Beschluss:

 

  1. Die Klinik am Schlossgarten Dülmen GmbH wird in die Liste der beteiligten Institutionen gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld aufgenommen.  

 

  1. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung wird folgender Satz 2 eingefügt:

„Rechtsnachfolger von an der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld beteiligten Institutionen folgen auch in der Liste der beteiligten Institutionen entsprechend nach.“

Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden Sätze 3 und 4.

 

  1. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe werden einzeln in der Liste der beteiligten Institutionen gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung aufgeführt, statt wie bisher gemeinsam. Beide können folglich Mitglieder für das Gremium benennen.

 

  1. Den Vorsitz der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld gemäß § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung führt die für das Gesundheitsamt zuständige Fachbereichsleitung. Den stellvertretenden Vorsitz führt die Leitung des Gesundheitsamtes.

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig