Beschluss: Kenntnis genommen

 

 


Frau Schäpers dankt Herrn Deipenbrock und Frau Hayck für die Bereitschaft, die Räumlichkeiten des Fachseminars für Altenpflege sowie die Auswirkungen der Altenpflegeausbildungskosten darzustellen.

Im Rahmen der Besichtigung der Räumlichkeiten des Altenpflegeseminars führt Herr Deipenbrock aus, dass sich das Caritas Fachseminar für Altenpflege im „Haus der Caritas“ in Dülmen befinde, in dem verschiedene Dienste der Caritas untergebracht seien. Zum 01.09.2012 seien zusätzliche Räumlichkeiten in der ehemaligen Johann-Gutenberg-Schule angemietet worden. In Zusammenarbeit mit ca. 50 Kooperationspartnern aus der hiesigen Region bilde das Caritas Fachseminar für Altenpflege zurzeit über 150 Auszubildende für den Beruf der/des examinierten Altenpflegers/in aus. Dieses geschehe in theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitten, die an verschiedenen Lernorten absolviert würden.

Nach der Besichtigung ergänzt Herr Deipenbrock, dass das Fachseminar für Altenpflege die staatliche Anerkennung bereits am 03.03.1992 erlangt habe. Damals sei das Caritas Fachseminar für Altenpflege vom Caritasverband für den Kreis Coesfeld, dem Stift Tilbeck in Havixbeck und dem Heilig-Geist-Stift in Dülmen gegründet worden. Im Jahr 2003 hätten sich die zehn katholischen Altenhilfeeinrichtungen im Kreis Coesfeld zusammengeschlossen, um gemeinsam das Caritas Fachseminar für Altenpflege zu führen. Damit sei erstmals in einem Kreisgebiet in der Diözese Münster eine flächendeckende Trägerschaft für eine gemeinsame Ausbildungsstätte erreicht worden. Heute seien insgesamt zehn Träger Gesellschafter. Das Fachseminar für Altenpflege sei derzeit die einzige Ausbildungsstätte für Altenpflege im Kreis Coesfeld und bilde für das gesamte Kreisgebiet aus. In den letzten Jahren habe jede/r, die bzw. der die Ausbildung mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen habe, eine Stelle bekommen. Dieses sei dem demographischen Wandel geschuldet.

Ktabg. Pieper bittet um Mitteilung, ob genügend Lehrkräfte vorhanden seien.

Frau Hayck bestätigt dieses. Es sei jedoch schwierig, qualifizierte Lehrkräfte zu finden, da Voraussetzung für die Einstellung als Lehrkraft ein Abschluss als Master sei und dieses meistens nicht auf Honorarkräfte zutreffe. So sei das Altenpflegefachseminar hauptsächlich mit hauptberuflichen Lehrkräften ausgestattet.

Außerdem trägt Herr Deipenbrock vor, dass zurzeit vom Land Nordrhein-Westfalen pro Teilnehmer/in und Monat 280,00 € für Betriebskosten an die Fachseminare gezahlt werde. Dazu kämen Bistumsmittel, die sich für 2013 voraussichtlich auf 30,85 € pro Teilnehmer/in je Monat belaufen würden. Real seien in 2012 pro Teilnehmer/in und Monat Aufwendungen in Höhe von 331,38 € entstanden. So diene der Mittelzufluss lediglich dem Verlustausgleich.

Ferner teilt Frau Hayck mit, dass die Ausbildungskosten, d.h. die Vergütungen der Auszubildenden, bis zum 30.06.2012 jeweils von den Anstellungsträgern übernommen und über die jeweiligen Pflegesätze finanziert worden seien. Da nicht alle Pflegeeinrichtungen ausgebildet hätten und auch unterschiedlich viele Auszubildende angestellt gewesen seien, sei es zu Wettbewerbsverzerrungen gekommen. Daher würden die Ausbildungsvergütungen seit dem 01.07.2012 über ein Umlagesystem finanziert. Seitdem würden sämtliche Pflegeeinrichtungen an den Ausbildungskosten beteiligt und zwar bezogen auf die Anzahl der vollen Stellen im Pflegefachdienst. Dieses habe dazu geführt, dass immer mehr Träger ausbilden würden, um mindestens im Wert der Ausbildungsumlage Auszubildende vorzuhalten. Durch die Einführung des Umlageverfahrens seien allein in Nordrhein-Westfalen 72 zusätzliche Ausbildungskurse à 25 Teilnehmer/innen gestartet worden. Das seien über 1800 zusätzliche Ausbildungsverhältnisse. Herr Deipenbrock ergänzt, dass das eigene Fachseminar in 2012 erstmalig dreizügig, d.h. mit drei Kursen und insgesamt 78 Teilnehmern/Teilnehmerinnen gestartet sei. Das Gesamtvolumen habe sich auf mittlerweile sieben Kurse erhöht, die parallel ausgebildet würden. In 2013 würden ebenfalls drei neue Ausbildungskurse beginnen, so dass dann acht Ausbildungskurse mit insgesamt 200 Auszubildenden bei 25 geförderten Plätzen pro Ausbildungskurs parallel ausgebildet würden. Trotzdem müssten noch Wartelisten geführt werden.

Frau Hayck gibt ferner an, dass die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zur/zum Altenpfleger/in ein Hauptschulabschluss sei. Bei 16- bis 17-jährigen Bewerbern/innen werde zunächst ein Vorpraktikum empfohlen.

Vorsitzende Schäpers bittet um Mitteilung, wie lange die Ausbildung dauere und wie hoch die Ausbildungsvergütung sei. Herr Deipenbrock antwortet, dass die Ausbildungsvergütung je nach Ausbildungsjahr ca. 900,00 € bis 1.200,00 € betrage. Dieses sei der Caritastarif. Je nach Träger könne die Vergütung variieren. Frau Hayck ergänzt des Weiteren, dass die Ausbildung drei Jahre dauere und mit der staatlichen Prüfung abschließe.

Vorsitzende Schäpers fragt an, ob noch auf besondere Problematiken im Bereich des Altenpflegeseminars aufmerksam gemacht werden müsse. Herr Deipenbrock erklärt hierzu, dass die verzögerte Mittelbewilligung der Betriebskosten für die Schule bei der Planung der Fachseminare Probleme aufwerfe. Er weist darauf hin, dass nach den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen auch nur eine begrenzte Teilnehmerzahl gefördert werde. Im Übrigen sei auch die Fördersumme je Teilnehmer/in und Monat nicht auskömmlich. Ktabg. Schulze-Zumkley äußert hierzu sein Unverständnis, da seiner Ansicht nach aufgrund des demographischen Wandels doch eine gewisse Planungssicherheit vorherrschen müsse.

 

Vorsitzende Schäpers bedankt sich im Namen des Gremiums für den informativen Vortrag.