Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf beigefügte „Neunte Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen“ wird beschlossen.


FBL Dr. Scheipers verweist in seinen Ausführungen zur Sitzungsvorlage auf Gebührensenkungen für nahezu alle Abfallarten. Eine Gebührenanhebung werde es lediglich bei asbesthaltigen Baustoffen geben müssen.

 

Auf Nachfrage von Ktabg. Bontrup erläutert AL Dr. Foppe, dass der Anstieg der Gebühren „Asbest“ zur Anhebung des Kostendeckungsbeitrages für die Asbestentsorgung erforderlich sei.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg erkundigt sich nach dem Stand der Einführung einer Wertstofftonne. AL Dr. Foppe erklärt, die gesetzlichen Voraussetzungen seien bis jetzt noch nicht geschaffen worden. Testweise würden allerdings in den Städten Coesfeld und Dülmen für die Dauer eines Jahres alle Hartkunststoffe gesondert erfasst.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig