Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Straßen-, Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr empfiehlt dem Kreisausschuss folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.   Der dargestellten Vorgehensweise sowie der in der Vorlage dargestellten Anpassungen des Nahverkehrsplanes entsprechend der Liniensteckbriefe wird zugestimmt.

 

2.   Der ZVM Bus wird beauftragt, die wettbewerblichen Verfahren vorzubereiten.


MA Bandt vom ZVM Fachbereich Bus stellt die Sitzungsvorlage vor. Wesentliches Ziel sei es, so MA Bandt, ein eigenwirtschaftliches Angebot  zu erhalten.

 

GF Tranel erläutert, dass die vorgestellte Verfahrensweise zukünftig häufiger vorkommen werde. Die Vorgabe des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bestehe darin, 27 Monate vor Leistungserbringung die Leistung anzuzeigen. Somit sei zukünftig immer eine frühzeitige Beteiligung erforderlich.

 

In Bezug auf die Linie 612 nimmt Herr Tranel Stellung zur der Frage des Ktabg. Vogt, wie sich ein höherer Standard hier auf die Ausschreibung auswirken würde. Ausgangspunkt sei, so Herr Tranel, das derzeit vorliegende Angebot und die im Nahverkehrsplan festgelegten Standards. Die Gemeinde Senden könne zwar grundsätzlich zusätzliche Leistungen einkaufen, hierzu sei allerdings eine dezidierte Anforderung notwendig. Eine solche würde nicht vorliegen.

In Bezug auf die Linie 566 erläutert er im Weiteren, dass ein paralleler Bürgerbus nicht zu Konflikten führe. Bürgerbusse stellen nur Ergänzungen zum klassischen Linienverkehr dar. Das Problem bei den Bürgerbussen liege in den Tagesrandlagen. Bürgerbusvereine könnten diese Zeiten regelmäßig nicht abdecken. Nichts desto trotz erfolge generell eine intensive Absprache zwischen den Angeboten.

 

Im Weiteren fragt Ktabg. Kohaus nach, ob beim ÖPNV ähnlich wie beim SPNV die Finanzierung der Fahrzeuge durch den jeweiligen Träger übernommen werden könnte. Den Leistungserbringern würden in diesem Fall die Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden.

Herr Tranel erläutert, dass die Situation eine andere sei als im SPNV. Hier sei im Gegensatz zur Schiene ein Linienwechsel möglich; die Lieferzeiten und Anschaffungskosten seien im ÖPNV eher unproblematisch. Schon aus Eigeninteresse schafften die Leistungserbringer eigene Fahrzeuge an und halten diese entsprechend vor.

Bezüglich der Frage nach der Art der Ausschreibung (Brutto- oder Nettovertrag) erläutert er, dass zunächst gehofft werde, dass ein kommerzielles Angebot vorgelegt werde. Wenn dieses nicht erfolge, müsse der Vertrag ausgeschrieben werden, die Einnahmeverantwortung würde dann beim Kreis Coesfeld liegen.

 

Im Folgenden diskutieren die Anwesenden über die lange Vorlaufphase (27 Monate) vor der tatsächlichen Aufnahme des Betriebes. Herr Tranel stellt dar, dass dieses die Vorgaben des PBefG seien und diese umgesetzt werden müssen. Das Verfahren sehe einen zweistufigen Aufbau vor. So sei zunächst die kommerzielle Vergabe vorgesehen, erst wenn hier kein Ergebnis erzielt werden könne, stehe die Möglichkeit des Ausschreibungsverfahrens offen. Die Mindeststandards werden entsprechend im Nahverkehrsplan festgelegt und würden die Basis der Verfahren bilden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig