FBL Dr. Scheipers verliest folgende Mitteilungen der Verwaltung:

 

 

Biozide

 

Mit Schreiben vom 14.10.2013 ist der Verwaltung der Bericht des LANUV über die Biozidmessungen übersandt worden. Der Bericht wird dem Protokoll beigefügt. Sollten sich aus dem Bericht weitergehende Fragen ergeben, können diese in einer der nächsten Sitzungen erörtert werden.

 

 

Sachstand Regionalplan

 

Der Kreis Coesfeld hat in der Sitzung am 22.06.2011 eine umfangreiche Stellungnahme zum Regionalplanentwurf beschlossen. Die Erörterung der Einwendungen wurde an mehreren Terminen im November 2012 sowie im April/ Mai 2013 durchgeführt.

 

Im Rahmen der Erörterung wurden die Einwendungen des Kreises umfänglich besprochen und ein Meinungsausgleich erzielt.

 

Mit Schreiben vom 30.09.2013 wurde der Kreis zu einer erneuten Stellungnahme zum überarbeiteten Regionalplanentwurf aufgefordert. Wesentliche Änderungen sind Neuformulierungen im Teilabschnitt IV (Freiraum/ Bereich zum Schutz der Natur), die aus Sicht der Verwaltung so akzeptabel sind, da der nachfolgenden Planungsebene hierdurch die erforderlichen Gestaltungsspielräume eröffnet werden.

 

Im Regionalplanentwurf Kap. IV (Freiraum /Wald) wird die Forderung zur Waldvermehrung ab einem Waldanteil < 25% je Gemeindegebiet erhoben. Diese Forderung geht deutlich über den Stand des LEP-Entwurfs hinaus. Eine Anpassung an die Vorgabe des LEP-Entwurfs bzw. eine Begründung für die deutliche Abweichung wurde angeregt.

 

Im Abschnitt VI. 2 (Ver-/Entsorgung) ist der erzielte Meinungsausgleich – die Erkenntnisse aus der Bedarfsanalyse zu DK-1-Deponien in den Regionalplan aufzunehmen – bisher nicht umgesetzt worden. Seitens der Verwaltung wird erwartet, dass die für Nov./ Dez.2013 angekündigten Ergebnisse noch in den Regionalplan eingearbeitet werden.

 

 

Landesentwicklungsplan NRW

 

Wie über die allgemeine Presseberichterstattung bekannt, hat die Staatskanzlei im August den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans veröffentlicht und den Bürgerinnen und Bürgern sowie den öffentlichen Stellen bis zum 28. Februar 2014 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die dort vorgeschlagenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung richten sich bekanntlich vornehmlich an die Regionalplanung und sind aus kommunaler Sicht entsprechend abstrakt formuliert. Im Regierungsbezirk Münster besteht außerdem die Besonderheit, dass der neue Regionalplan – mit Ausnahme des Energiekapitels – unmittelbar vor seiner Beschlussfassung steht. Nach Auffassung der Regionalplanungsbehörde trägt der neue Regionalplan den künftigen Zielen und Grundsätzen des LEP weitgehend Rechnung, so dass auf die Stellungnahmen hierzu verwiesen werden kann. Die kontrovers diskutierten Flächenvorgaben für Windenergiebereiche können in der mit relativ niedrigen Hektarwerten belegten Planungsregion Münsterland durch bereits definierte Gebiete ohne Weiteres erfüllt werden, so dass auch unter diesem Aspekt kein neues Konfliktpotenzial durch den LEP-Entwurf zu erwarten ist.

 

Der LEP-Entwurf enthält allerdings auch bislang nicht gekannte Restriktionen für die Siedlungsentwicklung der Städte und Gemeinden, die zu einem späteren Zeitpunkt vermittelt über eine dann anzupassende Regionalplanung auf die Kommunen im Kreis einwirken könnten. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, sich der aktuell in Vorbereitung befindlichen und für den Monat Januar angekündigten Stellungnahme des Landkreistages anzuschließen. Nach ersten Vorberatungen wird sich der Landkreistag gegen die pauschale Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf die neue Kategorie der „zentralörtlich bedeutsamen Allgemeinen Siedlungsbereiche“ aussprechen und hinreichende Spielräume für die kommunalen Planungsträger einfordern. Ferner kritisiert der Landkreistag den unreflektierten Einbezug von Aussagen eines zurzeit noch gar nicht existenten Klimaschutzplanes NRW in den für alle öffentlichen Planungsträger verbindlichen Zielteil des LEP. Speziell für den Kreis Coesfeld soll außerdem die bereits im Beteiligungsverfahren zum Regionalplan angemahnte überörtliche Standortalternativenprüfung für neue Deponievorhaben mit einer Anknüpfung an die Herkunftsschwerpunkte der Abfälle eingefordert werden. Erste Verlautbarungen zur landesweiten DK I-Bedarfsanalyse bestätigen die Erkenntnis, dass diese jedenfalls nicht im Kreis Coesfeld liegen.

 

Nach der für die erste Jahreshälfte 2014 vorgesehenen Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen beabsichtigt die Landesregierung im weiteren Verlauf des Jahres eine Überarbeitung des LEP-Entwurfs, der dann als Rechtsverordnung in den Landtag eingebracht werden soll.

 

 

Lebensmittelüberwachung

 

Wie in der letzten Woche der Presse zu entnehmen war, ist über Fragen der Organisation und Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Lebensmittelüberwachung eine Diskussion zwischen dem zuständigen Minister Remmel und dem nordrhein-westfälischen Landkreistag als Spitzenverband für die Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise entbrannt. Ausgangspunkt ist ein Antrag der Regierungsfraktionen, in dem stärkere Anstrengungen in der Lebensmittelüberwachung verlangt und u.a. auch Zuständigkeitsverlagerungen für sog. Betriebe mit globalen Handels- und Produktionsströmen auf das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz gefordert werden. Der Landkreistag ist den Vorwürfen einer defizitären Aufgabenwahrnehmung der Kreise und den Forderungen nach weiteren Landeszuständigkeiten mit einem ausführlichen Positionspapier entgegengetreten.

 

Die Verwaltung teilt die Einschätzung des Landkreistages. Forderungen nach einer Evaluation und kontinuierlichen Verbesserung der Zusammenarbeit der verantwortlichen Akteure in Bund und Land werden begrüßt, allerdings sollte etwaigen Überlegungen zur Verlagerung von Zuständigkeiten eine verbesserte Wahrnehmung der bereits jetzt bestehenden Fachaufsichts- und beratungsaufgaben des Landesamtes vorausgehen. Aus den im Positionspapier dargelegten Erwägungen wird eine geteilte Zuständigkeit für größere Betriebe vor allem wegen der fehlenden Ortsnähe und der zumindest derzeit unzulänglichen Organisationsstrukturen des Landesamtes kritisch gesehen.

 

Der Fraktionsantrag der Regierungsfraktionen und das Positionspapier des Landkreistages werden dem Sitzungsprotokoll als Anlage beigefügt.