Sitzung: 06.06.2013 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: SV-8-0901
Dem Kreisausschuss wird
folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
1.
Dem
beigefügten Vertragsentwurf zwischen der Stadt Dülmen, der Verbraucherzentrale
NRW e. V. und dem Kreis Coesfeld zur Errichtung einer Beratungsstelle für
Verbraucher wird zugestimmt.
2.
Dem
Landrat wird aufgegeben, für den Fall der Kürzung von Landesmitteln das in § 10
des Vertrages festgelegte außerordentliche Kündigungsrecht auszuüben.
Vors. Dr. Gochermann verweist
einleitend darauf, dass in den bisherigen Beratungen die Vereinbarung einer
automatischen Ausstiegsklausel oder eines Kündigungsrechtes des Landrates für
den Fall der Kürzung von Landesmitteln diskutiert wurde. Im Vertragsentwurf sei
nunmehr ein Kündigungsrecht vorgesehen.
KD Gilbeau ergänzt, dass
alternativ auch ein Vorratsbeschluss gefasst werden könnte, wonach der Landrat
in diesem Fall eine Kündigung des Vertrages vorzunehmen hat.
Auf Nachfrage des Ktabg.
Zanirato nach der Möglichkeit, Objekte des Kreises für die Unterbringung der
Verbraucherberatungsstelle zu nutzen, erklärt KD Gilbeau, dass hierzu noch
keine abschließende Entscheidung vorliege.
Vors. Dr. Gochermann stellt den
durch KD Gilbeau angesprochenen Vorratsbeschluss zur Diskussion.
Auf entsprechende Nachfrage des
Ktabg. Vogelpohl erklärt KD Gilbeau, dass der Landrat nach diesem Beschluss
zwar im Falle einer Mittelkürzung zur Kündigung angehalten sei, jedoch ggf.
unter Beteiligung der Politik nachverhandelt und eine Änderung des Vertrages
erreicht werden könne.
Ktabg. Kleerbaum ergänzt, dass
sich die Politik in diesem Fall sicherlich mit der Angelegenheit beschäftigen
würde. Mit dem Automatismus solle dafür gesorgt werden, dass eine Nachverhandlung
zwingend ist und der Kreis nicht zum Ausfallbürgen wird.
AL Bosman verweist auf § 10
letzter Satz des Vertragsentwurfs wonach die Kündigung genau zu dem Zeitpunkt
zu erfolgen hat, zu dem die Finanzierung aus Landesmitteln nicht mehr gesichert
ist. Damit sei sichergestellt, dass auch bei einem Wegfall im laufenden Jahr
keine zusätzlichen Kosten auf den Kreis zukommen.
Ktabg. Rampe hält dies für eine
gute Lösung und betont, dass im privaten Bereich eine ähnliche Vorgehensweise
üblich sei.
Ktabg. Kohaus sieht den
Vorschlag hingegen kritisch und sieht die Gefahr, dass die fristlose
Kündigungsmöglichkeit des Landrates bei der Verbraucherzentrale für
Unsicherheiten sorgen könnte.
Vors. Dr. Gochermann entgegnet,
dass dem Land die Folgen einer Kürzung von Landesmitteln bei einer derartigen
vertraglichen Regelung bekannt sein müssten und dass die Verantwortung insofern
beim Land liege.
Auf den Hinweis der Ktabg.
Havermeier, dass bei anderen geförderten Maßnahmen bisher keine derartig strikten
Kündigungsregelungen getroffen wurden, merkt KD Gilbeau an, dass diese
Vorgehensweise möglicherweise künftig häufiger zum Tragen komme, um finanzielle
Risiken für den Kreis zu minimieren.
Vors. Dr. Gochermann lässt sodann getrennt über den Beschlussvorschlag
aus der Sitzungsvorlage und den ergänzenden Vorratsbeschluss abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
1 Enthaltung