Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Vortrag ist beigefügt.

 

 


Als Koordinatorin der „Frühen Hilfen“ im Kreis Coesfeld erläutert Frau Menschner die wichtigen Aspekte des zum 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG). Sie stellt die sich daraus ableitenden Umsetzungserfordernisse für das Kreisjugendamt dar. Bezüglich der Fragen zur Ergänzung des § 72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) teilt Frau Menschner mit, dass zusammen mit den Jugendämtern Dülmen und Coesfeld derzeit ein Präventions- und Schutzkonzept erarbeitet wird. Vorsitzender Wobbe bedankt sich für den informativen Vortrag.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig