Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit der Verbraucherzentrale NRW und der Stadt Dülmen aufzunehmen, mit dem Ziel, einen Vertrag zur Errichtung einer vollständigen Verbraucherberatungsstelle in Dülmen mit ausreichenden Beratungstagen in Coesfeld und Lüdinghausen abzuschließen.

 

Der Abschluss des Vertrages bedarf der Zustimmung des Kreisausschusses.


Ausschussvorsitzender Dr. Gochermann ruft den Top 1 der Tagesordnung auf und begrüßt Herrn Matthias Arkenstette, Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

 

Herr Arkenstette stellt die Mitgliederstruktur und die Aufgaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen anhand einer PP-Präsentation (Anlage 1 der Niederschrift) vor. Er gibt einen Einblick über die Tätigkeiten der Verbraucherzentrale, insbesondere über Themenschwerpunkte und Geschäftsabläufe. Des Weiteren geht er auf das Qualitätsversprechen und die Beratungsarbeit der Verbraucherzentrale ein. Im Verlauf der Stellung führt Herr Arkensette aus, dass für den Kreis Coesfeld die Einrichtung einer Verbraucherzentrale am Standort Dülmen vorgesehen ist. In den kreisangehörigen Städten Lüdinghausen und Coesfeld sollen wöchentliche Sprechstunden der Verbraucherzentrale eingerichtet werden.

 

Ktabg. Schulze Esking betont, dass die Diskussion um die Einführung der Verbraucherzentrale im Kreis Coesfeld in seiner Fraktion bereit seit einem Jahr geführt wird. Trotz der grundsätzlichen Entscheidung, dass keine neuen freiwilligen Leistungen erbracht werden sollen, sieht seine Fraktion mit Blick auf die Unsicherheit der Verbraucher die Notwendigkeit zur Einführung der Verbraucherzentrale. Seine Fraktion wird dem Beschlussvorschlag mit der Bedingung zustimmen, dass der Vertrag ein Sonderkündigungsrecht vorsieht, wenn sich das Land aus der Finanzierung zurückziehen sollte.

 

Ktabg. Höne sieht die Kompetenz der Verbraucherzentrale ebenso wie den Bedarf hierfür. Die Einrichtung einer Verbraucherzentrale im Kreis Coesfeld ist einen Beitrag dafür, dass die Verbraucher selbstbewusster auftreten können. Er signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zu dem Beschlussvorschlag.

 

Auch Ktabg. Vogt begrüßt die Entwicklung und wünscht der Verbraucherzentrale viel Erfolg bei ihrer Arbeit im Kreis Coesfeld.

 

Ktabg. Vogelpohl schließt sich dem positiven Votum an und wünscht sich nicht nur ausreichende, sondern gute Arbeitstage in Lüdinghausen und Coesfeld. Irritiert zeigt er sich darüber, dass die CDU-Fraktion den sofortigen Ausstieg sucht, wenn das Land sich aus der Finanzierung zurückziehen sollte.

 

Herr Arkenstette führt aus, dass die Verträge eine Sonderkündigungsrecht in allen Fällen, in denen sich das Land aus der Finanzierung zurückziehen sollte, enthalten. Dieses Kündigungsrecht sei der Verbraucherzentrale durch die Kommunen in das Vertragsmuster geschrieben worden. Die Kreise dürften daher mit nicht mehr als 50 % des Aufwands belastet werden. Umgekehrt besteht auf Landesebene die klare Beschlusslage, dass sich das Land aus der Finanzierung zurückzieht, wenn die Kommunen ihren Beitrag nicht leiten.

 

Ktabg. Schulze Esking konstatiert, dass bei dieser Vertragregelung ein Tätigwerden des Kreises erforderlich wird. Er wünscht jedoch eine automatische Auflösung des Vertrages bei Eintritt der Voraussetzungen. Außerdem müsste geregelt sein, welche Wirkung sich auf das Arbeitsverhältnis des Personals ergibt.

 

Herr Arkenstette erklärt, dass das Personal sich in unbefristeten Arbeitsverträgen befindet und ggf. dann in anderen Beratungsstellen beschäftigt wird. Bei einer Kündigung würde die Beratungsstelle nicht mit sofortiger Wirkung geschlossen werden, sondern je nach Zeitpunkt der Mittelkürzung noch 5 – 6 Monate seine Arbeit versehen.

 

Ktabg. Löcken stellt heraus, dass durch den Vertragsabschluss keine Belastung für zukünftige Kreistage entstehen darf.

 

Ktabg. Bockemühl bittet um Auskunft, welche Leistungen durch die Beratungsstelle erbracht werden können und ob für die Beratungsstunden in Lüdinghausen und Coesfeld eine weitere Vereinbarung mit den jeweiligen Städten getroffen werde.

 

Herr Arkenstette erläutert hierzu, dass der Vertrag die allgemeine Verbraucherberatung einschließlich des Miet- und Versicherungsrechts umfasst und somit keine Schuldner- und Umweltberatung stattfindet. In den Sprechstunden in Lüdinghausen und Coesfeld werde man sich nur auf die Kernberatung beschränken können. Die Beratung erfolge zum Teil mit eigenen Kräften und zum Teil mit Honorarkräften, die möglichst aus der Region stammen sollten. Um die Sprechstunden in Lüdunghausen und Coesfeld durchführen zu können werden die Beratungsstunden in Dülmen von wöchentlich 27 Std. auf 25 Std. gekürzt. Die Kooperation besteht zwischen dem Kreis Coesfeld und der Stadt Dülmen. Weitere Vereinbarungen mit den Städten Lüdinghausen und Coesfeld sind nicht vorgesehen.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen bedankt sich Ausschussvorsitzender Dr. Gochermann bei Herr Arkensette für die ausführlichen Darstellungen zur Verbraucherzentrale und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig 16 ja