Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Beratungsleistungen bei sexualisierter Gewalt der Vereine „frauen e.V. Coesfeld“ und „Zartbitter e.V. Münster“ für Jungen und Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren werden im Umfang der zu vereinbarenden Stundenkontingente (frauen e.V. Coesfeld mit 345 Stunden, Zartbitter Münster mit 479 Stunden) nach zunehmender Inanspruchnahme und Akzeptanz im Kreis fortgeführt. Darüber hinausgehende Leistungen werden nicht finanziert (Deckelung).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Vereinen das Beratungsangebot vom 15.07.2012 bis zum 31.12.2013 abzusichern. Rechtzeitig vor Ablauf des Vereinbarungszeitraums ist dem Kreistag ein Bericht zur Inanspruchnahme und Akzeptanz des Angebotes und zur Notwendigkeit der Fortführung vorzulegen.

 

  1. Soweit aus der Vorlage der Berichterstattungen des Vereins „Zartbitter e.V. Münster“ objektive Daten ersichtlich sind, dass eine Vor-Ort-Beratung erforderlich ist, wird der Kreistag erneut beraten und beschließen. In diesem Fall ist die Verwaltung des Jugendamtes aufgefordert, mit dem Träger „Zartbitter e.V. Münster“ unverzüglich in Gespräche zu einer Erweiterung des Angebotes einzutreten, die Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Vor-Ort-Beratung zu prüfen und zur Entscheidung zu bringen.

 

Zu Beginn weist LR Püning auf die im Jugendhilfeausschuss geänderte Sitzungsvorlage hin.

Ktabg. Vogelpohl nimmt anschließend zum Änderungsantrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stellung und erklärt, der Status quo dürfe nicht festgeschrieben werden. Es müsse ein niederschwelliges und ortsnahes Angebot im Kreisgebiet zur Verfügung stehen. Als Folge werde mit einer steigenden Nachfrage zu rechnen sein. Aus diesem Grund müsse auch die Deckelung der Ausgaben entfallen; diese sei nicht angemessen. Weiterhin sollten die Zahlen zeitnah überprüft werden. Ziel müsse eine dauerhafte Wahlmöglichkeit für Jungen und Mädchen im Kreisgebiet sein.

LR Püning bedankt sich für die Wortmeldung und verweist aber auf die intensiv geführten Beratungen im Jugendhilfeausschuss. Der vorliegende Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses sei mit den Anbietern abgestimmt und spiegele den derzeitigen Bedarf wieder.

FBL Schütt ergänzt, dass die Jugendämter der Städte Coesfeld und Dülmen dem ursprünglichen Vorschlag zugestimmt hätten. Die vorgetragenen Punkte seien im Jugendhilfeausschuss kontrovers diskutiert, die Deckelung mit den Trägern abgestimmt worden. Zartbitter e.V. Münster werde die Bedarfe dokumentieren und auch zu den Erfahrungen der Betroffenen hinsichtlich der Erreichbarkeit der Beratungsstelle Anfang des kommenden Jahres eine Aussage treffen.

Ktabg. Bednarz begrüßt ausdrücklich die nunmehr kreisweit einheitliche Regelung. Weiterhin stimmt sie mit Ktabg. Vogelpohl darin überein, dass sich die Zahlen im Zeitverlauf verändern werden. Den Vorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eine Vor-Ort-Beratung anzubieten, hält sie für unterstützenswert. Weiterhin sollten nun entsprechende Informationen an Betroffene und Multiplikatoren erfolgen.

Ktabg. Schäpers erklärt, dass im Jugendhilfeausschuss vereinbart worden sei, das Thema in einer der nächsten Sitzungen mit Angehörigen des runden Tisches nochmals zu erörtern. Die Zielgruppen der unter 14- und über 18-Jährigen würden von diesem Angebot nicht erfasst. Ziel müsse eine lückenlose ortsnahe Versorgung sein. Dazu solle sich die Verwaltung nicht nur mit Zartbitter e.V. Münster in Verbindung setzen, sondern ebenfalls auf die Erfahrungen der Clearingsstelle Münster zurückgreifen.

FBL Schütt verweist in diesem Zusammenhang auf das Angebot von Zartbitter e.V. Münster für die Vor-Ort-Beratung. Dieses Angebot wurde in der Vergangenheit einhellig als zu hoch angesehen. Die angesprochenen Informationen für die Multiplikatoren und Betroffenen sollen nun nach einem kreisweit einheitlichen Angebot zur Verfügung gestellt werden. Sobald der Sachverhalt im zuständigen Ausschuss wieder thematisiert wird, werden Vertreter der Vereine eingeladen und beteiligt.

Ktabg. Pieper erklärt, es sollte nicht nur die Personengruppe befragt werden, die die Beratungsstelle in Münster aufsucht. Vielmehr sollte die Erreichbarkeit als Ganzes auf den Prüfstand gebracht werden. Auch sie hält die Deckelung der Ausgaben wegen einer eventuellen Abweisung von Betroffenen für problematisch.

Ktabg. Schulze Zumkley verweist darauf, dass es sich nicht um eine Institutionsförderung handelt. Außerdem enthalte der Beschluss alle wichtigen Fakten. Die Frage der Deckelung werde Mitte 2013 geprüft; die tatsächlichen Bedarfe würden durch Zartbitter e.V. Münster dargestellt.

Nichtsdestotrotz fehlt Ktabg. Pieper noch einiges im Beschluss. Sie stellt klar, dass es ihr nicht um die Förderung einer Institution, sondern um die Betreuung geht.

 

LR Püning fasst zusammen, dass der Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses ein Schritt in die richtige Richtung und mit großer Mehrheit empfohlen worden sei. Der Jugendhilfeausschuss und die Anbieter hätten sich intensiv mit dem Thema beschäftigt und den vorliegenden Beschlussvorschlag erarbeitet.

Ktabg. Vogelpohl erläutert, das Beratungsergebnis des Jugendhilfeausschusses sei in der Fraktion noch einmal besprochen worden und habe zu dem vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion geführt. Ferner seien auch vier Zahlen aus der Stadt Dülmen nicht berücksichtigt worden, die hätten mit einfließen müssen.

 

Zunächst lässt LR Püning über den Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen:

 

 

  1. Die Beratungsleistungen bei sexualisierter Gewalt der Vereine „frauen e.V. Coesfeld“ und „Zartbitter e.V. Münster“ für Jungen und Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren werden im Umfang der zu vereinbarenden Stundenkontingente (frauen e.V. Coesfeld mit 345 Stunden, Zartbitter e.V. Münster mit 479 Stunden) nach zunehmender Inanspruchnahme und Akzeptanz im Kreis fortgeführt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Vereinen das Beratungsangebot vom 15.07.2012 bis 14.07.2013 abzusichern. Im ersten Quartal des Jahres 2013 ist dem Kreistag ein Bericht zur Inanspruchnahme und Akzeptanz des Angebotes und zur Notwendigkeit der Fortführung vorzulegen.

 

  1. Die Verwaltung des Jugendamtes wird aufgefordert, mit dem Träger „Zartbitter e.V. Münster“ eine bedarfsgerechte Vor-Ort-Beratung im Kreis Coesfeld zu vereinbaren.

 

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:             7        JA-Stimmen

                                                10        NEIN-Stimmen

 

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

Abschließend wird über den vorliegenden Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses abgestimmt.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               14    JA-Stimmen

                                                      3    NEIN-Stimmen