MA Grömping führt anhand einer Power-Point-Präsentation in die Thematik ein. Nach dem Aufstellungsbeschluss für die Landschaftspläne Lüdinghausen, Davensberg-Senden und Buldern und dem Beschluss zur Wiederaufnahme des Planes Baumberge-Nord am 14.12.2011 sei seit Mai 2012 die Erarbeitung von Planentwürfen und deren Abstimmung mit den Beteiligten erfolgt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung sei für November 2013 sowie die Offenlage in 2014 geplant. Ziel sei eine Beschlussfassung zur Offenlage in der ersten Sitzungsperiode 2014.

Neuerungen ergäben sich in der Darstellung von Landschaftsräumen mit Pflege-, Entwicklungs- und Erschließungsmaßnahmen, in dem auf eine parzellenscharfe Zuordnung von Anpflanzungen zu Gunsten einer Korridorlösung verzichtet werde. Auch sei eine Anpassung der textlichen Regelungen der LSG-Verordnung an das novellierte Baurecht und an aktuelle Betriebs-, Bau- und Planungspraxis sinnvoll und in Vorbereitung.

Mit den für die Ausweisung als Schutzgebiete vorgesehenen Flächen belege der Kreis Coesfeld im Vergleich zu den Nachbarkreisen statistisch einen mittleren Platz.

 

Ktabg. Kummann betont, dass die Qualität der Schutzgebiete wichtiger sei als die Quantität. Daher solle nicht zu sehr auf die statistische Einordnung des Kreises Coesfeld geschaut werden. Vielmehr sollten bei der Ausweisung von Schutzgebieten die Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirte Berücksichtigung finden.

Ktabg. Bontrup ergänzt, dass eventuell eine Herausnahme der Höfe aus den Landschafts-schutzgebieten eine Lösung darstelle.

 

FBL Dr. Scheipers hebt hervor, dass das bestehende ökologische Potenzial genutzt werden müsse. Eine Herausnahme von Höfen aus den Landschaftsschutzgebieten müsse vermieden werden. Schutzgebiete können unter Berücksichtigung von Entwicklungsmöglichkeiten für Hofstellen flächendeckend ausgewiesen werden. Hierzu könne ein abgestuftes Regelungssystem entwickelt werden. Jedoch müsse dieses unter Berücksichtigung des novellierten Baurechtes erfolgen. Die Vorgaben für Baumaßnahmen in den Landschaftsplänen dürfen dabei nicht geringer ausfallen, als die die bereits für Maßnahmen außerhalb von Schutzgebieten vorgeschrieben seien.

 

Ktabg. Vogt erkundigt sich, ob eine Anpassung baurechtlicher Vorgaben für den Landschaftsplan Coesfelder Heide – Flamschen vorgesehen sei?

 

FBL. Dr. Scheipers führt aus, dass eine Überplanung mit Neuabgrenzungen von Schutzgebieten in bestehenden Landschaftsplänen nicht beabsichtigt sei. Allerdings sei eine Anpassung der neuformulierten Rahmenbedingungen in Landschaftsschutzgebieten in allen bestehenden Landschaftsplänen beabsichtigt, um einen einheitlichen Standard zu erhalten.

 

Ktabg. Holz erinnert an die Umsetzung des Landschaftsplanes Olfen-Seppenrade. Dieser sei zu seiner Zeit nicht kooperativ umgesetzt worden. Daraus hätten alle Beteiligten gelernt. Die Umsetzung eines Landschaftsplanes sei eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Allerdings dürfe durch die Landschaftsplanung nicht in die Entwicklung der Landwirtschaft eingegriffen werden.

Da die Stellen der zuständigen zwei Landschaftsplaner auf drei Jahre befristet seien, sei zu gewährleisten, dass der Zeitplan für die Offenlegung der vier Landschaftspläne eingehalten werden könne.

 

MA Grömping bestätigt, dass der Zeitplan eingehalten und daher die Aufgabe planmäßig umgesetzt werde.

 

Ktabg. Koch hinterfragt, ob seitens der Landesregierung Anweisungen existieren, mit denen eine Ausweisung von Schutzgebieten in einer bestimmten Größenordnung eingefordert werde.

 

FBL Dr. Scheipers berichtet, dass es keine Vorgaben der Landesregierung zur Landschaftsplanung gebe. Anders sehe dieses bei der Gestaltung des landesweiten Biotopverbundes aus. Hier seien Vorgaben von 15 % der Flächen zu erfüllen.