingente gäbe.

Herr Termath erwidert, etwaige Zuweisungen des Jugendamtes an die beiden Vereine würden nicht im Rahmen der Kontingente erfolgen, sondern als Einzelbeauftragung. Sie würden nicht auf die Kontingente angerechnet und ständen mit diesen nicht in Verbindung.

 

Ktabg. Schäpers hinterfragt die Beratung von Personen unter 14 Jahren und über 18 Jahren, die mit sexualisierter Gewalt konfrontiert würden und regt an, diesen gesamten Themenkomplex in einer weiteren Sitzung intensiv und ausführlich, ggfls. in Form eines Workshops, zu beleuchten und wünscht, dass dabei seitens der Verwaltung auch die Herangehensweise der Nachbarkreise an diese Thematik vorgestellt werde. Dieses führt zu einer ersten ausgiebigeren Diskussion der Ausschussmitglieder, in der der Bedarf nach weiterer Information und Diskussion der Thematik mehrheitlich bestätigt wird.

Herr Termath führt im Rahmen dieser Diskussion noch einmal bezugnehmend auf die Sitzungsvorlage zu diesem TOP aus, dass es sich bei sexualisierter Gewalt gegenüber Personen unter 14 Jahren automatisch um eine Kindeswohlgefährdung handele, der das KJA unmittelbar nachgehe. Die derzeitigen Wartezeiten bei der Hinzuziehung der Kinderschutzambulanz des DRK Münster betrügen dabei maximal 5 Tage.

 

Zur Beratung der über 18-jährigen erläutert FBL Schütt, der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes leist selbst keine therapeutische Behandlung. Vielmehr könnten Betroffene an die zuständigen Therapeuten weitervermittelt werden.

 

In der nachfolgenden Beratung diskutieren die Ausschussmitglieder insbesondere kontrovers die Frage, ob von „Zartbitter e.V. Münster“ verlangt werden solle, dass diese ebenfalls einen Beratungsstandort im Bereich des Kreises Coesfeld eröffnen sollen, oder ob es den Beratungsbedürftigen zugemutet werden könne, nach Münster zur Beratung zu fahren.

Im Rahmen dieser Diskussion wird Frau Brandenburger, als sie sich an der Diskussion beteiligen möchte, durch den Ausschussvorsitzenden Wobbe und in einem persönlichen Gespräch durch den FBL Schütt darauf hingewiesen, dass sie als 1. Vorsitzende des Vereins „frauen e.V.“ nach §§ 28 KrO, 31 GO befangen ist. Sie beteiligt sich daraufhin nicht an der Diskussion und verlässt nach weiteren Hinweisen aus der CDU-Fraktion über das korrekte Verhalten befangener Ausschussmitglieder den Sitzungssaal.

Im Rahmen dieser Diskussion erklärt FBL Schütt, bereits jetzt schon sei „Zartbitter“ auf Wunsch eines Beratungsbedürftigen bereit, in den Kreis Coesfeld zu kommen. Der Bedarf nach Beratung vor Ort durch „Zartbitter“ werde auch Gegenstand der Evaluation nach Auslaufen der derzeitigen Vereinbarung sein. Die Ergebnisse der Evaluation würden voraussichtlich Ende 2012 vorliegen.

Im weiteren Verlauf der Diskussion erneuert Frau Schäpers Ihren Wunsch, die Gesamtthematik Anfang des nächsten Jahres noch einmal ausführlich zu diskutieren. Dazu solle auch ein Vertreter des „Runden Tisches zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder im Kreis Coesfeld“ sowie „Zartbitter e.V. Münster“ eingeladen werden. Es besteht Einvernehmen, dass eine solche Diskussion geführt werden soll.

Ebenfalls plädiert sie dafür, die Dauer der abzuschließenden Anschlussvereinbarung zu kürzen auf nur 1 Jahr bis zum 14.07.2013, statt bis zum 31.12.2013. Sie stellt dazu den Antrag, den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Punkt 2 entsprechend zu modifizieren.

In der weiteren Debatte, stellt s.B. Neumann den Antrag, soweit aus der Vorlage der Berichterstattungen des Vereins „Zartbitter e.V. Münster“ objektive Daten ersichtlich sind, dass eine Vor-Ort-Beratung erforderlich ist, solle der Kreistag erneut beraten und beschließen. In diesem Fall solle die Verwaltung des Jugendamtes aufgefordert sein, mit dem Träger „Zartbitter e.V. Münster“ unverzüglich in Gespräche zu einer Erweiterung des Angebotes einzutreten, die Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Vor-Ort-Beratung zu prüfen und zur Entscheidung zu bringen.

 

Der Ausschussvorsitzende Wobbe unterbricht daraufhin auf Antrag der CDU-Fraktion für einige Minuten die Sitzung, um den Fraktionen die Gelegenheit zu geben, über die eingebrachten Anträge zu beraten.

 

Nach Wiedereintritt in die Sitzung stimmt der Jugendhilfeausschuss zunächst über den durch die Ktabg. Schäpers hinsichtlich der Geltungsdauer der Vereinbarung modifizierten Beschlussvorschlag der Verwaltung ab:

 

Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

  1. Die Beratungsleistungen bei sexualisierter Gewalt der Vereine „frauen e.V. Coesfeld“ und „Zartbitter e.V. Münster“ für Jungen und Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren werden im Umfang der zu vereinbarenden Stundenkontingente (frauen e.V. Coesfeld mit 345  Stunden, Zartbitter Münster mit 479 Stunden) nach zunehmender Inanspruchnahme und Akzeptanz im Kreis fortgeführt. Darüber hinausgehende Leistungen werden nicht finanziert (Deckelung).
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Vereinen das Beratungsangebot vom 15.07.2012 bis zum 14.07.2013 abzusichern. Rechtzeitig vor Ablauf des Vereinbarungszeitraums ist dem Kreistag ein Bericht zur Inanspruchnahme und Akzeptanz des Angebotes und zur Notwendigkeit der Fortführung vorzulegen.

 

Form der Abstimmung:                offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 2 x Ja

                                                    10 x Nein

 

Abschließend stimmt der Jugendhilfeausschuss über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, ergänzt um den Antrag des s.B. Neumann ab.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               2 x Ja

                                                    1 x Nein

                                                    2 x Enthaltung