Sitzung: 21.05.2013 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0869
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag
folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Die Förderposition A.8. - Betriebskosten von Angeboten, Diensten und
Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Förderbestimmungen zum
Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld wird wie folgt geändert:
„Was ist zu beachten? (zweiter Spiegelstrich)
Ausgehend von den Jugendeinwohnerwertzahlen (hier: junge
Menschen im Alter von 6 bis unter 20 Jahren) wird pro angefangene 525 junge
Menschen einer Stadt bzw. Gemeinde eine 0,5 hauptberufliche Stelle
berücksichtigt und gefördert.“
Die Änderung tritt rückwirkend zum 01. Januar
2013 in Kraft.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig