Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

 

Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung  zwischen dem Kreis Coesfeld und den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld zur Übernahme der gemeindlichen Aufgaben der Überwachung von Kleinkläranlagen wird zugestimmt.

 

 


Ktabg. Koch erkundigt sich, ob sich aus der Übernahme der gemeindlichen Aufgabe Einsparungen für die Anlagenbetreiber ergeben?

 

FBL Dr. Scheipers betont, dass die Verwaltungsgebühr für die Anlagen- als auch Einleiterüberwachung entsprechend der Gebührenordnung erhoben werde. Der Mindestbetrag belaufe sich derzeit auf 110,00 Euro. Soweit durch die Gemeinden keine zusätzlichen Aufwendungen erhoben worden seien, ergeben sich keine direkten Einsparungen. Lediglich durch die Verlängerung der Kontrollfrequenz auf sieben bis acht Jahre entstehen langfristig Einsparungen.

Der wesentliche Vorteil dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung liege in der Überwindung der gespaltenen Zuständigkeit, praktisch also auch dadurch, dass der Betreiber künftig auch nur noch von einer Stelle Besuch und auch nur eine Gebührenrechnung erhalte.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               13 Ja-Stimmen