Sitzung: 17.09.2012 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-8-0700
Der stellvertretende Geschäftsführer der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw), Dr. Walter Bakenecker, erläutert anhand des beigefügten PowerPoint-Vortrages zunächst die erwartete Entwicklung des Versorgungsaufwandes beim Kreis Coesfeld. Unter der realistischen Annahme einer 2%-igen Dynamisierung der Pensionen würde sich der jährliche Versorgungsaufwand in den nächsten 30 Jahren stark erhöhen und im Jahr 2040 fast 10 Millionen Euro betragen.
Geschäftsführer Dr. Bakenecker stellt anschließend das Portfolio des kvw-Versorgungsfonds und zwei verschiedene Finanzierungsmodelle zum Aufbau eines Kapitalstocks zur Reduzierung des zukünftigen Versorgungsaufwandes vor. Als Kernaussage plädiert er in seinem Vortrag für eine rechtzeitige Kapitalansammlung, da sich der Zinseszinseffekt bei vorherigen Einzahlungen über den betrachteten Zeitraum sehr stark positiv auswirke. Auch im Sinne der Generationengerechtigkeit tue man gut daran, einen Großteil des künftigen Versorgungsaufwandes im Vorfeld zu finanzieren.
Ktabg. Havermeier verweist
darauf, dass die Bank of New York Mellon nach Auflösung der WestLB AG nunmehr
Alleingesellschafter der Kapitalanlagegesellschaft ist, die den Versorgungsfonds
verwaltet. Sie möchte wissen, ob hiermit ein höheres Risiko verbunden sei.
Geschäftsführer Dr. Bakenecker
erläutert, dass das Kapital nicht bei der Anlagegesellschaft liege, sondern bei
der Depotbank angelegt sei. Trotz des Ausscheidens der WestLB AG als
Anteilseigner werde der Fonds nach wie vor von denselben Personen verwaltet.
Sofern sich bei der Verwaltung des Fonds künftig Änderungen ergeben, die eine
negative Entwicklung befürchten lassen, könne die kvw die Anlagegesellschaft
wechseln.
Ktabg. Kohaus erkundigt sich
danach, ob bei der Anlagestrategie des Versorgungsfonds ethische Grundsätze wie
z. B. der Verzicht auf Spekulationen mit Nahrungsmitteln berücksichtigt werden.
Geschäftsführer Dr. Bakenecker antwortet, dass eine strikte Ausrichtung der
Anlagestrategie nach ethischen Grundsätzen aufgrund von weitreichenden
Konzernverflechtungen schwierig sei und daher zurzeit nicht praktiziert werde.
Allerdings werde in der groben Ausrichtung der Anlagestrategie soweit wie
möglich auf diese Grundsätze geachtet.
Ktabg. Müller sieht die
alleinige Beteiligung der Bank of New York Mellon an der Anlagegesellschaft
kritisch und fragt, ob es Alternativen zu dieser Gesellschaft gibt.
Geschäftsführer Dr. Bakenecker entgegnet, dass es auf dem Markt sehr viele
Anlagegesellschaften gebe. Die jetzige WestLB Mellon Asset Mangement GmbH
stelle jedoch als kommunal ausgerichtete, ehemalige WestLB-Tochter einen
bevorzugten Partner dar. Das Team der Anlagegesellschaft nehme die Aufgaben in der Fondsverwaltung bereits seit
15 Jahren wahr.
Auf entsprechende Nachfrage der
Ktabg. Havermeier erklärt Geschäftsführer Dr. Bakenecker, dass ein Wechsel der
Anlagegesellschaft unter Beachtung der vereinbarten Kündigungsfristen ohne
weiteres möglich sei.
Vors. Dr. Gochermann nimmt
Bezug auf die vorgestellten zwei Finanzierungsmodelle und möchte wissen, ob
hierüber noch eine Entscheidung in den politischen Gremien vorgesehen sei.
KD Gilbeau führt hierzu aus,
dass es einer strategischen Entscheidung bedürfe, wie viel der Kreis bereit sei
zu investieren, um eine Abfederung des späteren Versorgungsaufwandes zu erreichen.
Mit den Ausführungen in der Sitzungsvorlage und dem Vortrag von Dr. Bakenecker
sollten zunächst die Problematik und unterschiedliche Lösungsmodelle
vorgestellt werden.
LR Püning ergänzt, dass die
Entscheidung über die Vorsorgestrategie jährlich im Rahmen der
Haushaltsbeschlüsse erfolge, da die entsprechenden Zahlungen im Haushaltsplan
enthalten sind.
Ktabg. Löcken möchte wissen, ob
viele Kommunen bei der Festlegung der Vorsorgestrategie von einer Dynamisierung
des Versorgungsaufwandes ausgehen. Geschäftsführer Dr. Bakenecker entgegnet,
dass die Einberechnung einer Dynamisierung die Regel sei, da nicht davon
ausgegangen werden könne, dass die Versorgungsempfänger dauerhaft von einem
Inflationsausgleich ausgeschlossen werden.
Vors. Dr. Gochermann fasst zusammen, dass die Ausführungen von Geschäftsführer Dr. Bakenecker und der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen werden und dass die Entscheidung über die Zahlungen an den Versorgungsfonds im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgt.