Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 6

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Produkthaushalts 2013 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für die Produktbereiche 50 (Arbeit und Soziales) und 53 (Untere Gesundheitsbehörde) inkl. der bei den Produktgruppen dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 


FBL Schütt stellt einleitend die wesentlichen Positionen des Produkthaushalts 2013 in den Produktbereichen 50 – Arbeit und Soziales – und 53 – Untere Gesundheitsbehörde – des Budgets 2 dar.

 

Ktabg. Wilhelm beklagt, dass lediglich 1 % des Budgets für freiwillige Leistungen zur Verfügung stünden. Damit könnten wichtige Projekte nicht mehr unterstützt werden. Seitens der Politik bestehe somit kaum noch Handlungsspielraum.

Ktabg. Pieper regt an, dieses Thema in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses zu diskutieren, um die Bedeutung der Bindung der Finanzmittel herauszustellen und zu überlegen, wie damit umgegangen werden könne.

Ktabg. Willms weist auf die schwierige Finanzsituation der Kommunen und des Kreises hin. Zwar seien die freiwilligen Leistungen tatsächlich knapp bemessen, jedoch treffe es nicht zu, dass keine freiwilligen Leistungen mehr zu Verfügung stünden. Sie verwies dabei u.a. auf den in der letzten Sitzung beschlossenen Fonds zur Übernahme der Kosten für Langzeitverhütungsmittel. Man solle die Verantwortung des Sozialausschusses ernst nehmen und dessen Bedeutung nicht klein reden, auch wenn sie durchaus Handlungsbedarf hinsichtlich der freiwilligen Leistungen sehe.

 

Ktabg. Pieper bittet um Erläuterung, warum der Zuschussbedarf in der Produktgruppe 50.02. im Vergleich zu dem vorläufigen Ergebnis 2011 um fast 2 Mio. € gestiegen sei. FBL Schütt gibt zu bedenken, dass bereits für das Jahr 2012 Kostensteigerungen von knapp 800.000 € gegenüber dem vorläufigen Ergebnis 2011 in Ansatz gebracht worden seien und der Ansatz 2013 nunmehr gegenüber dem Ansatz 2012 noch einmal um rd. 1 Mio. € erhöht worden sei. Der demografische Wandel sei vor allem für die erheblichen Kostensteigerungen im Bereich Pflege verantwortlich. So rechne man bereits alleine bei der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen im Vergleich zum Ansatz 2012 mit einer Kostensteigerung von 660.000 €. Dies sei bedingt durch die erheblichen Fallzahlsteigerungen sowie die Anpassung von Ausbildungspauschalen in den Vergütungssätzen der Pflegeeinrichtungen. Bei den Investitionskosten seien Mehraufwendungen in Höhe von 370.000 € und bei der häuslichen Pflege in Höhe von 80.000 € zu erwarten. Darüber hinaus werde auch im Bereich der Eingliederungshilfe bei den Hilfen zur angemessenen Schulbildung (Integrationshelfer) mit Mehraufwendungen in Höhe von 170.000 € gerechnet.

 

Ktabg. Bockemühl erkundigt sich nach der künftigen Entwicklung der Zahl der pflegebedürftigen Menschen. Nach seiner Kenntnis habe der Kreis Coesfeld mit den meisten Zuwächsen zu rechnen. Ihn interessiere die prognostizierten Zuwachsraten in der Hilfe zur Pflege in den nächsten 20 Jahren. Er bittet daher darum, hierüber im Sozialausschuss zu berichten. FBL Schütt gibt zu bedenken, dass die Quote schwer zu prognostizieren sei, sagte jedoch einen Bericht der Pflegeplanung über die Entwicklung der Zahl der älteren Menschen sowie des Pflegeangebots zu.

 

Auf Anfrage des Ktabg. Bockemühl, ob es Steuerungsmöglichkeiten gebe, erklärt FBL Schütt, dass im Rahmen des Projekts „ambulant vor stationär“ bereits die Heimnotwendigkeit der Personen mit der Pflegestufe 0 geprüft werde. Es sei nunmehr darüber hinaus angedacht, auch bei Personen in der Pflegestufe 1 zu prüfen, ob eine Heimunterbringung notwendig oder vielleicht eine häusliche Versorgung möglich sei. Darüber hinaus arbeite die Verwaltung zurzeit in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen sowie den umliegenden Kreisen und der Stadt Münster an einer Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsstrukturen als Alternative zur stationären Heimpflege. Er verwies hierzu auf die Mitteilungsvorlage (siehe Top 5).

 

Hinsichtlich des weggefallenen Kreiszuschuss an das DRK zu den Aufwendungen für krankengymnastische Behandlungen behinderter Kinder erkundigt sich Ktabg. Bockemühl, ob es dadurch Einbußen für die betroffenen Menschen gebe. FBL Schütt erklärt hierzu, dass sichergestellt werde, dass die vorhandenen Bedarfe über die Eingliederungshilfe gedeckt würden.

 

Ktabg. Pieper kritisiert die bereits im letzten Jahr vorgenommene Kürzung der Aufwendungen der heilpädagogischen Frühförderung um knapp 40 % gegenüber dem Jahr 2010. Hierzu stellt FBL Schütt klar, dass es sich nicht um eine Kürzung der Mittel handle, sondern dass hier eine einvernehmliche Regelung mit allen Anbietern getroffen worden sei, nachdem seinerzeit die Anzahl der betroffenen Kinder im Kreis Coesfeld überdurchschnittlich hoch gewesen sei. Nunmehr werde genauer geprüft, welche Bedarfe evtl. schon durch die Jugendhilfe abgedeckt seien. Ferner werde genauer darauf geachtet, dass die Förderung der betroffenen Kinder auch begründet sei. Da die bisherige Vereinbarung zum 01.04.2013 gekündigt worden sei, würden zurzeit wieder Abstimmungsgespräche mit den Anbietern stattfinden.

 

Ktabg. Willms betont, dass sich dieser Ansatz der Verwaltung bewährt habe. Der Kreis Coesfeld nehme bei der interdisziplinären Frühförderung durchaus eine Vorreiterrolle ein, was bei betroffenen Eltern bereits positiv aufgefallen sei.

 

Auf den Hinweis von Ktabg. Pieper, dass der Betrag des Ansatzes 2013 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) auf S. 169 des Produkthaushaltes nicht mit der Summe der Beträge in den dazugehörigen Erläuterungen auf S. 170 des Produkthaushalts übereinstimmen würden, erklärt FBL Schütt, dass unter der Position Transferaufwendungen eine Vielzahl an Kostenstellen fallen würden und in den Erläuterungen lediglich die wesentlichen Punkte dargestellt seien.

 

Zu dem Produktbereich 53 – Untere Gesundheitsbehörde – erklärt Ktabg. Pieper, dass die Veränderungen zwar nur gering seien, sie dennoch gern die Ursachen erfahren würde. AL Dr. Völker – Feldmann macht deutlich, dass die Ansatzerhöhung im Wesentlichen aus den Personalkostensteigerungen resultieren würde.

 

Vorsitzende Schäpers stellt sodann den Antrag der Telefonseelsorge Münster zur Diskussion. Ktabg. Willms führt aus, dass die Telefonseelsorge Münster erneut keine detaillierten Informationen zu den Kostensteigerungen dargelegt habe. Die CDU-Fraktion vertrete die Auffassung, dass die Telefonseelsorge originäre Aufgabe der Kirchen sei. Als Wertschätzung des Ehrenamtes solle jedoch die bisherige Förderung von 2.000 € beibehalten werden. Eine Erhöhung des Zuschusses werde jedoch nicht befürwortet. Ktabg. Bockemühl für die SPD-Fraktion teilt diese Auffassung nicht und unterstützt den Antrag auf Erhöhung des Zuschusses. Ktabg. Wilhelm für die FDP-Fraktion stimmt den Ausführungen der CDU-Fraktion zu und gibt unter Berücksichtigung der knappen freiwilligen Leistungen zu bedenken, dass auch das Bundessorgentelefon allen Menschen kostenfrei zur Verfügung stehe. Ktabg. Klose  für die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN sehe das Angebot lieber im Kreis Coesfeld und spricht sich ebenfalls gegen eine Erhöhung der Förderung aus. Ktabg. Kleinschmidt von der UWG-Fraktion äußert den Wunsch, dass die Kostenfreiheit der Telefonseelsorge weiter bekannt gemacht würde.

 

Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über den Antrag der Telefonseelsorge Münster auf Erhöhung der Förderung von bisher 2.000 € auf einen Betrag von 5.000 € für das Jahr 2013 abstimmen. Der Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen abgelehnt. Somit verbleibt es nach entsprechender Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bei der bisher veranschlagten Förderung von 2.000 €.

 

Schließlich lässt Vorsitzende Schäpers über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               10 JA – Stimmen

                                                      6 Enthaltungen