Beschluss: Kenntnis genommen

KD Gilbeau führt in Ergänzung zur Sitzungsvorlage aus, dass die Landtagsfraktionen der CDU und FDP am heutigen Tag Klage beim Verfassungsgerichtshof NRW gegen die lediglich teilweise Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtenbesoldung eingereicht haben. Ein Großteil der Beamtenschaft betrachte diese Besoldungsanpassung als ungerecht, so dass eine Vielzahl individueller Klagen zu erwarten sei. Nach Meinung einiger Verwaltungsrechtsexperten gebe es gute Gründe, die für eine Verfassungswidrigkeit des Besoldungsanpassungsgesetzes sprechen. Vor diesem Hintergrund soll der Kreisbelegschaft die Möglichkeit gegeben werden, auch ohne formelle Klageerhebung an einer eventuellen nachträglichen Besoldungsanpassung zu partizipieren. Im Übrigen müsse zunächst die weitere Entwicklung abgewartet werden.

Vors. Dr. Gochermann kann die Argumentation nachvollziehen und verweist darauf, dass es in privaten Unternehmen üblich sei, für derartige Sachverhalte eine Rückstellung zu bilden. Er schlägt vor, die beabsichtigte Vorgehensweise entsprechend der Vorlage zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Widerspruch ergibt sich nicht.