Ambulante Versorgungsstrukturen als Alternative zur stationären Heimpflege im Kreis Coesfeld

 

FBL Schütt teilt folgendes mit:

Auf Grundlage des Beschlusses im  Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren am 13.09.2012 (SV – 8-698) ist mit einer gemeinsamen Veranstaltung  20.09.2012 ein Austausch mit den Städten und Gemeinden eingeleitet worden.

 

Dort wurde eine Bestandsaufnahme von Angeboten vor Ort vereinbart, die „geeignet sind, eine Heimunterbringung zu vermeiden oder hinauszuschieben“.

 

Am 08.04.2013 wurden alle Städte und Gemeinden diesbezüglich angeschrieben. Aufgrund dieses Schreibens hat es einzelne aber noch keine umfassenden Rückmeldungen gegeben.

 

Die vorliegenden kommunalen Rückmeldungen und ergänzende verwaltungsseitig erhobenen Daten wurden jeder Kommune daher nochmals als Übersicht mit Anschreiben vom 08.05.2013 zur Verfügung gestellt. Dabei wurden die Kommunen gebeten, die Liste zu prüfen und ggfs. fehlende und fehlerhafte Angebote zu melden. Die vorliegenden Rückmeldungen wurden in der Liste ergänzt. Es fehlen derzeit  noch Meldungen aus zwei Gemeinden, die jedoch bis Mitte September angekündigt sind.

 

Darüber hinaus haben inzwischen fünf Kommunen (Coesfeld, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen und Senden) von dem Angebot der Kreisverwaltung Gebrauch gemacht, zum Thema auch in den kommunalen Ausschüssen vorzutragen. Am 25.02 2013 erfolgte ein gleich gelagerter Bericht im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren (SV-8-816)

 

Auch auf Münsterlandebene hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die in insgesamt drei Sitzungen die  unterschiedlichen Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Altenhilfestrukturen im Rahmen von „Guter Praxis“ ausgetauscht und zusammengefasst hat.

 

Auf Grundlage der dann vorliegenden Informationen soll ein weiterer Austausch mit den Städten und Gemeinden erfolgen, um die Frage zu klären, ob und wo Lücken im Angebot bestehen und wie diese geschlossen werden können.

 

Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass aufgrund des Impulses der Kreisaktivitäten eine weitere Sensibilisierung für das Thema vor Ort bereits erfolgte und einige neue Initiativen angestoßen wurden.

 

 

 

Bericht über die Bearbeitungslaufzeiten im Bereich SGB IX

 

FBL Schütt erklärt:

„Seitens der Fachaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Münster) wird eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 2,8 Monaten (für Erst- und Änderungsanträge) als angemessen betrachtet. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass das Antragsverfahren stark mitwirkungsbedürftig ist, etwa durch die Einholung aktueller Befundberichte bei den behandelnden Ärzten.

 

Bezogen auf das Jahr 2012 wurde die Richtgröße von 2,8 Monaten im Bereich der Erstanträge um 16,4 % (durchschnittliche Bearbeitungsdauer: 3,26 Monate) und im Bereich der Änderungsanträge um 23,2 % (durchschnittliche Bearbeitungsdauer: 3,45 Monate) überschritten. Verschlimmert hat sich diese Situation im Zeitraum 01.01.-31.07.2013. Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten belaufen sich bei den Erstanträgen auf 4,19 Monate (+ 49,6 %) und bei den Änderungsanträgen auf 4,34 Monate (+ 55 %).

 

Die nicht zufriedenstellenden Laufzeiten sind maßgeblich in einer überdurchschnittlichen Fehlzeitenquote (Krankheit / Kur) innerhalb der zuständigen Arbeitsgruppe begründet.

 

Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (4,75 Stellen im mittleren Dienst) fehlten im Jahr 2012 an 238 Tagen (Fehlzeitenquote: 23 %), im Jahr 2013 sind bis zum 31.07.2013 bereits 310 Fehltage zu verzeichnen (Fehlzeitenquote:  51,4 %).

 

Zwischenzeitlich konnten jedoch zwei Mitarbeiter nach einer Dauererkrankung  erfolgreich in den Dienst wiedereingegliedert werden. Insoweit kann damit gerechnet werden, dass sich die Bearbeitungslaufzeiten bis zum Ende dieses Jahres  normalisieren werden.“

 

Ktabg. Pieper erkundigt sich nach den Gründen für den enormen Krankenstand. AL Dr. Völker – Feldmann erklärt hierzu, dass die Mitarbeiter/innen im Bereich Schwerbehindertenrecht vom Versorgungsamt übernommen worden seien. Teilweise hätten diese bereits ein gewisses Alter erreicht, in dem Erkrankungen erfahrungsgemäß häufiger auftreten würden. Auch seien bei den Mitarbeiter/innen z.T. schwerwiegendere Erkrankungen aufgetreten. Erschwerend komme hinzu, dass die Aufgabe des Schwerbehindertenrechts sehr speziell sei, so dass die  erkrankten Mitarbeiter/innen nicht kurzfristig ersetzt werden könnten.

Ktabg. Pieper regt an, bei verlängerten Bearbeitungszeiten zur Vermeidung von zeitintensiven Nachfragen sowie im Sinne die Bürgerfreundlichkeit einen entsprechenden Hinweis auf der Homepage zu veröffentlichen.

 

 

 

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion, hier: „Konzertierte Aktion Fachkräfte in sozialen Berufen“

 

FBL Schütt teilt mit:

„Nachdem die SPD-Fraktion beantragt hatte „die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit der wfc, der Regionalagentur und der Agentur für Arbeit bis zu den Haushaltsberatungen 2014 ein Konzept „Konzertierte Aktion Fachkräfte in sozialen Berufen“ zu erarbeiten“ (SV-8-0885)  hat der  Kreisausschuss am 11.06.2013 beschlossen, „zuerst entsprechende Institutionen (u.a. Agentur für Arbeit, Regionalagentur Münsterland, Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh (G.I.B. NRW) sowie Träger) ggf. ausschussübergreifend zwecks Informationsgewinnung einzuladen“ (SV-8-885/1)

 

Inzwischen konnte die Verwaltung sowohl den Termin dieser Veranstaltung, wie auch die Teilnahme der genannten Institutionen erfolgreich abstimmen.

 

Die Informationsveranstaltung zum Fachkräftebedarf in sozialen Berufen findet statt am 04. November 2013 von  15:00 Uhr – 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal.

 

Als Vortragende konnten gewonnen werden:

 

  • Frau Barbara Ossyra, Vorstand der Arbeitsagentur Coesfeld
  • Frau Julia Rösler, Geschäftsführerin der Regionalagentur Münsterland
  • Frau Ute Mankel und Herr Peter Schäffer von der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (GIB)
  • Herr Dr. Jürgen Grüner von der WFC Coesfeld
  • Herr Pfarrer Holger Erdmann (Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken) und Herr Johannes Böcker (Vorstand des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V). für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege

 

Derzeit wird das genaue Programm bzw. werden die jeweiligen thematischen Vortragsschwerpunkte mit diesen Akteuren  abgestimmt. 

 

Zur Veranstaltung soll folgender Teilnehmerkreis eingeladen werden:

 

  • Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
  • Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
  • Jugendhilfeausschuss
  • Sachkundige Bürger aus den o.g. Fachausschüssen
  • alle Kreistagsabgeordneten
  • Fachbereichsleitungen und Leitungen der relevanten Abteilungen der Kreisverwaltung

 

Die Ausschussmitglieder werden gebeten, den Termin bereits vorzumerken.“