FBL Dr. Scheipers führt aus, dass mit der nachversandten Anlage1 zu den von der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellten Anfragen einige Informationen an die Hand gegeben worden seien.

Zusätzlich sei Herr Werner Schmitz von der Landwirtschaftskammer NRW zum Thema „Biozidbelastung der Gewässer“ eingeladen worden.

 

Biozidbelastung der Gewässer

 

Herr Schmitz erläutert anhand verschiedenster Beispiele, dass Biozide nicht nur in der Landwirtschaft sondern auch in anderen Lebensbereichen (z.B. Bauwesen, Reifenproduktion, Lacke und Farben) Anwendung finden. Eine Verbesserung der Wasserqualität könne nur bei einer Einbindung aller und nicht nur einzelner Anwendungsbereiche langfristig erreicht werden.

 

Im Anschluss an den Vortrag weist AL Dr. Foppe darauf hin, dass der im Frühjahr vom Land angekündigte Bericht zur Biozidbelastungen in den Gewässern noch nicht veröffentlicht worden sei. Daher habe man beim LANUV eine Anfrage zu den Befunddaten für den Kreis Coesfeld gestellt. Sobald diese vorlägen, würden diese den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Verwendung der im Kreis Coesfeld anfallenden Mengen an Gülle, Mist und Gärresten

 

Ktabg. Dr. Kraneburg kritisiert, dass die in der Anlage 1 aufgeführte Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW auf Zahlen aus dem Jahr 2010 basiere. Mit den Zahlen beispielsweise der Tierseuchenkasse NRW hätte nicht nur das enorme Wachstum der Tierbestände der jüngeren Vergangenheit, sondern auch der damit verbundene „Güllezuwachs“ aktueller dargestellt werden können.

 

Nitratbelastung des Grundwassers

 

Ktabg. Dr. Kraneburg bittet um Darstellung der räumlichen Verteilung der 57 Meßstellen des Landes zur Überwachung der Grundwasserqualität im Kreis Coesfeld. Zudem äußert er seine Bedenken, dass bei dem Nachweis einer Nitratbelastung die betroffenen Hausbrunnen nicht mehr ausreichend überwacht werden. Diesbezüglich seien die genannten Zahlen nicht schlüssig.

 

AL Dr. Foppe stellt die räumliche Verteilung der Meßstellen anhand einer Karte dar (siehe Anlage). Die Standorte seien unter Berücksichtigung der geologischen Gegebenheiten vom Land ausgewählt worden.

 

FBL Dr. Scheipers führt weiter aus, dass die Beprobung der Hausbrunnen gesetzlich vorgeschrieben sei.

 

Bewertung der Aktivitäten zum Erhalt der Vielfalt

 

Ktabg. Dr. Kraneburg berichtet, dass aufgrund der ergriffenen Aktivitäten zum Erhalt der Artenvielfalt an einigen Stellen bereits Verbesserungen erkennbar seien. So würden die Straßenränder vielerorts nicht mehr so intensiv gemäht und gemulcht. Verbesserungsbedarf sehe er noch bei den Wasser– und Bodenverbänden. Es wäre wünschenswert, wenn diese Aktion jährlich wiederholt werde.