Sitzung: 13.06.2012 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 1
Vorlage: SV-8-0677
Beschlussvorschlag des
Jugendhilfeausschusses:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
1.
Die Beratungsleistungen bei sexualisierter
Gewalt der Vereine „frauen e.V. Coesfeld“ und „Zartbitter e.V. Münster“ für
Jungen und Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren
werden im Umfang der zu vereinbarenden Stundenkontingente (frauen e.V. Coesfeld
mit 345 Stunden, Zartbitter Münster mit
479 Stunden) nach zunehmender Inanspruchnahme und Akzeptanz im Kreis
fortgeführt. Darüber hinausgehende Leistungen werden nicht finanziert
(Deckelung).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Vereinen das Beratungsangebot vom 15.07.2012 bis zum 31.12.2013 abzusichern. Rechtzeitig vor Ablauf des Vereinbarungszeitraums ist dem Kreistag ein Bericht zur Inanspruchnahme und Akzeptanz des Angebotes und zur Notwendigkeit der Fortführung vorzulegen.
3.
Soweit
aus der Vorlage der Berichterstattungen des Vereins „Zartbitter e.V. Münster“ objektive
Daten ersichtlich sind, dass eine Vor-Ort-Beratung erforderlich ist, wird der
Kreistag erneut beraten und beschließen. In diesem Fall ist die Verwaltung des
Jugendamtes aufgefordert, mit dem Träger „Zartbitter e.V. Münster“ unverzüglich
in Gespräche zu einer Erweiterung des Angebotes einzutreten, die Möglichkeiten
einer bedarfsgerechten Vor-Ort-Beratung zu prüfen und zur Entscheidung zu bringen.
FBL Schütt
fasst einleitend kurz die Inhalte der Sitzungsvorlage zusammen und teilt mit,
nach den letzten Verhandlungen wollten sich die Städte Coesfeld und Dülmen
zukünftig ebenfalls an der Finanzierung des Angebotes von „frauen e.V.“
beteiligen. Seitens der jeweiligen Jugendamtsverwaltungen seien entsprechende
Beschlussvorlagen in die jeweiligen politischen Gremien eingebracht worden.
Dieses würde auch dazu führen, dass bisherige Kontingente von „Zartbitter e.V.
Münster“ auf „frauen e.V.“ verlagert würden.
Auf
Nachfrage des Ausschussmitgliedes Schmitz erklärt FBL Schütt, sollte das mit
den Trägern vereinbarte Kontingent ausgeschöpft sein, so müssten die
Beratungssuchenden auf eine Warteliste verwiesen werden, es sei aber auch
möglich, die Beratungssuchenden an den weiteren Träger zu verweisen, sollte
dessen Kontingent noch nicht erschöpft sein.
Herr
Termath ergänzt, der Einsatz der Kontingente und deren Deckelung sei zunächst
ein Versuch. Die Kontingente spiegelten dabei den tatsächlichen Bedarf des
letzten Jahres wider, auf dessen Grundlage sie gebildet worden seien. Im
Vergleich zu den Kontingenten der derzeit noch laufenden Vereinbarung seien die
Kontingente daher auch angehoben worden.
Ktabg.
Klose führt aus, nach ihrer Kenntnis würden den beiden Trägern die Fälle durch
den Kreis zugewiesen, sodass es aus ihrer Sicht keinen objektiven Grund für die
ungleiche Höhe der Kontingente gäbe.
Herr
Termath erwidert, etwaige Zuweisungen des Jugendamtes an die beiden Vereine
würden nicht im Rahmen der Kontingente erfolgen, sondern als
Einzelbeauftragung. Sie würden nicht auf die Kontingente angerechnet und
ständen mit diesen nicht in Verbindung.
Ktabg.
Schäpers hinterfragt die Beratung von Personen unter 14 Jahren und über 18
Jahren, die mit sexualisierter Gewalt konfrontiert würden und regt an, diesen
gesamten Themenkomplex in einer weiteren Sitzung intensiv und ausführlich,
ggfls. in Form eines Workshops, zu beleuchten und wünscht, dass dabei seitens
der Verwaltung auch die Herangehensweise der Nachbarkreise an diese Thematik
vorgestellt werde. Dieses führt zu einer ersten ausgiebigeren Diskussion der
Ausschussmitglieder, in der der Bedarf nach weiterer Information und Diskussion
der Thematik mehrheitlich bestätigt wird.
Herr
Termath führt im Rahmen dieser Diskussion noch einmal bezugnehmend auf die
Sitzungsvorlage zu diesem TOP aus, dass es sich bei sexualisierter Gewalt
gegenüber Personen unter 14 Jahren automatisch um eine Kindeswohlgefährdung
handele, der das KJA unmittelbar nachgehe. Die derzeitigen Wartezeiten bei der
Hinzuziehung der Kinderschutzambulanz des DRK Münster betrügen dabei maximal 5
Tage.
Zur
Beratung der über 18-jährigen erläutert FBL Schütt, der Sozialpsychiatrische
Dienst des Gesundheitsamtes leist selbst keine therapeutische Behandlung.
Vielmehr könnten Betroffene an die zuständigen Therapeuten weitervermittelt
werden.
In der
nachfolgenden Beratung diskutieren die Ausschussmitglieder insbesondere
kontrovers die Frage, ob von „Zartbitter e.V. Münster“ verlangt werden solle,
dass diese ebenfalls einen Beratungsstandort im Bereich des Kreises Coesfeld
eröffnen sollen, oder ob es den Beratungsbedürftigen zugemutet werden könne,
nach Münster zur Beratung zu fahren.
Im
Rahmen dieser Diskussion wird Frau Brandenburger, als sie sich an der
Diskussion beteiligen möchte, durch den Ausschussvorsitzenden Wobbe und in
einem persönlichen Gespräch durch den FBL Schütt darauf hingewiesen, dass sie
als 1. Vorsitzende des Vereins „frauen e.V.“ nach §§ 28 KrO, 31 GO befangen
ist. Sie beteiligt sich daraufhin nicht an der Diskussion und verlässt nach
weiteren Hinweisen aus der CDU-Fraktion über das korrekte Verhalten befangener
Ausschussmitglieder den Sitzungssaal.
Im
Rahmen dieser Diskussion erklärt FBL Schütt, bereits jetzt schon sei
„Zartbitter“ auf Wunsch eines Beratungsbedürftigen bereit, in den Kreis
Coesfeld zu kommen. Der Bedarf nach Beratung vor Ort durch „Zartbitter“ werde
auch Gegenstand der Evaluation nach Auslaufen der derzeitigen Vereinbarung
sein. Die Ergebnisse der Evaluation würden voraussichtlich Ende 2012 vorliegen.
Im
weiteren Verlauf der Diskussion erneuert Frau Schäpers Ihren Wunsch, die
Gesamtthematik Anfang des nächsten Jahres noch einmal ausführlich zu
diskutieren. Dazu solle auch ein Vertreter des „Runden Tisches zur Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen und Kinder im Kreis Coesfeld“ sowie „Zartbitter e.V.
Münster“ eingeladen werden. Es besteht Einvernehmen, dass eine solche
Diskussion geführt werden soll.
Ebenfalls
plädiert sie dafür, die Dauer der abzuschließenden Anschlussvereinbarung zu
kürzen auf nur 1 Jahr bis zum 14.07.2013, statt bis zum 31.12.2013. Sie stellt
dazu den Antrag, den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Punkt 2 entsprechend
zu modifizieren.
In der
weiteren Debatte, stellt s.B. Neumann den Antrag, soweit aus der Vorlage der
Berichterstattungen des Vereins „Zartbitter e.V. Münster“ objektive Daten
ersichtlich sind, dass eine Vor-Ort-Beratung erforderlich ist, solle der
Kreistag erneut beraten und beschließen. In diesem Fall solle die Verwaltung
des Jugendamtes aufgefordert sein, mit dem Träger „Zartbitter e.V. Münster“
unverzüglich in Gespräche zu einer Erweiterung des Angebotes einzutreten, die
Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Vor-Ort-Beratung zu prüfen und zur
Entscheidung zu bringen.
Der
Ausschussvorsitzende Wobbe unterbricht daraufhin auf Antrag der CDU-Fraktion
für einige Minuten die Sitzung, um den Fraktionen die Gelegenheit zu geben,
über die eingebrachten Anträge zu beraten.
Nach
Wiedereintritt in die Sitzung stimmt der Jugendhilfeausschuss zunächst über den
durch die Ktabg. Schäpers hinsichtlich der Geltungsdauer der Vereinbarung
modifizierten Beschlussvorschlag der Verwaltung ab:
Beschlussvorschlag
des Jugendhilfeausschusses:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden
Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
- Die
Beratungsleistungen bei sexualisierter Gewalt der Vereine „frauen e.V.
Coesfeld“ und „Zartbitter e.V. Münster“ für Jungen und Mädchen im Alter
von 14 bis 18 Jahren werden im Umfang der zu vereinbarenden
Stundenkontingente (frauen e.V. Coesfeld mit 345 Stunden, Zartbitter Münster mit 479
Stunden) nach zunehmender Inanspruchnahme und Akzeptanz im Kreis
fortgeführt. Darüber hinausgehende Leistungen werden nicht finanziert
(Deckelung).
- Die
Verwaltung wird beauftragt, durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit
den Vereinen das Beratungsangebot vom 15.07.2012 bis zum 14.07.2013
abzusichern. Rechtzeitig vor Ablauf des Vereinbarungszeitraums ist dem
Kreistag ein Bericht zur Inanspruchnahme und Akzeptanz des Angebotes und
zur Notwendigkeit der Fortführung vorzulegen.
Form
der Abstimmung: offen per
Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 2 x Ja
10
x Nein
Abschließend
stimmt der Jugendhilfeausschuss über den Beschlussvorschlag der Verwaltung,
ergänzt um den Antrag des s.B. Neumann ab.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 2 x Ja
1 x Nein
2 x Enthaltung