Sitzung: 25.09.2013 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0928
Beschluss:
- Die Klinik am
Schlossgarten Dülmen GmbH wird in die Liste der beteiligten Institutionen
gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz des Kreises
Coesfeld aufgenommen.
- Nach § 3 Abs. 1 Satz 1
der Geschäftsordnung wird folgender Satz 2 eingefügt:
„Rechtsnachfolger von an der
Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld beteiligten Institutionen folgen auch
in der Liste der beteiligten Institutionen entsprechend nach.“
Die bisherigen Sätze 2 und 3
werden Sätze 3 und 4.
- Die
Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und die Zahnärztekammer
Westfalen-Lippe werden einzeln in der Liste der beteiligten Institutionen
gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung aufgeführt, statt wie bisher
gemeinsam. Beide können folglich Mitglieder für das Gremium benennen.
- Den Vorsitz der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld gemäß § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung führt die für das Gesundheitsamt zuständige Fachbereichsleitung. Den stellvertretenden Vorsitz führt die Leitung des Gesundheitsamtes.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig