Ambulante Versorgungsstrukturen als Alternative zur stationären Heimpflege im Kreis Coesfeld

 

FBL Schütt trägt vor:

„In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren am 13.09.2012 wurde dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung zur „Weiterentwicklung ambulanter Versorgungsstrukturen zur Vermeidung von Heimpflegebedürftigkeit zugestimmt (SV – 8-698).

 

Am 20.09.2012 hat -  diesem Vorschlag folgend – ein erster Austausch mit den Städten und Gemeinden stattgefunden.

 

  • Nach Einstimmung in das Thema  durch den Landrat  stellte die Verwaltung  die demografische Entwicklung und Prognose für den Kreis und die Kommunen vor.
  • Zudem wurde ein Überblick über die derzeit bekannten Altenhilfestrukturen gegeben.
  • Aus der Abteilung 50.2 „Hilfe in besonderen Lebenslagen“  wurden die  Kostenentwicklung und  Zuständigkeiten für die stationäre, teilstationäre Pflege, ambulante Pflege dargestellt
  • Darüber hinaus wurden bereits laufenden Aktivitäten vorgestellt:
    • Durch die Kreisverwaltung u.a. das  „Projekt ambulant vor stationär“ und die „Pflege- und Wohnberatung“
    • Seitens der Städte und Gemeinden beispielhaft die Aktivitäten in der Gemeinde Havixbeck

 

Mit den Beteiligten wurde vereinbart, die Bestandsaufnahme von Angeboten vor Ort, die „geeignet sind, eine Heimunterbringung zu vermeiden oder hinauszuschieben“ im Nachgang zur Veranstaltung zu vervollständigen und in der nächsten Sitzung gemeinsam zu erörtern. Die Erhebung bzw. die  Aufbereitung läuft derzeit noch.

 

Aufbauend hierauf soll festgestellt werden, welche und wo Angebote fehlen und wie man gemeinsam den Gedanken „ambulant vor stationär“ noch besser vor Ort umsetzen kann.

 

In diesem Zusammenhang wurde bereits deutlich, dass die Initiierung und Ausgestaltung der Unterstützungsstrukturen vor Ort  und damit in kommunaler Verantwortung erfolgen sollte.

 

Der Beitrag  der Kreisverwaltung kann darin bestehen, Informationen zu sammeln, aufzubereiten und zu vermitteln. Daher erfolgte auch das Angebot, in den kommunalen Ausschüssen vorzutragen,  Hiervon  wurde bzw. wird  bereits in drei Fällen (Nordkirchen, Lüdinghausen und Senden) Gebrauch gemacht.

 

Auch auf Münsterlandebene hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die am 05.11.2012 zum zweiten Mal zum Thema getagt hat. Unter den Kreisen und der Stadt Münster  wurde ebenfalls eine Abfrage der unterschiedlichen Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Altenhilfestrukturen angestoßen. Diese Erhebung wird derzeit noch aufgrund der Absprachen in der letzten Arbeitsgruppensitzung weiter bearbeitet bzw. vervollständigt.

 

 

 

Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Kreis Coesfeld;

Organisationsuntersuchung „GPO-SGB II“

 

FBL Schütt teilt mit:

„Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage ist bereits in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit am 13.02.2012 über die Durchführung einer Organisationsuntersuchung zur Optimierung von Geschäftsprozessen bei der Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld berichtet und zugesagt worden, den Ausschuss über den weiteren Verlauf zeitnah zu informieren.

 

Gegenstand der Organisationsuntersuchung war die Analyse der nachfolgenden Bereiche sowie die Ausarbeitung von etwaigen Optimierungsvorschlägen:

 

  1. Prüfung der Angemessenheit des aktuellen Fallzahlschlüssels in der Leistungssachbearbeitung der örtlichen Jobcenter
  2. Prüfung der Auskömmlichkeit des Stellenverrechnungssatzes pro Vollzeitäquivalent
  3. Prüfung, ob die Schnittstelle zwischen dem Fallmanagement in den Städten und Gemeinden und der Hilfeplanung des Kreises einer Anpassung bedarf
  4. Unterbreitung eines Vorschlages, wer künftig für die Umsetzung einzelner Aufgaben im Bereich der aktiven Leistungen zuständig sein soll

 

Die abschließende Beratung der Untersuchungsergebnisse zu den Punkten 1, 2 sowie 4 ist aufgrund der kreisweiten Einführung einer neuen Software im Bereich SGB II und XII in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden auf das Jahr 2013 vertagt worden. Über den weiteren Verlauf der Beratungen werde ich Sie weiterhin informieren.

 

Die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung zu Punkt 3 sind mit Vertreterinnen und Vertretern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, der Lenkungsgruppe SGB II und in der Bürgermeisterkonferenz am 01.10.2012 jeweils ausführlich beraten worden mit dem Ergebnis, dass der aktuelle Status quo beibehalten wird.

 

D.h., dass das bisherige Umsetzungskonzept mit der getrennten Aufgabenwahrnehmung durch kreiseigene Hilfeplanerinnen und Hilfeplaner sowie gemeindliche Fallmanagerinnen und Fallmanager nicht durch eine neue Zuständigkeitsregelung verändert wird. Begründet wird dieses mit den gemeinsamen und sichtbaren Erfolgen in der Umsetzung des SGB II seit Einführung im Jahre 2005 und der nicht erkennbaren Erfordernis von umfangreichen organisatorischen und personellen Änderungen. Etwaige Optimierungserfordernisse sind bilateral unter Beibehaltung der bewährten Strukturen abzustimmen und umzusetzen.“