Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.10.2012 wird zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung verwiesen.

 


Ktabg. Vogelpohl erklärt zu dem Antrag seiner Fraktion, dass der Kreis Coesfeld mit rd. 600.000 € jährlich bei steigender Tendenz zu den Kosten der Tierkörperbeseitigung beiträgt. Er erinnert daran, dass der Landkreistag NRW festgestellt hat, dass die Kreise 75 % der Tierkörperbeseitigungskosten tragen und dies ordnungspolitisch nicht mehr vertretbar sei. Aus diesen Gründen habe seine Fraktion den vorliegenden Antrag gestellt. Es werde davon ausgegangen, dass eine Forderung von Landrat Püning als Sprecher der vier Münsterlandkreise genügend Gewicht habe und gehört werde.

 

Landrat Püning weist darauf hin, dass diese Finanzierungsregelung des Landes auf eine europäische Rechtsprechung zurückgehe und lediglich EU-Recht umgesetzt wurde. In den Gremien des Landkreistages NRW, im Fachausschuss und auch im Vorstand habe man sich mit der Frage der Finanzierung wiederholt beschäftigt, jedoch deutlich abweichend von dem vorliegenden Antrag. Es werde nämlich eine Beteiligung des Landes an den Kosten der Tierkörperbeseitigung angemahnt, wie sie auch in fast allen Bundesländern bereits praktiziert wird. Hierzu nachrangig werde hilfsweise eine weitergehende Beteiligung der Tierhalter gefordert. Zum Umgang mit dem Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist Landrat Püning auf die geübte Praxis hin, unmittelbar an den Kreistag gerichtete Anträge in den zuständigen Fachausschuss zur weiteren Beratung zu verweisen.

 

Ktabg. Schulze Esking macht deutlich, dass eine höhere Belastung der Tierhalter mit den Kosten der Tierkörperbeseitigung durch eine landesrechtliche Regelung aus Wettbewerbsgründen nicht in Betracht kommen könne. Er spricht sich für eine Verweisung des Antrags in den zuständigen Fachausschuss aus und bittet den Ktabg. Vogelpohl als Fraktionsvorsitzender einer Regierungspartei des Landes die Landesregierung um eine weitergehende Kostenübernahme zu bitten.

 

Ktabg. Vogelpohl erwidert, dass die Kostentragung der Tierkörperbeseitigung in Deutschland unterschiedlich geregelt sei und er es für „putzig“ halte, wenn einerseits das Land aufgefordert wird, Kosten zu übernehmen und andererseits das Haushaltsvolumen zu reduzieren. Der Antrag seiner Fraktion beinhalte die Kernforderung, den Kreishaushalt bei den Kosten der Tierkörperbeseitigung zu entlasten. Mit einer Verweisung des Antrags sei er einverstanden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig