Sachstand zur Integration der RNVG in den ZVM

 

„In der Kreistagssitzung am 14.03.2012 wurde unter der Sitzungsvorlage 8-0602/1 die Integration der RNVG in den ZVM beschlossen. Der Umsetzungsstand der gefassten Beschlüsse stellt sich wie folgt dar. Der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde im Vorfeld der Zweckverbandsversammlung noch einmal mit der Kommunalaufsicht vorabgestimmt. Insbesondere wurden in diesem Gespräch Anmerkungen des Kreises Steinfurt zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung diskutiert. Die Kritikpunkte konnten größtenteils gemeinsam mit der Kommunalaufsicht durch Formulierungsänderungen ausgeräumt werden. Im Wortlaut handelt es sich um redaktionelle Anpassungen, die nach Auffassung der Bezirksregierung nicht den Kern der Vereinbarung berühren und somit von der aktuellen Beschlusslage getragen werden.

Insbesondere hat die Kommunalaufsicht auch die Auffassung der Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf bestätigt, dass es für die Integration der RNVG in den ZVM keines einstimmigen Beschlusses bedarf. Die grundsätzliche Möglichkeit der Aufgabenübertragung wurde bereits im Rahmen einer Satzungsänderung 2008 einstimmig beschlossen. Die Integration der RNVG in den ZVM stellt somit auch nach Auffassung der Kommunalaufsicht eine organisatorische Ausgestaltung dieser Aufgabenübertragung dar. Trotz der redaktionellen Anpassungen hatte der Kreis Steinfurt bereits im Vorfeld der Zweckverbandsversammlung angekündigt, der Integration nicht zustimmen zu wollen. Auf die Notwendigkeit des einstimmigen Beschlusses wurde auch weiterhin verwiesen. In den Gruppierungssitzungen der Zweckverbandsversammlung wurde, in der Hoffnung auf eine Zustimmung des Kreises Steinfurt, vereinbart, die Übertragung der Aufgaben der RNVG in den ZVM vorerst auf 3 Jahre zu befristen. Mit dieser Ergänzung wurde in der Zweckverbandsversammlung am 18.06.2012 gegen die Stimmen des Kreises Steinfurt bei einer Enthaltung der Aufgabenübertragung und somit der Integration der RNVG in den ZVM zugestimmt. Auf einvernehmlichen Vorschlag der Kreise wurde dem Leiter der RNVG, Herrn Gerrit Tranel, die Geschäftsführung für den ZVM Fachbereich Bus übertragen. Der Kreis Steinfurt gab in der Sitzung zu Protokoll, dass er diesen mehrheitlichen Beschluss für satzungswidrig erachtet und sich eine Klage vorbehält.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gem. § 24 GKG NRW der Bezirksregierung zur Genehmigung angezeigt. Zeitgleich wird der Bezirksregierung die Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 2006 zur Gründung der RNVG angezeigt. Gem. § 5 der Vereinbarung erfolgt die Aufteilung der Kosten auf die mandatierenden Kreise verursachergerecht. Einzelheiten werden durch eine gesondert abzuschließende Vereinbarung der mandatierenden Kreise geregelt. Diese Vereinbarung befindet sich in einem 1. Entwurf in der Abstimmung. Zeitgleich werden bei den Kreisen Borken, Coesfeld und Warendorf die notwendigen Personalgestellungsverträge vorbereitet. Eine Umsetzung der Aufgabenübertragung wird zum 01.08.2012 angestrebt.“

Landrat Püning führt ergänzend aus, dass die Kreise weiterhin auch die politische Verantwortung haben werden und die Kreistage Entscheidungsträger bleiben.

 

 

Broschüren zu Regionale 2016-Projekten

 

„In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 14.06.2012 wurde der Wunsch geäußert, dass in der nächsten Kreistagssitzung Kurzbroschüren zu den Regionale 2016-Projekten für alle Kreistagsmitglieder zur Verfügung gestellt werden.

 

Da die Broschüren nur in kleiner Auflage vervielfältigt wurden, konnten die Projektträger leider nicht genügend Exemplare für alle Kreistagsmitglieder zur Verfügung stellen.

 

Um die Informationen dennoch zu übermitteln, werden alle Broschüren noch in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Weiterhin erhalten alle Fraktionen je ein gedrucktes Exemplar der Projekte. Sobald eine aktuelle Neuauflage der Broschüren vorliegt, werden diese an alle Kreistagsmitglieder verteilt.“

 

 

Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung

 

„Am 01. Juni 2012 hat der Kreis Coesfeld mit anderen Beteiligten die Beitrittsurkunde zur Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung unterzeichnet. Beteiligt an der Stiftung sind u.a. die Kulturstiftung des LWL, das Land Nordrhein-Westfalen, der Bund, die Kulturstiftung Westfälische Provinzialversicherung, die NRW-Stiftung, die Kreise Coesfeld, Borken, Warendorf, die Stadt Münster, die Gemeinde Havixbeck sowie verschiedene Privatpersonen.

 

Nach Auskunft des Landschaftsverbandes ist das benötigte Kapital in Höhe von 19,3 Mio. € zusammen.

 

Aus dem Kreis der kommunalen Stifter ist Landrat Konrad Püning in das erste Kuratorium entsandt worden. Die Zahlung des Kreises in Höhe von 400.000 € wird bis zum 30.06.2012 erfolgen. Sollte die Anerkennung der Stiftung nicht bis zum 30.09.2012 ausgesprochen sein, wird die geleistete Zahlung zurückerstattet.“

 

 

Höhe der Aufwandsentschädigung

 

„Mit Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung vom 02.04.2012 wurde die monatliche Aufwandsentschädigung von bisher 252,50 € ab 01.05.2012 auf nunmehr 255,00 € erhöht. Entsprechend ergibt sich auch eine höhere  Aufwandsentschädigung für die stellv. Landrätinnen und Fraktions- bzw. stellv. Fraktionsvorsitzenden. Gleichzeitig wurde das Sitzungsgeld von bisher 17,30 € auf 17,50 € erhöht.

 

Die entsprechenden Beträge wurden bereits bei den monatlichen Überweisungen für den Monat Mai 2012 berücksichtigt.“

 

 

3. Kreistagsforum NRW des Landkreistages NRW am 18.09.2012 bzw. 19.09.2012

 

„Nach der gelungenen Premiere im Oktober 2010 und dem 2. Kreistagsforum im Oktober 2011 lädt der Landkreistag NRW zum 3. Kreistagsforum am 18.09. bzw. 19.09.2012 in die Geschäftsstelle in Düsseldorf ein. Das Schwerpunktthema in diesem Jahr lautet

 

                        Kommunales Ehrenamt im Zeitalter des web 2.0“

 

Mit Schreiben vom 25.06.2012 wurden die Vorsitzenden der im Kreistag des Kreises Coesfeld vertretenen Fraktionen gebeten, Delegierte zu melden. Es können bis zu maximal sieben Delegierte von jedem Kreis entsandt werden. 

Der Landkreistag bittet aus organisatorischen Gründen um baldmögliche Anmeldung.

Es wird daher angeregt, dass die Fraktionsvorsitzenden die Teilnehmer und den Teilnahmetag der Geschäftsstelle des Kreistages per E-Mail oder telefonisch bis zum 10.07.2012 mitteilen, damit von hier zentral eine Anmeldung erfolgen sowie die erforderliche Dienstreisegenehmigung, für die Kreisausschuss zuständig ist, vorbereitet werden kann.

Das Einladungsschreiben wurde in der heutigen Kreistagssitzung ausgehändigt.“