Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die untere Landschaftsbehörde leitet ein Änderungsverfahren des Landschaftsplans Olfen-Seppenrade im Bereich des Regionaleprojektes „Zweistromland“ (Stadt Olfen) ein.

 


Herr Grömping stellt klar, dass es zur Änderung des Landschaftsplans Olfen-Seppenrade aufgrund der Regionaleprojekte eines formalen Kreistagsbeschlusses bedürfe.

 

Herr Holz befürwortet die Änderung mit Hinweis darauf, dass die Stadt Olfen naturschutzfachlich hervorragende Lösungen anstrebe.

 

Herr Dr. Baumanns bittet zuvor um genauere Informationen zu den Planungen.

Herr Grömping erklärt, dass die Städte Olfen, Haltern und Datteln im Rahmen des Regionaleprojektes „2Stromland“ eine Kette von Maßnahmen entlang der Stever planten, die Gegenstand einer weiteren Sitzung sein würden.

Herr Dr. Foppe ergänzt, dass es bei der Änderung des Landschaftsplans konkret um die Erweiterung von Naturschutzgebieten um neue Flächen sowie um die Anpassung der Verbote und Gebote in den Naturschutzgebieten gehe.

 

Auf die Frage von Herrn Kückmann, ob der gesamte Landschaftsplan geändert werde, teilt Herr Dr. Foppe mit, dass nach Abschluss der aktuell in Aufstellung befindlichen Landschaftspläne die Bauregeln auch in den vorhandene Plänen harmonisiert werden sollten. Es gehe nicht um die Abgrenzungen insgesamt; darum gehe es hier nur bezogen auf die konreten Flächen in Olfen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig