Sitzung: 05.06.2013 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Einrichtung eines Behindertenbeirates beim Kreis Coesfeld
FBL Schütt führt Folgendes aus:
„Um Doppelstrukturen zu vermeiden, wurde mit dem Vorsitzenden von KICS, Herrn Prox, in einem weiteren persönlichen Gespräch überlegt, ob die bereits vorhandenen Strukturen und Vernetzungen von KICS für die Arbeit eines Behindertenbeirates genutzt werden können.
Hierfür haben sich auch die Wohlfahrtsverbände im Kreis Coesfeld bei ihrem letzten Austausch mit dem Kreis am 11.04.2013 ausgesprochen. Gleichzeitig haben sie ihre Bereitschaft erklärt, mit zwei Vertreterinnen/Vertretern mitzuarbeiten.
In weiteren Gesprächen sollen jetzt die Rahmenbedingungen geklärt werden. Über den Fortgang wird jeweils im Ausschuss berichtet.“
Umsetzung
der Leistungsgewährung für die existenzsichernden Leistungen der Rechtskreise
SGB II, SGB XII sowie AsylbLG im Kreis Coesfeld
hier:
Umstellung der Software für die Leistungsgewährung
FBL Schütt teilt Folgendes mit:
„Seit Einführung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 wurde bei den Städten und
Gemeinden im Kreis Coesfeld die Leistungsgewährung für alle existenzsichernden
Leistungen mit unterschiedlichen Fachverfahren abgewickelt. Acht Städte und
Gemeinden nutzten für die Leistungsgewährung die Fachsoftware „aKDn-sozial“,
drei Kommunen die Fachsoftware „PROSOZ/S“ und für das Fallmanagement im SGB II
wurde von allen Städten und Gemeinden die Fachsoftware „comp.ASS“ genutzt.
Zur Verringerung von
Schnittstellen und zur Vereinheitlichung der Arbeits- und Darstellungsprozesse
im Bereich des Kreises Coesfeld wurde in enger Zusammenarbeit mit den Städten
und Gemeinden - nach einem erfolgreichen Probelauf zum 01.03.2013 - einheitlich
ab dem 01.04.2013 die gesamte Leistungsgewährung und das Fallmanagement im SGB
II auf das Fachverfahren OPEN/PROSOZ umgestellt. Zudem werden die nicht an die
Städte und Gemeinden delegierten Aufgaben des SGB XII – Leistungen der Pflege
und bei Behinderung – ebenfalls über das neue Fachverfahren OPEN/PROSOZ
abgewickelt. Gleiches gilt für die an die kreisangehörigen Kommunen delegierten
Aufgaben des SGB XII sowie für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Nach dem arbeitsintensiven
Umstellungsprozess sowohl bei den Städten und Gemeinden als auch beim Kreis
Coesfeld gilt es nun, die Abstimmung der Funktionalitäten auf die Bedürfnisse
im Kreisgebiet Coesfeld zu optimieren. Die umfangreichen Funktionalitäten in
der neuen Fachsoftware wie auch geänderte Arbeitsprozesse beim Kreis sowie bei
den Städten und Gemeinden erfordern auch nach dem Start mit der neuen
Fachanwendung seitens des Kreises erhebliche Anstrengungen, die auftretenden
Fragen und Probleme zu koordinieren, zu organisieren und letztlich zu einer
Klärung zu führen.
Von den Städten und
Gemeinden wurden vier regionale Ansprechpartner Software (rApS) benannt, die
zuerst für auftretende Fragen der Sachbearbeitung zur Verfügung stehen. Vor Ort
nicht lösbare Anfragen werden seitens des Kreises bearbeitet und einer Klärung
zugeführt. Zudem wird der Kreis Coesfeld die Zusammenarbeit mit den rApS, der
citeq und dem Softwareanbieter koordinieren und organisieren.“