Sitzung: 19.06.2013 Kreistag
Weiterentwicklung des
kommunalen Finanzausgleichs in NRW
Mitteilung zum aktuellen Stand
Landrat Püning teilt mit:
„In der zweiten Jahreshälfte 2012 hat das
Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) ein Gutachten zur
Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Auftrag gegeben. Mit den
kommunalen Spitzenverbänden wurden bereits im Vorfeld die Fragestellungen
einvernehmlich formuliert. Auf dieser
Basis sind
- die Teilschlüsselmassenaufteilung,
- die Verankerung des Soziallastenansatzes,
-
die Ableitung des Soziallastenansatzes (Indikator und
Regressionsanalyse) und
-
die Nutzung einheitlicher fiktiver Hebesätze bei der
Steuerkraftbestimmung
gutachterlich
untersucht und beurteilt worden.
Die
gutachterliche Untersuchung der vier Fragestellungen erfolgte durch das
Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo).
In
ihrer Stellungnahme zum FiFo-Gutachten fordern der Landkreistag NRW und der
Städte- und Gemeindebund eine vollständige Umsetzung der Erkenntnisse im GFG
2014. In einigen Bereichen wird die Notwendigkeit einer Nachbearbeitung (z.B.
Optimimierung der Regressionsanalyse) gesehen.
Zu den
möglichen Auswirkungen einer Umsetzung des FiFo-Gutachtens hat der Landkreistag
NRW Simulationsrechnungen vorgenommen. Hiernach führen die veränderten Quoten
der Teilschlüsselmassen beim Kreis Coesfeld zu einem Zugewinn von rd. 12,7 Mio.
€. Mögliche Verluste bei den Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden könnten dann durch eine Senkung der Kreisumlage allgemein
kompensiert werden. Insgesamt aber ergeben sich für den kreisangehörigen Raum
positive Folgen.
Ferner
geht der Landkreistag NRW davon aus, dass die Absenkung der Gewichtung des
Soziallastenansatzes von 15,3 auf 12,94 zu Mehrerträgen bei den
Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Kreis
Coesfeld in Höhe von rd. 4,29 Mio. € führen könnte.
Wesentliche
Grundlagen des jährlichen Finanzausgleichs sind u.a. die Einwohnerzahlen der
Kommunen, da hiervon der Hauptansatz abgeleitet wird. Daher ist auch die
Umsetzung der Ergebnisse des fortgeschriebenen Zensus 2011 im Finanzausgleich
von erheblicher Bedeutung und sollte daher in der Debatte zum GFG 2014
berücksichtigt werden. Nach den Ergebnissen des fortgeschriebenen Zensus 2011
zeigen sich für den kreisangehörigen Raum im Durchschnitt stärker
zurückgegangene Einwohnerzahlen als für den kreisfreien Raum. Eine durch die
Geschäftsstelle des Landkreistages NRW durchgeführte Simulation der Wirkung der
Umsetzung der Einwohnerzahlen nach dem Zensus 2011 (Fortschreibung zum
31.12.2011) im GFG hat dabei ergeben, dass dadurch – gemessen an den
Festsetzungen zum GFG 2013 – eine Verschiebung von rd. 20 Mio. € vom
kreis-/städteregionsangehörigen an den kreisfreien Raum stattfinden würde. Die
Umlageeffekte über die Kreis-/Städteregions- und Landschaftsumlagen wurden
dabei berücksichtigt. Trotz dieser Wirkung sollte nach Einschätzung des
Landkreistages NRW auf eine sofortige Umsetzung der Zensus-2011-Fortschreibung
im GFG 2014 bestanden werden, da die positiven Effekte aus der angestrebten
Vollumsetzung des FiFo-Gutachtens deutlich überwiegen.“
Bewerbung um die
Ausrichtung der Nordrhein-Westfalen-Tage in den Jahren 2016, 2018 und 2020
Landrat Püning teilt mit:
Ziel ist es, gemeinsam mit der jeweils gastgebenden Kommune ein qualitativ hochwertiges Programm zu entwickeln, dass die kulturelle Vielfalt und die regionalen und überregionalen Stärken unseres Landes sichtbar macht und für Besucherinnen und Besucher aus dem ganzen Land attraktiv ist.
Der NRW-Tag kann grundsätzlich auch mit einem bereits geplanten Großereignis verknüpft werden. Ebenso sind gemeinsame Bewerbungen von Gemeinden bzw. Städten und Kreisen oder Nachbarkommunen möglich.
Genauere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und den Verfahrensmodalitäten können dem ebenfalls übersandten mehrseitigen Kriterienkatalog entnommen werden.
Hiernach wird seitens des Landes Nordrhein-Westfalen von den Bewerbern u.a. erwartet, dass sie einen Betrag in Höhe von 300.000 € unter Beachtung der finanziellen Leistungsfähigkeit verbindlich zusagen. Die Bewerbungsfrist endet am 31.10.2013.
Nach Einschätzung der Verwaltung sollte eine Bewerbung des Kreises Coesfeld nicht angestrebt werden. Sollte gleichwohl eine Bewerbung erfolgen, wird eine entsprechende frühzeitige Initiative aus dem politischen Raum erwartet.“
Resolution des Kreistages des Kreises
Coesfeld „Für eine faire und gerechte Finanzierung aller Kommunen in NRW“
Landrat Püning teilt mit:
„Die Resolution des Kreistages des Kreises Coesfeld „Für eine faire und gerechte Finanzierung aller Kommunen in NRW“ vom 13.03.2013 wurde mit Schreiben vom 21.03.2013 der Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen übersandt.
Mit Antwortschreiben vom 15.04.2013 bedankt sich die Ministerpräsidentin und teilt mit, dass sie die Resolution zuständigkeitshalber an das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen weitergeleitet hat.“
Projektgruppe Ziele
und Kennzahlen
Landrat Püning teilt mit:
„In der 18. Sitzung des Kreistages wurde
beschlossen, dass die von der Verwaltung bereits eingerichtete Projektgruppe Ziele
und Kennzahlen innerhalb des Projektzeitraums 01.01.2013 – 30.06.2014
vierteljährlich im Beirat NKF zu Überlegungen und Arbeitsprozessen berichtet.
Entsprechend des erteilten Arbeitsauftrages wurden zunächst die
Produktbeschreibungen der Abt. 51 – Jugendamt überarbeitet. Da dabei auch
exemplarisch die Grundsätze der weiteren Vorgehensweise erarbeitet werden
sollten, haben sich alle Mitglieder der Projektgruppe an der Umsetzung des
Auftrags in Bezug auf die Produkte der Abt. 51-Jugendamt beteiligt.
Die Überarbeitung der Produktbeschreibungen hat frühzeitig ergeben, dass
nicht nur ggf. einige Produkte neu abzugrenzen, sondern auch Produktgruppen neu
zu bilden sind. Damit wird einerseits auf organisatorische
Änderungen reagiert, andererseits aber auch die Möglichkeit geschaffen, die
Bedeutung der Ziele für die jeweilige Aufgabe besser darstellen und erläutern
zu können. Diese Überarbeitung erforderte eine zeitintensive Unterstützung seitens
der Fachabteilung. Seit dem 04. Juni 2013 liegen die Entwürfe der
überarbeiteten Produktbeschreibungen als gemeinsames Arbeitsergebnis der
Arbeitsgruppe und der Fachabteilung vor.
Ein neuer Zuschnitt von Produktgruppen und Produkten hat u.a. Folgen für
die Ausweisung der Finanzdaten im Haushaltsplan und für die Zuordnung von
Stellen zu Kostenstellen.
Auf der Grundlage der erarbeiteten Produktbeschreibungen der Abt. 51
ist daher vor einer weiteren
Überarbeitung der Produktbeschreibungen anderer Abteilungen zunächst zu
prüfen, welche Konsequenzen die
vorgeschlagenen Änderungen nach sich ziehen. Dabei ist nicht nur auf eine
bürgerfreundliche, lesbare Form der
Darstellung der Produkte im Haushaltsplan zu achten, sondern insbesondere auch
der Aufwand zu berücksichtigen, der zur Umsetzung vorgeschlagener Änderungen erforderlich
ist.
Über das Ergebnis dieser Prüfung und über die weitere Vorgehensweise
werde ich zu gegebener Zeit berichten.“
Einteilung der Kreiswahlbezirke für die
Kommunalwahl 2014
Landrat Püning teilt
mit:
„Nach dem der Kreistag des Kreises Coesfeld die Anzahl der Vertreter
nicht verringerte, wurden den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine
Übersicht über die Einwohnerwerte mit der Bitte um Berücksichtigung der
Überlegungen bei der Gestaltung der eigenen Gemeindewahlbezirke übersandt.
Die Städte und Gemeinden wurden gebeten, bis
zum 01.07.2013 die Einteilung der Gemeindewahlbezirke mitzuteilen und
vorzuschlagen, welche Gemeindewahlbezirke zu einem Kreiswahlbezirk
zusammengefasst werden sollten.
Den Städten/Gemeinden Ascheberg-Nordkirchen,
Havixbeck-Nottuln, Billerbeck-Rosendahl und Lüdinghausen-Olfen wurde der
Hinweis gegeben, dass es durch die zu Grunde zu legenden Einwohnerwerte zu
Überschneidungen der Gemeindegrenzen – wie bereits bei der Kreistagswahl 2009 –
vorbehaltlich der Entscheidung des Kreiswahlausschusses kommen werde.
Der Zuschnitt der Wahlbezirke bei den
Kommunalwahlen richtet sich nach § 4 KWahlG.
Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke gemäß § 4
Abs. 2 und 3 KWahlG hat der Wahlausschuss nachfolgende Grundsätze zu beachten
und einzuhalten:
- Wahrung des räumlichen Zusammenhangs (§ 4
Abs. 2 Satz 1 KWahlG),
- Einhaltung einer etwa vorhandenen
Bezirkseinteilung i.S. der Gemeindeordnung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 KWahlG),
- eine möglichst gleiche Einwohnerzahl in
allen Wahlbezirken, Höchstabweichungsgrenze (+/- 25 vom Hundert) von der
durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet (§ 4 Abs. 2 Satz
3 KWahlG),
- bei verbundenen Wahlen keine Durchschneidung
der Grenzen der Wahlbezirke der Gemeinden durch die Grenzen der Wahlbezirke des
Kreises (§ 4 Abs. 3 KWahlG).
Von besonderer Bedeutung und mit Vorrang vor der Wahrung räumlicher
Zusammenhänge und der Einhaltung von Gemeindegebietsgrenzen ist die Einhaltung der Toleranzgrenzen für die
Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl.
Es ist beabsichtigt, nach Auswertung aller Unterlagen unmittelbar nach den Sommerferien zu einer Kreiswahlausschusssitzung zwecks Einteilung des Kreiswahlgebietes und Bildung von Kreiswahlbezirken einzuladen.“
Geschäftsführerwechsel WBC, GFC
Landrat Püning teilt
mit:
„Frau Voss-Werland ist zum 30.04.2013 aus dem Beschäftigungsverhältnis beim Kreis Coesfeld und den Gesellschaften Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH und Gesellschaft zur Förderung regenerativer Energien GmbH auf eigenem Wunsch ausgeschieden.
Auf Empfehlung des Aufsichtsrates wurde Herr Dipl. Ing. Stefan Bölte durch den Vertreter des Gesellschafters zum Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH und der Gesellschaft zur Förderung regenerativer Energien GmbH mit Wirkung vom 01.05.2013 bestellt. Herr Bölte war bisher beim Kreis Coesfeld und den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH für die Bereiche Altlasten/ Bodenschutz und Planungen/ Umsetzung von Ausbaumaßnahmen im Bereich der Deponien/ regenerativer Energieanlagen (Solaranlagen/ Biogasaufbereitungsanlage) zuständig.“
Resolution des
Kreistages „Schulische Inklusion braucht gute Gelingensbedingungen“
Landrat Püning teilt
mit:
„Mit Schreiben vom 21.01.2013 hat der Landrat der Frau Ministerin für
Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Sylvia Löhrmann die am
19.12.2012 beschlossene Resolution des Kreistages „Schulische Inklusion braucht
gute Gelingensbedingungen“ übersandt.
Das Antwortschreiben des Ministeriums vom 24.04.2013 – unterzeichnet
von Herrn Staatssekretär Hecke – liegt inzwischen vor. Es wird u. a. darauf
hingewiesen, dass in dem beim Landtag eingebrachten Gesetzentwurf Änderungen
gegenüber dem Referentenentwurf vorgenommen worden seien. Mit der Zuleitung des
Gesetzentwurfs an den Landtag habe dieser den Einflussbereich der
Landesregierung verlassen; „Herr des Gesetzgebungsverfahrens“ sei nunmehr der
nordrhein-westfälische Landtag.
Am 07.05.2013 fand in Dülmen eine Dialogveranstaltung „Aktuelle
Entwicklungen im Schulbereich NRW“ statt, an der auf Einladung des Herrn
Staatssekretär Hecke u. a. Herr Landrat Püning und Herr Fachbereichsleiter
Schütt teilgenommen haben. Ein Themenschwerpunkt in der Diskussion war auch
hier die Entwicklung und Ausgestaltung der Inklusion.“
Anfrage der Kreistagfraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Zertifizierung der „RadBahn“
Landrat Püning teilt mit:
„Auf die schriftliche Anfrage der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.06.21013 zur „RadBahn Münsterland“ habe ich in der Kreisausschusssitzung Stellung genommen und hierbei ausgeführt, dass eine gleichlautende Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch im Kreis Steinfurt vorliegt. Nach Auskunft des Kreises Steinfurt trifft dies nicht zu.
Des Weiteren hat der Kreis Steinfurt zum Kritikpunkt 2 nunmehr bestätigt, dass an allen „Querungen“ der RadBahn mit Kreis- und Landesstraßen die Beschilderung „Radfahrer kreuzen“ vorhanden ist.“