Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2013/14 (Anlage 1- Stand: 12.03.2013) wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kindergartenjahr 2013/14 die Landesmittel nach § 21 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 22 Abs. 1 und 4 KiBiz beim Landesjugendamt entsprechend dem Inhalt des Kindergartenbedarfsplans sowie für 171 Tagespflegeplätze zu beantragen.

 


Landrat Püning erinnert an die Kreisausschusssitzung, in der die Beratung des Kindergartenbedarfsplans wegen der aktuellen Entwicklung zurückgestellt wurde.

Der nunmehr auf den Tischen ausliegende, überarbeitete Kindergartenbedarfsplan greife die Entwicklung der vergangenen Tage auf. Die Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf –Stand 22.02.2013 – seien in der ebenfalls ausliegenden Liste zusammengefasst worden. Es habe sich das Problem gestellt, wie mit der Frage der tatsächlichen Belegung der geförderten U3-Plätzen umgegangen werden könne, ohne sich Rückforderungen auszusetzen. Der erste Entwurf des Kindergartenbedarfsplans sei überarbeitet worden, so dass geförderte U3-Plätze grundsätzlich ausschließlich für U3-Kinder zur Verfügung stehen. Dies führe jedoch nicht dazu, dass Kinder die Einrichtung verlassen müssten, sondern lediglich in eine andere Gruppe wechselten. In der Gemeinde Ascheberg bestehe eine Sondersituation, die Herr Schütt erläutern werde. Es verbleibe jedoch nach wie vor ein gewisses Restrisiko, das sich aus einer Prüfung des Landesrechnungshofes ergeben könne.

Des Weiteren hätten sich – wie in jedem Jahr - Planänderungen aus geänderten Elternwünschen bei der Stundenanzahl ergeben. Eine hervorzuhebende Änderung habe sich gegenüber dem Erstentwurf daraus ergeben, dass die Gemeinde Nottuln beschlossen habe, drei Gruppen einer bestehenden Einrichtung zuzuordnen.

Insgesamt könne man mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein, denn bei den U3-Plätzen werde nach dem Kindergartenbedarfsplan eine Versorgungsquote von 36 % erreicht. Zusammen mit dem Angebot für die Tagespflege werde eine Gesamtquote von rd. 41 % erzielt. Dies sei das Ergebnis einer enormen Kraftanstrengung.

 

FBL Schütt schildert kurz die in der Gemeinde Ascheberg bestehende besondere Problematik.

 

Der viergruppige Kindergarten St. Lambertus habe für 22 Plätze eine investive U3-Förderung erhalten. Im kommenden Kindergartenjahr blieben zu viele Kinder über 3 Jahre im Kindergarten, so dass für die U3-Kinder nur noch 12 Plätze frei seien. Geplant und vom Jugendhilfeausschuss auch beschlossen wurde der Plan, wonach die restlichen U3-Kinder im benachbarten Rheinsbergring-Kindergarten betreut werden sollten. Nach dem Erlass vom 22.02. sind mit U3-Mitteln geförderte Plätze nur für U3-Kinder vorgesehen. Demnach wären 10 Plätze fehlbelegt, mit der Gefahr der Rückforderung der investiven Mittel.

 

Eine wortgetreue Umsetzung dieses Erlasses hätte bedeutet, entweder im Lambertus-Kindergarten eine zusätzliche Notgruppe einzurichten und den im Aufbau befindlichen Kindergarten Rheinsbergring teilweise leer stehen zu lassen oder 28 Kinder, die bereits einen Kindergarten besuchen, in einen anderen Kindergarten zu verweisen. Beide Varianten führten zu unzumutbaren Ergebnissen.

 

Daraufhin haben intensive Gespräche mit dem Ministerium über die Auslegung des Erlasses stattgefunden. Das Ministerium sei mit dem Inhalt des Jugendhilfeausschussbeschlusses einverstanden, d.h. es dürften 10 Ü3-Kinder auf U3-Plätzen betreut werden. Wenn im regionalen Umkreis ein zusätzlicher Rechtsanspruch geltend gemacht werde, könne auf einen U3-Platz in Ascheberg verwiesen werden, und zwar z.B. im Kindergarten Rheinsbergring, in der Kindertagespflege oder Großtagespflege. Es sei danach nicht sofort ein fehlbelegter Platz frei zu machen. Unter diesen Bedingungen werde das Ministerium Mittel nicht zurückfordern. Dies könne möglicherweise der Landesrechnungshof jedoch anders sehen.

 

Ergänzend zu den auf den Tischen ausliegenden Übersichten der Änderungen trägt er vor, dass die Gruppen im Dionysius-Kindergarten und Von-Galen-Kindergarten in Havixbeck jeweils von 10 auf 15 Kinder erweitert worden seien, da zwischenzeitlich hier zusätzlicher Bedarf festgestellt worden sei.

 

Für die so eingeplante Reserve werde es zunächst keine Bewilligungen und keine Auszahlungen geben.

Insgesamt lägen dem Kindergartenbedarfsplan die Anmeldungen zu Grunde. Insoweit sei man gut aufgestellt.

 

Ktabg. Wobbe hebt hervor, dass der Kreis Coesfeld zum 01.08.2013 genügend U3-Plätze anbieten könne und dankt allen Beteiligten, so u.a. den Jugendhilfeausschussmitgliedern, den besonders hiervon betroffenen Mitarbeitern der Verwaltung sowie den Trägern, Bürgermeistern und Gemeinden vor Ort. Er erinnert, dass sich im Kreis Coesfeld viele freie Träger engagierten. Er danke diesen für ihre grundsätzliche Bereitschaft und für die Notgruppenbildung. Ferner danke er den Erzieherinnen und Erziehern, die die Planungen umsetzten. Die erzielte Versorgungsquote mache ihn stolz und zeige, dass der Jugendhilfeausschuss die Planungen gut begleitet habe.

 

Ktabg. Havermeier pflichtet dem Dank ihres Vorredners bei und weist darauf hin, dass man sich auch dem bereits auf Seite drei der Sitzungsvorlage erwähnten Problem der erforderlichen Fachkräfte zuwenden müsse und ihnen gute Rahmenbedingungen schaffen müsse.

 

Abschließend lässt Landrat Püning über den Entwurf des Kindergartenbedarfsplans 2013/2014 – Stand: 12.03.2013 – abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

Anmerkung:

Der Entwurf des Kindergartenbedarfsplans 2013/2014 - Stand 12.03.2013 - wurde allen Kreistagsabgeordneten in der Kreistagssitzung übergeben. Den nicht anwesenden Kreistagsabgeordneten wurde eine Ausfertigung übersandt.

Der beschlossene Kindergartenbedarfsplan wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.