Ktabg. Schmitz fragt, ob Ersatzpflanzungen für Bauvorhaben überwacht würden. Er habe wiederholt beobachtet, dass Ersatzpflanzungen nicht angegangen seien. AL Dr. Foppe erklärt, es finde eine Kontrolle statt. Bei ca. 1.000 Maßnahmen pro Jahr sei die Kontrolle aber stets nur im Rahmen der personellen Ressourcen zu bewerkstelligen.

 

Ktabg. Wohlgemuth fragt, ob nicht Ökopunkte ohnehin das effektivere Mittel seien. AL Dr. Foppe führt aus, Landwirte verfügten in der Regel über ausreichend Flächen, auf denen Ersatzmaßnahmen möglich seien. Das Gesetz fordere im Übrigen zunächst Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor Ort, wo immer dies möglich und sinnvoll sei. Anders gelagert sei dies etwa bei Windenergieanlagen. Nach dem Entwurf der Bundeskompensationsverordnung sei für Windkraftanlagen in der Regel eine Ersatzgeldlösung vorgesehen, da Bauwerke mit einer Höhe von mehr als 20 m nicht durch Anpflanzungen auszugleichen seien.