Sitzung: 19.06.2013 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0887
Beschluss:
Als Vertrauenspersonen für die Wahl der Schöffinnen, Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden die in der beigefügten Aufstellung genannten Personen gewählt.
Landrat Püning weist auf die vom Ktabg. Vogelpohl in der Sitzung des Kreisausschusses gestellte Frage, ob der als Vertrauensperson vorgeschlagene Ktabg. Kohaus als Rechtsanwalt gewählt werden könne, hin und teilt mit, dass, soweit es sich um die Wahrnehmung der Aufgabe einer Vertrauensperson handelt, keine Bedenken bestehen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anmerkung:
Die Aufstellung wurde allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.