Herr Kückmann bedankt sich bei Herrn Bürgermeister Himmelmann für seine Ausführungen bei der vorangegangenen Exkursion.

 

Er eröffnet die Aussprache mit Hinweis auf den von Herrn Brüning für die Naturschutzverbände vorgelegten Antrag zum Wegekonzept. Dieses habe vonseiten der Landwirte Zuspruch erfahren und bringe für sie Verbesserungen mit sich.

 

Herr Brüning lobt den guten Ansatz des Wegenutzungskonzepts, das als Regionaleprojekt eine Pilotfunktion habe und für andere Kommunen nutzbar gemacht werden solle.

Er kritisiert aber, dass die Kompensation mit Ökopunkten aus der Steveraue vorgesehen sei, statt die Feldfuren aufzuwerten, in denen bekanntermaßen ein Mangel an Biodiversität bestehe.

 

Herr Holz weist darauf hin, dass es sich um ein langwieriges, aufwendiges Verfahren handele, bei dem positiv herauszustellen sei, dass die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer erzielt werden konnte und die Verlagerung von Ausgleichsmaßnahmen in die Steveraue einvernehmlich erfolgt sei. Er räumt ein, dass ein Ausgleich in der Feldflur zwar wünschenswert, aber von den Produktionsflächen fernzuhalten sei. Zudem sei die Flexibilisierung der Kompensation mittels Ökokonten gewollt, da nur so konzentriert große Projekte umgesetzt werden könnten.

Herr Bürgermeister Himmelmann stellt klar, dass nicht beabsichtigt sei, die Kompensation aus der Feldflur herauszuziehen. Vielmehr würden 30 % der bisherigen Wege eingezogen, und die Hälfte dieser Flächen werde in Form z. B. von Feldsäumen oder Landschaftselementen der Natur zurückgegeben. Dabei werde der Entwicklung Rechnung getragen, weniger Heckenstrukturen, sondern eher Magersituationen und Trockenstandorte zu fördern.

Herr Brüning fordert, es seien Prioritäten zu setzen und grundsätzlich Offenlandstrukturen zu fördern.

Hierzu merkt Herr Dr. Foppe an, dass gemäß Kreistagsbeschluss Ausgleichsmaßnahmen vorrangig der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie dienen sollten und sich daher Ökokontoflächen vor allem in Auen befänden.

Herr Grömping ergänzt, dass Pflanzungen problemlos als Ausgleichsmaßnahmen anerkannt werden könnten, da ihre Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit gegeben sei. Produktionsintegrierte Maßnahmen erfüllten diese Anforderungen aber nur, wenn sie durch Grundbucheintrag gesichert bzw. durch eine Stiftung oder einen Verein umgesetzt würden. Grundsätzlich sei es aber nur zu begrüßen, Weg- und Feldränder als sehr wertvolle, bereits vorhandene Flächen in den Blick zu nehmen; hierfür müsse zunächst vor allem das Bewusstsein geweckt werden.

Herr Kückmann bestätigt dies und sieht auch die Notwendigkeit, in seinem Berufstand um Verständnis zu werben.

 

Weiter erklärt Herr Holz, dass nach Auskunft des Ministeriums und der Bezirksregierung ein Verfahren wie in Olfen in Nordrhein-Westfalen künftig nicht mehr durchgeführt werden könne, da eine Förderung hierfür nicht mehr erfolgen werde.

Da aber das Flurbereinigungsverfahren auch Regionaleprojekt sei, werde es mit einem entsprechenden Projektbericht abgeschlossen, der als Erfahrungsschatz für andere zur Verfügung stehe.

 

Herr Kückmann betont abschließend, dass das Verfahren in Olfen mit Blick auf die Wegeunterhaltung und die Offenlassung von Wegen auch weiterhin von Interesse sei.