Sitzung: 19.06.2013 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0869
Beschluss:
Die Förderposition A.8. - Betriebskosten von
Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der
Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld wird
wie folgt geändert
„Was ist zu beachten? (zweiter Spiegelstrich)
Ausgehend von den
Jugendeinwohnerwertzahlen (hier: junge Menschen im Alter von 6 bis unter 20
Jahren) wird pro angefangene 525 junge Menschen einer Stadt
bzw. Gemeinde eine 0,5 hauptberufliche Stelle berücksichtigt und
gefördert.“
Die Änderung tritt rückwirkend zum 01. Januar
2013 in Kraft.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig