Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Förderposition A.8. - Betriebskosten von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld wird wie folgt geändert

 

Was ist zu beachten? (zweiter Spiegelstrich)

Ausgehend von den Jugendeinwohnerwertzahlen (hier: junge Menschen im Alter von 6 bis unter 20 Jahren) wird pro angefangene 525 junge Menschen einer Stadt bzw. Gemeinde eine 0,5 hauptberufliche Stelle berücksichtigt und gefördert.

 

Die Änderung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2013 in Kraft.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig