Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von Altmetallen sowie Elektroaltgeräten, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges anfallen, wird zugestimmt.

 

Der Übertragung der Aufgaben gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH wird zugestimmt.

 


FBL Dr. Scheipers und AL Dr. Foppe stellen die wesentlichen Elemente der geplanten Vereinbarung vor. AL Dr. Foppe betont, die meisten Kommunen hätten bereits eine Unterzeichnung in Aussicht gestellt. Im Kreis Warendorf sei eine vergleichbare Vereinbarung bereits abgeschlossen und ein Sammelsystem etabliert worden.

 

Ktabg. Wohlgemuth fragt, wie in jenen Kommunen gesammelt werde, die sich der Vereinbarung möglicherweise nicht anschließen würden. AL Dr. Foppe erklärt, dort werde wie bisher über die Wertstoffhöfe gesammelt. Er führt weiter aus, von dem neuen Sammelsystem erhoffe man sich eine erhöhte Abschöpfung von Elektrokleingeräten, die bislang möglicherweise über die Restmülltonne entsorgt würden. FBL Dr. Scheipers verweist auf Schätzungen aus anderen Kreisen mit einem Sammelpotenzial von 1 - 1,5 kg Elektroschrott pro Einwohner.

 

S.B. Dr. Habersaat weist auf die besondere Entsorgungssituation für die Sammelgruppe 4 (Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen etc.) hin. Diese Sammelgruppe sei wie bisher gesondert über Wertstoffhöfe oder den Handel zu entsorgen. Seitens AL Dr. Foppe wird darauf hingewiesen, dass eine Änderung der derzeitigen Erfassungssituation der Sammelgruppe 4 durch die angestrebte öffentlich-rechtliche Vereinbarung auch nicht beabsichtigt sei.

 

Auf die Anschlussfrage von Ktabg. Wohlgemuth, ob sich die Verkaufserlöse des Elektroschrottes positiv auf die Müllgebühren auswirken würden, erklärt AL Dr. Foppe, dies sei zu erwarten. Alle Erträge, die die bei der WBC entstehenden Kosten übersteigen, würden den Kommunen zu Gute kommen. Wie in puncto Öffentlichkeitsarbeit vorgegangen werde, werde derzeit noch mit den Kommunen abgestimmt.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg interessiert, ob die Verwertung über die Fa. Remondis laufe oder ob es einen Wettbewerb um den Elektroschrott gebe. AL Dr. Foppe erklärt, es erfolge jeweils im Zwei-Jahres-Turnus eine Ausschreibung. Aktuell habe eine andere Firma den Zuschlag erhalten.

 

Ktabg. Ahrendt-Prinz erkundigt sich, ob das gewerbliche Schrottsammeln in Form des Abfahrens der Wohngebiete noch legal sei. AL Dr. Foppe führt aus, private Sammlungen seien gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz seit dem 01.06.2012 anzeigepflichtig. Sie seien nur zulässig, wenn die Abfallwirtschaft dadurch nicht gefährdet werde. Die Zulässigkeit sei im Übrigen abhängig vom Einverständnis der jeweiligen Kommune. Auf Nachfrage von Ktabg. Vogt ergänzt AL Dr. Foppe, es seien etwa 20 Anzeigen für gewerbliche Schrottsammlungen eingegangen. Jede Anzeige müsse einen Fach- und Sachkundenachweis enthalten, ferner müsse die Annahmestelle benannt werden.

 

FBL Dr. Scheipers ergänzt, Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz - wie etwa das unerlaubte Einsammeln von Elektrogeräten durch Schrottsammler - würden konsequent geahndet. Zeugen könnten sich an das örtliche Ordnungsamt oder die untere Abfallbehörde des Kreises Coesfeld wenden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig