Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in NRW
Mitteilung zum aktuellen Stand

 

Landrat Püning teilt mit:

 

In der zweiten Jahreshälfte 2012 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) ein Gutachten zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Auftrag gegeben. Mit den kommunalen Spitzenverbänden wurden bereits im Vorfeld die Fragestellungen einvernehmlich formuliert. Auf dieser Basis sind

-       die Teilschlüsselmassenaufteilung,

-       die Verankerung des Soziallastenansatzes,

-       die Ableitung des Soziallastenansatzes (Indikator und Regressionsanalyse) und

-       die Nutzung einheitlicher fiktiver Hebesätze bei der Steuerkraftbestimmung

gutachterlich untersucht und beurteilt worden.

 

Die gutachterliche Untersuchung der vier Fragestellungen erfolgte durch das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo).

 

In ihrer Stellungnahme zum FiFo-Gutachten fordern der Landkreistag NRW und der Städte- und Gemeindebund eine vollständige Umsetzung der Erkenntnisse im GFG 2014. In einigen Bereichen wird die Notwendigkeit einer Nachbearbeitung (z.B. Optimimierung der Regressionsanalyse) gesehen.

 

Zu den möglichen Auswirkungen einer Umsetzung des FiFo-Gutachtens hat der Landkreistag NRW Simulationsrechnungen vorgenommen. Hiernach führen die veränderten Quoten der Teilschlüsselmassen beim Kreis Coesfeld zu einem Zugewinn von rd. 12,7 Mio. €. Mögliche Verluste bei den Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden könnten dann durch eine Senkung der Kreisumlage allgemein kompensiert werden. Insgesamt aber ergeben sich für den kreisangehörigen Raum positive Folgen.

 

Ferner geht der Landkreistag NRW davon aus, dass die Absenkung der Gewichtung des Soziallastenansatzes von 15,3 auf 12,94 zu Mehrerträgen bei den Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld in Höhe von rd. 4,29 Mio. € führen könnte.

 

Wesentliche Grundlagen des jährlichen Finanzausgleichs sind u.a. die Einwohnerzahlen der Kommunen, da hiervon der Hauptansatz abgeleitet wird. Daher ist auch die Umsetzung der Ergebnisse des fortgeschriebenen Zensus 2011 im Finanzausgleich von erheblicher Bedeutung und sollte daher in der Debatte zum GFG 2014 berücksichtigt werden. Nach den Ergebnissen des fortgeschriebenen Zensus 2011 zeigen sich für den kreisangehörigen Raum im Durchschnitt stärker zurückgegangene Einwohnerzahlen als für den kreisfreien Raum. Eine durch die Geschäftsstelle des Landkreistages NRW durchgeführte Simulation der Wirkung der Umsetzung der Einwohnerzahlen nach dem Zensus 2011 (Fortschreibung zum 31.12.2011) im GFG hat dabei ergeben, dass dadurch – gemessen an den Festsetzungen zum GFG 2013 – eine Verschiebung von rd. 20 Mio. € vom kreis-/städteregionsangehörigen an den kreisfreien Raum stattfinden würde. Die Umlageeffekte über die Kreis-/Städteregions- und Landschaftsumlagen wurden dabei berücksichtigt. Trotz dieser Wirkung sollte nach Einschätzung des Landkreistages NRW auf eine sofortige Umsetzung der Zensus-2011-Fortschreibung im GFG 2014 bestanden werden, da die positiven Effekte aus der angestrebten Vollumsetzung des FiFo-Gutachtens deutlich überwiegen.“

 

Bewerbung um die Ausrichtung der Nordrhein-Westfalen-Tage in den Jahren 2016, 2018 und 2020

 

Landrat Püning teilt mit:

 

Mit (Rund-) Schreiben vom 25.03.2013 hat die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Hannelore Kraft, gebeten, in Abstimmung mit den verantwortlichen Gremien, hier des Kreistages, zu prüfen, ob die Ausrichtung der Nordrhein-Westfalen-Tage in den Jahren 2016, 2018 und 2020 für den Kreis Coesfeld in Betracht kommt und dieser sich bewerben möchte.

Ziel ist es, gemeinsam mit der jeweils gastgebenden Kommune ein qualitativ hochwertiges Programm zu entwickeln, dass die kulturelle Vielfalt und die regionalen und überregionalen Stärken unseres Landes sichtbar macht und für Besucherinnen und Besucher aus dem ganzen Land attraktiv ist.

Der NRW-Tag kann grundsätzlich auch mit einem bereits geplanten Großereignis verknüpft werden. Ebenso sind gemeinsame Bewerbungen von Gemeinden bzw. Städten und Kreisen oder Nachbarkommunen möglich.

Genauere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und den Verfahrensmodalitäten können dem ebenfalls übersandten mehrseitigen Kriterienkatalog entnommen werden.

 

Hiernach wird seitens des Landes Nordrhein-Westfalen von den Bewerbern u.a. erwartet, dass sie einen Betrag in Höhe von 300.000 € unter Beachtung der finanziellen Leistungsfähigkeit verbindlich zusagen. Die Bewerbungsfrist endet am 31.10.2013.

 

Nach Einschätzung der Verwaltung sollte eine Bewerbung des Kreises Coesfeld nicht angestrebt werden. Sollte gleichwohl eine Bewerbung erfolgen, wird eine entsprechende frühzeitige Initiative aus dem politischen Raum erwartet.“

 

Resolution des Kreistages des Kreises Coesfeld „Für eine faire und gerechte Finanzierung aller Kommunen in NRW“

 

Landrat Püning teilt mit:

 

„Die Resolution des Kreistages des Kreises Coesfeld „Für eine faire und gerechte Finanzierung aller Kommunen in NRW“ vom 13.03.2013 wurde mit Schreiben vom 21.03.2013 der Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen übersandt.

Mit Antwortschreiben vom 15.04.2013 bedankt sich die Ministerpräsidentin und teilt mit, dass sie die Resolution zuständigkeitshalber an das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen weitergeleitet hat.“

 

Projektgruppe Ziele und Kennzahlen

 

Landrat Püning teilt mit:

 

In der 18. Sitzung des Kreistages wurde beschlossen, dass die von der Verwaltung bereits eingerichtete Projektgruppe Ziele und Kennzahlen innerhalb des Projektzeitraums 01.01.2013 – 30.06.2014 vierteljährlich im Beirat NKF zu Überlegungen und Arbeitsprozessen berichtet.

 

Entsprechend des erteilten Arbeitsauftrages wurden zunächst die Produktbeschreibungen der Abt. 51 – Jugendamt überarbeitet. Da dabei auch exemplarisch die Grundsätze der weiteren Vorgehensweise erarbeitet werden sollten, haben sich alle Mitglieder der Projektgruppe an der Umsetzung des Auftrags in Bezug auf die Produkte der Abt. 51-Jugendamt beteiligt.

 

Die Überarbeitung der Produktbeschreibungen hat frühzeitig ergeben, dass nicht nur ggf. einige Produkte neu abzugrenzen, sondern auch Produktgruppen neu zu bilden sind. Damit wird einerseits auf organisatorische Änderungen reagiert, andererseits aber auch die Möglichkeit geschaffen, die Bedeutung der Ziele für die jeweilige Aufgabe besser darstellen und erläutern zu können. Diese Überarbeitung erforderte eine zeitintensive Unterstützung seitens der Fachabteilung. Seit dem 04. Juni 2013 liegen die Entwürfe der überarbeiteten Produktbeschreibungen als gemeinsames Arbeitsergebnis der Arbeitsgruppe und der Fachabteilung vor.

 

Ein neuer Zuschnitt von Produktgruppen und Produkten hat u.a. Folgen für die Ausweisung der Finanzdaten im Haushaltsplan und für die Zuordnung von Stellen zu Kostenstellen.

 

Auf der Grundlage der erarbeiteten Produktbeschreibungen der Abt. 51 ist  daher vor einer weiteren Überarbeitung der Produktbeschreibungen anderer Abteilungen zunächst zu prüfen,  welche Konsequenzen die vorgeschlagenen Änderungen nach sich ziehen. Dabei ist nicht nur auf eine bürgerfreundliche, lesbare Form  der Darstellung der Produkte im Haushaltsplan zu achten, sondern insbesondere auch der Aufwand zu berücksichtigen, der zur Umsetzung vorgeschlagener Änderungen erforderlich ist.

 

Über das Ergebnis dieser Prüfung und über die weitere Vorgehensweise werde ich zu gegebener Zeit berichten.“

 

Einteilung der Kreiswahlbezirke für die Kommunalwahl 2014

 

Landrat Püning teilt mit:

 

Nach dem der Kreistag des Kreises Coesfeld die Anzahl der Vertreter nicht verringerte, wurden den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Übersicht über die Einwohnerwerte mit der Bitte um Berücksichtigung der Überlegungen bei der Gestaltung der eigenen Gemeindewahlbezirke übersandt.

Die Städte und Gemeinden wurden gebeten, bis zum 01.07.2013 die Einteilung der Gemeindewahlbezirke mitzuteilen und vorzuschlagen, welche Gemeindewahlbezirke zu einem Kreiswahlbezirk zusammengefasst werden sollten.

Den Städten/Gemeinden Ascheberg-Nordkirchen, Havixbeck-Nottuln, Billerbeck-Rosendahl und Lüdinghausen-Olfen wurde der Hinweis gegeben, dass es durch die zu Grunde zu legenden Einwohnerwerte zu Überschneidungen der Gemeindegrenzen – wie bereits bei der Kreistagswahl 2009 – vorbehaltlich der Entscheidung des Kreiswahlausschusses kommen werde.

 

Der Zuschnitt der Wahlbezirke bei den Kommunalwahlen richtet sich nach § 4 KWahlG.

 

Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke gemäß § 4 Abs. 2 und 3 KWahlG hat der Wahlausschuss nachfolgende Grundsätze zu beachten und einzuhalten:

 

-       Wahrung des räumlichen Zusammenhangs (§ 4 Abs. 2 Satz 1 KWahlG),

-       Einhaltung einer etwa vorhandenen Bezirkseinteilung i.S. der Gemeindeordnung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 KWahlG),

-       eine möglichst gleiche Einwohnerzahl in allen Wahlbezirken, Höchstabweichungsgrenze (+/- 25 vom Hundert) von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet (§ 4 Abs. 2 Satz 3 KWahlG),

-       bei verbundenen Wahlen keine Durchschneidung der Grenzen der Wahlbezirke der Gemeinden durch die Grenzen der Wahlbezirke des Kreises (§ 4 Abs. 3 KWahlG).

 

Von besonderer Bedeutung und mit Vorrang vor der Wahrung räumlicher Zusammenhänge und der Einhaltung von Gemeindegebietsgrenzen ist die Einhaltung der Toleranzgrenzen für die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl.

 

Es ist beabsichtigt, nach Auswertung aller Unterlagen unmittelbar nach den Sommerferien zu einer Kreiswahlausschusssitzung zwecks Einteilung des Kreiswahlgebietes und Bildung von Kreiswahlbezirken einzuladen.“

 

Geschäftsführerwechsel WBC, GFC

 

Landrat Püning teilt mit:

 

Frau Voss-Werland ist zum 30.04.2013 aus dem Beschäftigungsverhältnis beim Kreis Coesfeld und den Gesellschaften Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH und Gesellschaft zur Förderung regenerativer Energien GmbH auf eigenem Wunsch ausgeschieden.

 

Auf Empfehlung des Aufsichtsrates wurde Herr Dipl. Ing. Stefan Bölte durch den Vertreter des Gesellschafters zum Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH und der Gesellschaft zur Förderung regenerativer Energien GmbH mit Wirkung vom 01.05.2013 bestellt. Herr Bölte war bisher beim Kreis Coesfeld und den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH für die Bereiche Altlasten/ Bodenschutz und Planungen/ Umsetzung von Ausbaumaßnahmen im Bereich der Deponien/ regenerativer Energieanlagen (Solaranlagen/ Biogasaufbereitungsanlage) zuständig.“

 

Resolution des Kreistages „Schulische Inklusion braucht gute Gelingensbedingungen“

 

Landrat Püning teilt mit:

 

„Mit Schreiben vom 21.01.2013 hat der Landrat der Frau Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Sylvia Löhrmann die am 19.12.2012 beschlossene Resolution des Kreistages „Schulische Inklusion braucht gute Gelingensbedingungen“ übersandt.

 

Das Antwortschreiben des Ministeriums vom 24.04.2013 – unterzeichnet von Herrn Staatssekretär Hecke – liegt inzwischen vor. Es wird u. a. darauf hingewiesen, dass in dem beim Landtag eingebrachten Gesetzentwurf Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf vorgenommen worden seien. Mit der Zuleitung des Gesetzentwurfs an den Landtag habe dieser den Einflussbereich der Landesregierung verlassen; „Herr des Gesetzgebungsverfahrens“ sei nunmehr der nordrhein-westfälische Landtag.

 

Am 07.05.2013 fand in Dülmen eine Dialogveranstaltung „Aktuelle Entwicklungen im Schulbereich NRW“ statt, an der auf Einladung des Herrn Staatssekretär Hecke u. a. Herr Landrat Püning und Herr Fachbereichsleiter Schütt teilgenommen haben. Ein Themenschwerpunkt in der Diskussion war auch hier die Entwicklung und Ausgestaltung der Inklusion.“

 

Anfrage der Kreistagfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Zertifizierung der „RadBahn“

 

Landrat Püning teilt mit:

 

Auf die schriftliche Anfrage der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.06.21013 zur „RadBahn Münsterland“ habe ich in der Kreisausschusssitzung Stellung genommen und hierbei ausgeführt, dass eine gleichlautende Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch im Kreis Steinfurt vorliegt. Nach Auskunft des Kreises Steinfurt trifft dies nicht zu.

Des Weiteren hat der Kreis Steinfurt zum Kritikpunkt 2 nunmehr bestätigt, dass an allen „Querungen“ der RadBahn mit Kreis- und Landesstraßen die Beschilderung „Radfahrer kreuzen“ vorhanden ist.“