Beschluss: Kenntnis genommen

Vorsitzende Schäpers begrüßt Herrn Abbing und dankt ihm für die Bereitschaft, die Förderangebote vorzustellen.

Herr Abbing stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation die Förderangebote „Wohnen ohne Barrieren“ vor (siehe Anlage 1).

Ktabg. Pieper bittet unter Bezugnahme auf Darlehen für Schwerbehinderte um Mitteilung, welcher Grad der Behinderung für eine Antragstellung gegeben sein müsse.

Herr Abbing antwortet, dass mindestens ein Grad der Behinderung in Höhe von 50 vorliegen müsse, damit die Schwerbehinderteneigenschaft erfüllt sei.

Ktabg. Havermeier begrüßt, dass die Gewährung der Darlehen lediglich an geringe Voraussetzungen gebunden sei und fragt, ob es einen Förderhöchstbetrag bzw. eine Begrenzung der Anzahl der Darlehen je Jahr gebe.

Herr Abbing erklärt, dass das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) jährlich entsprechende Budgets zuteile und im Rahmen von Förderbestimmungen für das jeweilige Förderjahr Kriterien und Akzente bei der Darlehensvergabe bestimme. Dem Kreis Coesfeld seien für das Jahr 2013 zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand Mittel in Höhe von 788.000 € zugeteilt worden. Diese seien bislang aber noch nicht ausgeschöpft worden. Aufgrund des derzeit niedrigen Marktzinsniveaus sei die Nachfrage nicht sehr hoch. Dementsprechend werbe das MBWSV NRW mit Hilfe der Presse fortwährend für eine Inanspruchnahme der Förderangebote der Sozialen Wohnraumförderung. Selbst bei einer Ausschöpfung des Jahresbudgets bestehe darüber hinaus die Möglichkeit, noch zusätzliche Mittel anzufordern.

Ktabg. Wilhelm fragt, ob auch nach Durchführung der Baumaßnahmen Fördermittel bewilligt werden könnten.

Herr Abbing erklärt, dass es nicht möglich sei, im Nachhinein Fördermittel zu bekommen, da vor Erteilung einer Förderzusage nicht mit den Bauarbeiten begonnen werden dürfe.

Auf die Frage von S.B. Kleinschmidt nach dem Bewilligungsverfahren erläutert Herr Abbing, dass zunächst eine vorläufige Gesamtkostenkalkulation anhand von Kostenvoranschlägen erstellt und danach die Höhe des vorläufigen Darlehens berechnet werde. Nach Abschluss der Baumaßnahmen müssten Rechnungen vorgelegt werden. Eigenleistungen könnten mit dem Wert der ersparten Unternehmerleistung angesetzt werden. Danach werde die endgültige Höhe des Darlehens ermittelt. Eine Erhöhung der bewilligten Darlehenssumme sei jedoch nicht möglich, daher werde den Bürgerinnen und Bürgern geraten, Kostenvoranschläge für mittelpreisige Leistungen einzuholen.

Ktabg. Willms hebt hervor, dass ihr auch von Bürgerinnen und Bürgern positive Rückmeldungen über die Arbeit des Fachdienstes Wohnraumförderung zugetragen worden seien und spricht im Namen der Bürgerinnen und Bürger sowie der CDU-Fraktion ihren Dank für die gute Arbeit aus.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.