Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes

 

Landrat Püning teilt mit:

 

„Mit dem Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und zur Änderung weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften, welches nach der Veröffentlichung am 29.09.2012 in Kraft getreten ist, gelten für das kommunale Ehrenamt künftig folgende neue Rahmenbedingungen:

 

-       Die Freistellungsansprüche nach § 29 Abs. 1 KrO NRW werden mit Blick auf die Arbeitnehmer in Gleitzeit oder mit vollständig flexiblen Arbeitszeiten dahingehend ausgeweitet, dass ihnen die Hälfte der für die Mandatswahrnehmung aufgewendeten Zeit auf dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben wird. Für diese Zeitgutschrift besteht ein Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung.

-       Es erfolgt eine gesetzliche Klarstellung, dass auch die Tätigkeit in sogenannten Drittgremien (Orange und Gremien von juristischen Personen und Vereinigungen des privaten oder öffentlichen Rechts) Mandatsausübung ist, die auf Veranlassung der jeweiligen Kommunalvertretung vorgenommen wird und deretwegen eine Freistellung zu erfolgen hat.

-       Kommunalen Mandatsträgern wird ein eigenständiger Urlaubsanspruch von acht Arbeitstagen in der Wahlperiode an kommunalpolitischen Bildungsveranstaltungen zuerkannt, wobei für die Zeit des kommunalpolitischen Bildungsurlaubs grundsätzlich kein Lohn- und Gehaltsfortzahlungsanspruch besteht, allerdings für den Verdienstausfall und die Kinderbetreuung eine Erstattung durch die Kommune erfolgen kann.

-       Die sogenannte Haushaltsentschädigung ist neu geregelt worden. Nach § 30 Abs. 3 KrO NRW erhalten Personen, die

1.    Einen Haushalt mit mindestens zwei Personen, von denen mindestens eine ein Kind unter 14 Jahren oder eine anerkannt pflegebedürftige Person nach § 14 SGB XI ist, oder mindestens drei Personen und

2.    Nicht oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig sind,

erhalten für die mandatsbedingte Abwesenheit vom Haushalt  den Regelstundensatz nach Absatz 2 S. 1. Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. Statt des Regelstundensatzes werden auf Antrag die notwendigen Kosten für eine Vertretung im Haushalt ersetzt.“

 

 

Konferenz gegen Rechts

 

Landrat Püning teilt mit:

 

„In einem Zeitungsbericht in der WN vom 24.08.2012 forderte der DGB ein kreisweites Vorgehen gegen rechtsradikale Tendenzen und den Landrat des Kreises Coesfeld auf, zu einer Konferenz einzuladen.

Anlässlich einer Bürgermeisterkonferenz am 01.10.2012 wurde hierüber intensiv beraten. Es wurde festgestellt, dass es nach den Feststellungen der Polizeibehörden im Kreis Coesfeld keine gefestigten Strukturen (Netzwerke) gibt. Es sind zwar einige Propagandadelikte aber keine Gewaltdelikte festzustellen. Die Polizeibehörden – Kreispolizeibehörde und Staatsschutz – haben ein „wachsames Auge“.

 

Nach einhelliger Einschätzung wird derzeit kein Handlungsbedarf auf Kreisebene für eine eigene Konferenz gesehen.“

 

 

 

 

Masterplan Breitband Kreis Coesfeld

 

Landrat Püning teilt mit:

 

„Zur Verbesserung der Breitbandversorgung des Kreises Coesfeld arbeiten die wfc GmbH, der Kreis und die kreisangehörigen Kommunen gemeinsam aktiv an der Umsetzung einer Doppelstrategie: zurzeit kommen Funk und VDSL-Technologie sowie das Kabelnetz zum Einsatz, um die Versorgung in der gesamten Region sicherzustellen und die aktuelle Nachfrage zu decken.

 

Zugleich wurde in den letzten Monaten eine Grundlage für den Ausbau eines möglichst flächendeckenden Glasfasernetzes als langfristige Lösung geschaffen. Hierzu hat die wfc GmbH die MICUS Management Consulting GmbH mit der Erarbeitung eines Masterplans für den Breitbandausbau mit einem Leerrohrkonzept beauftragt. Dieser soll den Städten und Gemeinden als Planungshilfe für den Netzausbau dienen.

 

Ermöglicht werden die Breit­bandaktivitäten der wfc GmbH unter anderem durch Unterstützung vom Kreis Coesfeld, der Sparkasse Westmünsterland und der VR-Bank Westmünsterland eG. Die Erarbeitung des Masterplans wurde zudem von der Europäischen Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land NRW im Rahmen des Regionalen Wirtschafts­förderungsprogramms gefördert.

 

Der Masterplan ist nun fertiggestellt worden und wird in den nächsten Wochen in den kreisangehörigen Kommunen vorgestellt. Eine Präsentation im Aus­schusse für Finanzen, Wirt­schafts­förderung und Kreisentwicklung ist ebenfalls angedacht. Als Tisch­vorlage finden Sie bereits vorab eine Kurz­fassung mit den wichtigsten Ergebnissen.“

 

 

 

 

 

 

Püning                                                                                     Heuermann

Landrat                                                                                    Schriftführer