Einrichtung eines Behindertenbeirates beim Kreis Coesfeld

 

 

FBL Schütt führt Folgendes aus:

„Um Doppelstrukturen zu vermeiden, wurde mit dem Vorsitzenden von KICS, Herrn Prox, in einem weiteren persönlichen Gespräch überlegt, ob die bereits vorhandenen Strukturen und Vernetzungen von KICS für die Arbeit eines Behindertenbeirates genutzt werden können.

Hierfür haben sich auch die Wohlfahrtsverbände im Kreis Coesfeld bei ihrem letzten Austausch mit dem Kreis am 11.04.2013 ausgesprochen. Gleichzeitig haben sie ihre Bereitschaft erklärt, mit zwei Vertreterinnen/Vertretern mitzuarbeiten.

In weiteren Gesprächen sollen jetzt die Rahmenbedingungen geklärt werden. Über den Fortgang wird jeweils im Ausschuss berichtet.“

 

 

 

Umsetzung der Leistungsgewährung für die existenzsichernden Leistungen der Rechtskreise SGB II, SGB XII sowie AsylbLG im Kreis Coesfeld

hier: Umstellung der Software für die Leistungsgewährung

 

 

FBL Schütt teilt Folgendes mit:

Seit Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 wurde bei den Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld die Leistungsgewährung für alle existenzsichernden Leistungen mit unterschiedlichen Fachverfahren abgewickelt. Acht Städte und Gemeinden nutzten für die Leistungsgewährung die Fachsoftware „aKDn-sozial“, drei Kommunen die Fachsoftware „PROSOZ/S“ und für das Fallmanagement im SGB II wurde von allen Städten und Gemeinden die Fachsoftware „comp.ASS“ genutzt.

Zur Verringerung von Schnittstellen und zur Vereinheitlichung der Arbeits- und Darstellungsprozesse im Bereich des Kreises Coesfeld wurde in enger Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden - nach einem erfolgreichen Probelauf zum 01.03.2013 - einheitlich ab dem 01.04.2013 die gesamte Leistungsgewährung und das Fallmanagement im SGB II auf das Fachverfahren OPEN/PROSOZ umgestellt. Zudem werden die nicht an die Städte und Gemeinden delegierten Aufgaben des SGB XII – Leistungen der Pflege und bei Behinderung – ebenfalls über das neue Fachverfahren OPEN/PROSOZ abgewickelt. Gleiches gilt für die an die kreisangehörigen Kommunen delegierten Aufgaben des SGB XII sowie für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 

Nach dem arbeitsintensiven Umstellungsprozess sowohl bei den Städten und Gemeinden als auch beim Kreis Coesfeld gilt es nun, die Abstimmung der Funktionalitäten auf die Bedürfnisse im Kreisgebiet Coesfeld zu optimieren. Die umfangreichen Funktionalitäten in der neuen Fachsoftware wie auch geänderte Arbeitsprozesse beim Kreis sowie bei den Städten und Gemeinden erfordern auch nach dem Start mit der neuen Fachanwendung seitens des Kreises erhebliche Anstrengungen, die auftretenden Fragen und Probleme zu koordinieren, zu organisieren und letztlich zu einer Klärung zu führen.

 

Von den Städten und Gemeinden wurden vier regionale Ansprechpartner Software (rApS) benannt, die zuerst für auftretende Fragen der Sachbearbeitung zur Verfügung stehen. Vor Ort nicht lösbare Anfragen werden seitens des Kreises bearbeitet und einer Klärung zugeführt. Zudem wird der Kreis Coesfeld die Zusammenarbeit mit den rApS, der citeq und dem Softwareanbieter koordinieren und organisieren.“