Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Dem Kreisausschuss wird folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

1.         Dem beigefügten Vertragsentwurf zwischen der Stadt Dülmen, der Verbraucherzentrale NRW e. V. und dem Kreis Coesfeld zur Errichtung einer Beratungsstelle für Verbraucher wird zugestimmt.

2.         Dem Landrat wird aufgegeben, für den Fall der Kürzung von Landesmitteln das in § 10 des Vertrages festgelegte außerordentliche Kündigungsrecht auszuüben.

 


Vors. Dr. Gochermann verweist einleitend darauf, dass in den bisherigen Beratungen die Vereinbarung einer automatischen Ausstiegsklausel oder eines Kündigungsrechtes des Landrates für den Fall der Kürzung von Landesmitteln diskutiert wurde. Im Vertragsentwurf sei nunmehr ein Kündigungsrecht vorgesehen.

KD Gilbeau ergänzt, dass alternativ auch ein Vorratsbeschluss gefasst werden könnte, wonach der Landrat in diesem Fall eine Kündigung des Vertrages vorzunehmen hat.

Auf Nachfrage des Ktabg. Zanirato nach der Möglichkeit, Objekte des Kreises für die Unterbringung der Verbraucherberatungsstelle zu nutzen, erklärt KD Gilbeau, dass hierzu noch keine abschließende Entscheidung vorliege.

Vors. Dr. Gochermann stellt den durch KD Gilbeau angesprochenen Vorratsbeschluss zur Diskussion.

Auf entsprechende Nachfrage des Ktabg. Vogelpohl erklärt KD Gilbeau, dass der Landrat nach diesem Beschluss zwar im Falle einer Mittelkürzung zur Kündigung angehalten sei, jedoch ggf. unter Beteiligung der Politik nachverhandelt und eine Änderung des Vertrages erreicht werden könne.

Ktabg. Kleerbaum ergänzt, dass sich die Politik in diesem Fall sicherlich mit der Angelegenheit beschäftigen würde. Mit dem Automatismus solle dafür gesorgt werden, dass eine Nachverhandlung zwingend ist und der Kreis nicht zum Ausfallbürgen wird.

AL Bosman verweist auf § 10 letzter Satz des Vertragsentwurfs wonach die Kündigung genau zu dem Zeitpunkt zu erfolgen hat, zu dem die Finanzierung aus Landesmitteln nicht mehr gesichert ist. Damit sei sichergestellt, dass auch bei einem Wegfall im laufenden Jahr keine zusätzlichen Kosten auf den Kreis zukommen.

Ktabg. Rampe hält dies für eine gute Lösung und betont, dass im privaten Bereich eine ähnliche Vorgehensweise üblich sei.

Ktabg. Kohaus sieht den Vorschlag hingegen kritisch und sieht die Gefahr, dass die fristlose Kündigungsmöglichkeit des Landrates bei der Verbraucherzentrale für Unsicherheiten sorgen könnte.

Vors. Dr. Gochermann entgegnet, dass dem Land die Folgen einer Kürzung von Landesmitteln bei einer derartigen vertraglichen Regelung bekannt sein müssten und dass die Verantwortung insofern beim Land liege.  

Auf den Hinweis der Ktabg. Havermeier, dass bei anderen geförderten Maßnahmen bisher keine derartig strikten Kündigungsregelungen getroffen wurden, merkt KD Gilbeau an, dass diese Vorgehensweise möglicherweise künftig häufiger zum Tragen komme, um finanzielle Risiken für den Kreis zu minimieren.

Vors. Dr. Gochermann lässt sodann getrennt über den Beschlussvorschlag aus der Sitzungsvorlage und den ergänzenden Vorratsbeschluss abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               14 Ja-Stimmen

                                                    2 Nein-Stimmen

                                                    1 Enthaltung