Beschluss: Kenntnis genommen

MA Grömping berichtet über den besonderen ökologischen Wert von Grünland und erläutert die rechtlichen Hintergründe. Im Jahr 2011 seien elf Ausnahmeanträge auf Grünlandumbruch gestellt worden (insg. 13 ha), im Jahr 2012 seien es zwölf Ausnahmeanträge gewesen (insg. 16 ha).

 

Ktabg. Dr. Kraneburg bedauert die zunehmende Grünlandabnahme und fordert, keine weiteren Umbrüche zuzulassen. Ktabg. Kummann entgegnet, es seien stets besondere Konstellationen, die einen Antrag auf Grünlandumbruch notwendig machen würden, z.B. die Veränderung des Hofkonzeptes im Rahmen einer Betriebsnachfolge. MA Grömping bestätigt dies und nennt exemplarisch Fälle aus der Zeit der BSE-Krise. In dieser hätten einige Landwirte von Rinder- auf Schweinehaltung umstellen müssen, wodurch eine Umwandlung von Grünland in Acker erforderlich gewesen sei. Es gelte aber grundsätzlich jeden Einzelfall gründlich zu prüfen, um Grünlandumbrüche soweit möglich zu verhindern. Als ein letztes Mittel müsse auch der Ankauf solcher Flächen durch die öffentliche Hand in Betracht gezogen werden.