Sitzung: 07.11.2012 Kreistag
Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung des
kommunalen Ehrenamtes
Landrat Püning teilt
mit:
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Die
Freistellungsansprüche nach § 29 Abs. 1 KrO NRW werden mit Blick auf die
Arbeitnehmer in Gleitzeit oder mit vollständig flexiblen Arbeitszeiten
dahingehend ausgeweitet, dass ihnen die Hälfte der für die Mandatswahrnehmung aufgewendeten
Zeit auf dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben wird. Für diese Zeitgutschrift
besteht ein Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung.
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Es
erfolgt eine gesetzliche Klarstellung, dass auch die Tätigkeit in sogenannten
Drittgremien (Orange und Gremien von juristischen Personen und Vereinigungen
des privaten oder öffentlichen Rechts) Mandatsausübung ist, die auf
Veranlassung der jeweiligen Kommunalvertretung vorgenommen wird und deretwegen
eine Freistellung zu erfolgen hat.
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Kommunalen
Mandatsträgern wird ein eigenständiger Urlaubsanspruch von acht Arbeitstagen in
der Wahlperiode an kommunalpolitischen Bildungsveranstaltungen zuerkannt, wobei
für die Zeit des kommunalpolitischen Bildungsurlaubs grundsätzlich kein Lohn-
und Gehaltsfortzahlungsanspruch besteht, allerdings für den Verdienstausfall
und die Kinderbetreuung eine Erstattung durch die Kommune erfolgen kann.
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Die
sogenannte Haushaltsentschädigung ist neu geregelt worden. Nach § 30 Abs. 3 KrO
NRW erhalten Personen, die
1.
Einen
Haushalt mit mindestens zwei Personen, von denen mindestens eine ein Kind unter
14 Jahren oder eine anerkannt pflegebedürftige Person nach § 14 SGB XI ist,
oder mindestens drei Personen und
2.
Nicht
oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig sind,
erhalten
für die mandatsbedingte Abwesenheit vom Haushalt den Regelstundensatz nach Absatz 2 S. 1. Abs.
2 Satz 3 gilt entsprechend. Statt des Regelstundensatzes werden auf Antrag die
notwendigen Kosten für eine Vertretung im Haushalt ersetzt.“
Konferenz gegen
Rechts
Landrat Püning teilt mit:
„In einem Zeitungsbericht in der WN vom 24.08.2012 forderte der DGB ein kreisweites Vorgehen gegen rechtsradikale Tendenzen und den Landrat des Kreises Coesfeld auf, zu einer Konferenz einzuladen.
Anlässlich einer Bürgermeisterkonferenz am 01.10.2012 wurde hierüber intensiv beraten. Es wurde festgestellt, dass es nach den Feststellungen der Polizeibehörden im Kreis Coesfeld keine gefestigten Strukturen (Netzwerke) gibt. Es sind zwar einige Propagandadelikte aber keine Gewaltdelikte festzustellen. Die Polizeibehörden – Kreispolizeibehörde und Staatsschutz – haben ein „wachsames Auge“.
Nach einhelliger Einschätzung wird derzeit kein Handlungsbedarf auf Kreisebene für eine eigene Konferenz gesehen.“
Masterplan Breitband Kreis Coesfeld
Landrat Püning teilt
mit:
„Zur Verbesserung
der Breitbandversorgung des Kreises Coesfeld arbeiten die wfc GmbH, der Kreis
und die kreisangehörigen Kommunen gemeinsam aktiv an der Umsetzung einer
Doppelstrategie: zurzeit kommen Funk und VDSL-Technologie sowie das Kabelnetz
zum Einsatz, um die Versorgung in der gesamten Region sicherzustellen und die
aktuelle Nachfrage zu decken.
Zugleich wurde in
den letzten Monaten eine Grundlage für den Ausbau eines möglichst
flächendeckenden Glasfasernetzes als langfristige Lösung geschaffen. Hierzu hat
die wfc GmbH die MICUS
Management Consulting GmbH mit der Erarbeitung eines Masterplans für den
Breitbandausbau mit einem Leerrohrkonzept beauftragt. Dieser soll den Städten
und Gemeinden als Planungshilfe für den Netzausbau dienen.
Ermöglicht werden
die Breitbandaktivitäten der wfc GmbH unter anderem durch Unterstützung vom
Kreis Coesfeld, der Sparkasse Westmünsterland und der VR-Bank Westmünsterland
eG. Die Erarbeitung des Masterplans wurde zudem von der Europäischen Union aus
Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land
NRW im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms gefördert.
Der Masterplan ist nun fertiggestellt worden und wird in den nächsten
Wochen in den kreisangehörigen Kommunen vorgestellt. Eine Präsentation im Ausschusse
für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ist ebenfalls
angedacht. Als Tischvorlage finden Sie bereits vorab eine Kurzfassung mit den
wichtigsten Ergebnissen.“
Püning Heuermann
Landrat Schriftführer