Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 2) wird beschlossen.


Einleitend fasst FBL Dr. Scheipers die wesentlichen Entwicklungen bei den Gebühren zusammen und verweist auf die Darstellungen der Sitzungsvorlage.

 

Ktabg. Vogt erkundigt sich danach, wie viele Beamte im Rettungsdienst eingesetzt seien und woraus der Rückgang der Einsatzzahlen bei den Krankentransporten resultiere. FBL Dr. Scheipers erläutert, Beamte seien ausschließlich in der Leitstelle eingesetzt, wo insgesamt fünfzehn Beamte und ein Angestellter eingesetzt würden. Der Rückgang der Einsatzzahlen sei der ausgeprägten Konkurrenzsituation mit privaten Anbietern geschuldet.

 

S.B. Dr. Habersaat regt an, Jugendliche an den Einsatzkosten zu beteiligen, die diese - z.B. alkoholbedingt - selbst verschuldet hätten. FBL Dr. Scheipers stellt klar, dass dies allenfalls die Versicherungsträger im Rahmen ihrer Versicherungsverhältnisse mit den Jugendlichen prüfen könnten.

Ktabg. Wohlgemuth fragt, ob es bei der Gebührenabrechnung mit den Krankenkassen noch immer Verzug gebe. MA Neimeier führt aus, die Abrechnung mit den Krankenkassen benötige aktuell ca. 5-6 Wochen, nachdem sie in der Vergangenheit oft drei Monate in Anspruch genommen habe.

 

Ktabg. Schulze Esking fragt, ob der Rettungsdienst zukünftig europaweit ausgeschrieben werden müsse. FBL Dr. Scheipers weist darauf hin, dass das Rettungsgesetz derzeit novelliert werde. Eine Klausel, die eine bevorzugte Berücksichtigung von Hilfsorganisationen vorsehe, wenn diese gleichzeitig Aufgaben des Katastrophenschutzes übernähmen, sei dabei im Gespräch. Der Vertrag zwischen dem Kreis Coesfeld und dem DRK gelte im Übrigen noch vier Jahre.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig