Herr Wobbe leitet den Tagesordnungspunkt ein und gibt das Wort an FBL 2
Schütt zur Festlegung des zeitlichen Ablaufs und der Reihenfolge der Vorträge.
Sodann beginnt Frau Schulleiterin Bolte mit den allgemeinen
Informationen zur Astrid-Lindgren-Schule und deren Schülerschaft. Der Inhalt
des Vortrages kann in der Anlage 2 nachgelesen werden.
Frau Bolte erläutert, dass grundsätzlich in Jahrgangsstufen gearbeitet
würde und die Klassenlehrer als Hauptbezugspersonen täglich in der eigenen
Klasse unterrichten. Aufgabe sei es in erster Linie, die Schüler zu stärken und
deren Leistungsbereitschaft zu fördern, was viel Fingerspitzengefühl erfordere.
Man habe sich die Schulsozialarbeit zur Unterstützung ins Haus geholt, da die
Schülerschaft mit ihren besonderen Problemen und den direkten Auswirkungen auf
den Unterricht entsprechende sozialpädagogische Unterstützung erforderlich
mache. Hinzu komme die Tatsache, dass in den Klassen ein laufender Zuwachs
durch Umzüge oder Aufnahmen aus Wohngruppen bzw. Notaufnahmen nach
Psychiatrie-Aufenthalten im laufenden Schuljahr den Schulalltag bestimme.
Vorsitzender Wobbe erkundigt sich nach der Finanzierung der
Sozialarbeiter.
Frau Bolte antwortet, dass sich die Finanzierung der Schulsozialarbeit
aus unterschiedlichen Quellen speist.
Bei Bedrohung durch eine seelische Behinderung sei die Bereitstellung
von Sozialarbeitern zunächst grundsätzlich eine kommunale Aufgabe. Bei auffälligen
und erziehungsschwierigen Kindern allerdings sei grundsätzlich das Land
verpflichtet, den Schulen Sozialarbeiter zur Verfügung zu stellen. Allerdings
hätten die Förderschulen bislang keine Sozialarbeiter abbekommen. Es gäbe
jedoch die Möglichkeit, auf Antrag, Lehrerstellen in Schulsozialarbeiterstellen
umzuwandeln, so dass nunmehr die Astrid-Lindgren-Schule auf eine halbe
Lehrerstelle zugunsten der Schulsozialarbeit verzichte.
An der Astrid-Lindgren-Schule wurde zum neuen Schuljahr eine Fachkraft für
Schulsozialarbeit mit einem Stellenanteil von 0,5 nach dem Erlass
„Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“
des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 23.01.2008 eingesetzt.
Voraussetzung für die Bewilligung eines entsprechenden Antrags auf Öffnung
einer Lehrerstelle durch die Bezirksregierung ist u. a., dass die Kommune
(Jugendhilfeträger oder Schulträger) mindestens im gleichen Umfang
sozialpädagogisches Personal aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellt. FBL 2 Schütt ergänzt, dass der Kreis Coesfeld
nach dem Ausscheiden einer langjährig an der Schule tätigen Kinderpflegerin
(0,5 Stelle) zum 01.09.2013 einen Schulsozialarbeiter (0,5 Stelle) für die
Astrid-Lindgren-Schule eingestellt habe. Damit konnte die Schule den Nachweis
über die Erfüllung der vorgenannten Voraussetzung erbringen. Das Land zahle
nunmehr die andere Hälfte der Schulsozialarbeiterstelle.
Eine weitere 0,7 Stelle im Bereich der Schulsozialarbeit sei über das
Bildungs- und Teilhabepaket eingerichtet worden, die allerdings Ende dieses
Jahres auslaufe.
Mitglied Pieper erkundigt sich, wie sich die Erfahrung mit
Integrationshelfern darstelle. Frau Bolte antwortet, dass aufgrund der sehr
unterschiedlichen Schülerschaft mit ihren verschiedenen Problemen von
Verhaltensauffälligkeiten bis hin zu Behinderungen eine reine Begleitung durch
Integrationshelfer nicht ausreiche und entsprechendes fachliches Wissen
erforderlich sei, das über die reine Schulbegleitung durch ungelernte Kräfte
hinausgehe.
Im zweiten Teil des Berichts zur Sozialen Gruppenarbeit an der
Astrid-Lindgren-Schule informiert AL´in 51 Dülker über den rechtlichen Rahmen
und den Hintergrund, durch den das Projekt installiert wurde (Anlage 3).
Über die inhaltliche Ausgestaltung der Sozialen Gruppenarbeit an der
Astrid-Lindgren-Schule Lüdinghausen berichten die in dem Projekt tätigen
Mitarbeiter der Ev. Jugendhilfe Münsterland gGmbH, Herr Bollmer sowie Herr
Hegner. Es werden Ausgangssituation, Zielgruppe, Projektziele, Art der
Umsetzung, Wirkung und noch offene Baustellen beschrieben, sowie ein Ausblick
in die Zukunft gegeben. Der entsprechende Vortrag ist als Anlage 4 dieser Niederschrift
beigefügt.
Gleichzeitig ergänzen die in dem Projekt involvierten Klassenlehrer der
Astrid-Lindgren-Schule, Frau Niermann und Herr Middrup, die Ausführungen von
Herrn Bollmer und Herrn Hegner durch ihre eigenen Erfahrungen im Schulalltag.
Auf Nachfrage von Ktabg. Pieper erläutert Frau Niermann, dass die
Verweildauer der Schüler in der Astrid-Lindgren-Schule grundsätzlich davon
abhängig sei, ab wann sie die Schule besuchen würden. Für die eigene
Entwicklung sei es besser, sie kämen früh.
Eine spätere Rückführung in eine Haupt- oder Realschule gestalte sich
grundsätzlich sehr schwierig, da die Regelschulen nicht die entsprechenden
Ressourcen hätten und die Schüler weiterhin den geschützten Rahmen benötigten.
FBL 2 Schütt weist darauf hin, dass das Projekt bis zum Ende des
laufenden Schulhalbjahres weitergeführt wird. Die Notwendigkeit sei
grundsätzlich nicht zu diskutieren, allerdings sei die Frage zu klären, in
welchem Umfang und mit welchem Personal eine Weiterführung der
sozialpädagogischen Arbeit erfolgen könne. Zu prüfen sei, ob dies auch mit
eigenen Kräften möglich wäre.
Herr Große Ahlert als Leiter der Ev. Jugendhilfe Münsterland gGmbH
weist darauf hin, dass Jugendhilfe bestimmte Kompetenzen und Auswirkungen habe
sowie bestimmte Dinge erbringe, die Schule nicht leisten könne. Solange immer
mehr Aufgaben der Jugendhilfe in die Schulen transformiert würden, stelle sich
die Frage, ob die Schulen auch entsprechend ausgestattet würden. Es sei
wichtig, Kooperationsbezüge darzustellen und zu evaluieren. Dies soll jetzt im
Herbst erfolgen.
AL´in 51 Dülker weist darauf hin, dass der Verlust des Angebotes der
Tagesgruppen auch laut Frau Bolte dazu geführt habe, dass die mühsame Arbeit
der Schule oftmals bereits nachmittags wieder zerstört würde, da die Schule
keine Ganztagsbetreuung anbiete und die Schüler am Nachmittag in ihr häufig
prekäres Umfeld zurückgingen.
Auf Nachfrage vom Vorsitzenden Wobbe bestätigt Frau Bolte, dass eine
Ganztagsbetreuung in der Schule das Ideale für die Schüler wäre und ihnen gut
tun würde. Dabei sei ein Angebot des „Offenen Ganztags“ der richtige Weg, zumal
sich viele Schüler außerhalb des Schulalltags in Heimunterbringung befänden.
Hierzu seien jedoch die entsprechenden Rahmenbedingungen hinsichtlich
Räumlichkeiten und Personal zu schaffen.
FBL 2 Schütt weist darauf hin, dass der Kreis Coesfeld als Schulträger
in erster Linie daran interessiert sei, gute Lernbedingungen zu schaffen.
Allerdings stehe noch die Unsicherheit im Raum, welche Auswirkungen das noch
nicht verabschiedete Schulrechtsänderungsgesetz mit sich bringe. Nach dem
derzeitigen Entwurf, über den noch gesprochen werden soll, habe die
Astrid-Lindgren-Schule zu wenig Schüler, so dass ein Abbau erforderlich wäre.
Dabei bliebe abzuwarten, ab wann eine Schule aufzulösen sei. Man sei daher
derzeit in einer schwierigen Lage.
Auf die Frage von Ktabg. Pieper, ob man durch die Bildung von
Dependancen mögliche Konsequenzen des Schulrechtsänderungsgesetzes umgehen
könne, antwortet FBL 2 Schütt, dass man daran durchaus bereits gedacht habe,
dass allerdings auch dabei die erforderlichen Mindestschülerzahlen einzuhalten
seien. Sofern also in nahezu jedem Bereich die Schülerzahlen unter die Grenze
fielen, sei die Lage schwierig und ein Abbau notwendig.
Viele Fragen seien dazu noch offen und die gestrige
Schulausschusssitzung habe gezeigt, dass insbesondere im Förderbereich „Lernen“
große Auswirkungen zu erwarten seien.
Mitglied Kuhlmann bedankt sich bei allen für die Ausführungen und
äußert Respekt vor dem, was Schule und Jugendhilfe leisten. Sie betont zudem,
dass es nicht selbstverständlich sei, was die Verwaltung hier ins Leben gerufen
habe und hebt die Konzeptentwicklung lobend hervor.
Auch Vorsitzender Wobbe bedankt sich bei allen Vortragenden und hält
fest, dass sich wesentliche Fragen wie z. B. die Frage nach einer offenen
Ganztagsbetreuung aufgetan haben, die in der Politik zu beraten und zu
entscheiden seien.
Frau Bolte ergänzt,
dass die Astrid-Lindgren-Schule die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gerne
zu einem Besuch nach Lüdinghausen einlädt.
Die Berichte wurden zur Kenntnis genommen.