Sitzung: 17.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-8-0944
KD Gilbeau führt in Ergänzung
zur Sitzungsvorlage aus, dass die Landtagsfraktionen der CDU und FDP am
heutigen Tag Klage beim Verfassungsgerichtshof NRW gegen die lediglich
teilweise Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtenbesoldung eingereicht
haben. Ein Großteil der Beamtenschaft betrachte diese Besoldungsanpassung als
ungerecht, so dass eine Vielzahl individueller Klagen zu erwarten sei. Nach
Meinung einiger Verwaltungsrechtsexperten gebe es gute Gründe, die für eine
Verfassungswidrigkeit des Besoldungsanpassungsgesetzes sprechen. Vor diesem
Hintergrund soll der Kreisbelegschaft die Möglichkeit gegeben werden, auch ohne
formelle Klageerhebung an einer eventuellen nachträglichen Besoldungsanpassung
zu partizipieren. Im Übrigen müsse zunächst die weitere Entwicklung abgewartet
werden.
Vors. Dr. Gochermann kann die
Argumentation nachvollziehen und verweist darauf, dass es in privaten Unternehmen
üblich sei, für derartige Sachverhalte eine Rückstellung zu bilden. Er schlägt
vor, die beabsichtigte Vorgehensweise entsprechend der Vorlage zustimmend zur
Kenntnis zu nehmen. Widerspruch ergibt sich nicht.