Beschluss: Kenntnis genommen

Einleitend skizziert FBL Schütt, dass die Kommunalen Spitzenverbände zu dem Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes gemeinsam Stellung genommen haben. Nach aktueller Information des Landkreistages werde mit der Einbringung des Entwurfs in den Landtag jetzt erst Anfang April 2013, mit der Beschlussfassung im Frühherbst 2013 gerechnet. Daraus folge, dass sich der Individualanspruch nicht zum 01.08.2013 sondern erst in 2014 realisieren lasse.

Bei der 3. Sitzung des Arbeitskreises der Schul- und Leistungsträger des Regionalen Bildungsnetzwerkes am 27.11.2012  habe man versucht, sich auf eine einheitliche Vorgehensweise zu verständigen. In einer weiteren für Februar 2013 vorgesehenen Sitzung solle eine weitere Abstimmung erfolgen.   

 

Der stellv. Vorsitzende Merschhemke bezieht sich auf die Resolutionsentwürfe zur schulischen Inklusion a) der CDU- Kreistagsfraktion, die nachträglich zur Sitzungseinladung übersandt wurde und b) der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN, die kurzfristig per Mail vorgelegt und daher als Tischvorlage den Ausschussmitgliedern vorliegt, sowie auf die seitens der Verwaltung erarbeitete Synopse beider Entwürfe, ebenfalls als Tischvorlage bereitgestellt, und bittet um kurze Erklärung aus den beiden Fraktionen.

Ktabg. Klaus erläutert, dass man sich mit der Resolution politisch positionieren wolle; es sei als Kreis notwendig, zu dokumentieren, dass man sich für alle Kinder einsetze. Außerdem werde für ein echtes Elternwahlrecht plädiert.

Ktabg. Vogelpohl erklärt, seine Fraktion habe den Entwurf der CDU dankbar aufgenommen und in einigen Punkten verfeinert. Seiner Fraktion käme es darauf an, in die Fläche zu gehen und den Rahmen der Aktionsmöglichkeiten auszuschöpfen. Besonderer Wert sei aber mit der Überschrift auch darauf gelegt worden, bereits im Ansatz den Kreis Coesfeld in den Vordergrund zu rücken. Ktabg. Klaus erwidert, die Resolution solle sich auf alle im Bundesland NRW beziehen und nicht nur den Kreis Coesfeld in den Mittelpunkt stellen.

Mitglied Waldmann betont die Notwendigkeit eines sehr behutsamen Vorgehens, stellt aber die Sinnhaftigkeit einer Resolution absolut in Frage und kündet für den Fall einer Abstimmung seine Enthaltung an. Ktabg. Hellwig spricht ergänzend die Kurzfristigkeit des Resolutionsentwurfs als Tischvorlage an. Ktabg. Dr. Wenning appelliert, den Konsens zur Resolution auch gemeinsam zu tragen und ihn nicht an Nichtigkeiten scheitern zu lassen, so könne doch eine gemeinsame Begründung erarbeitet werden. 

Sodann schlägt der stellv. Vorsitzende Merschhemke vor, dass die beiden Verfasser der Resolutionsentwürfe gemeinsam einen Text mit Begründung vorbereiten und diesen dem Kreisausschuss zur Vorberatung für den Kreistag vorlegen.

Dieser Vorschlag wird ohne förmliche Abstimmung angenommen.

 

Der Bericht zum Sachstand wird zur Kenntnis genommen.