Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahn auf einem 2,210 km langen Streckenabschnitt der K 2 (Abschnitt 13) zwischen Nordkirchen und Ottmarsbocholt zu veranlassen.


Ktabg. Vogelpohl führt aus, er halte die beschriebene Sanierung für sinnvoll, allerdings stelle er die Sinnhaltigkeit der Kuppelabflachung in Frage.

Landrat Püning erteilt daraufhin dem Vorsitzenden des Ausschusses für Straßen-, Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr, Ktabg. Suntrup, das Wort.

 

Ktabg. Suntrup erläutert, die Maßnahme sei bereits vor zwei Jahren Beratungsgegenstand gewesen und damals noch zurückgestellt worden. Nunmehr bestehe die Möglichkeit, die Sanierung unter Inanspruchnahme einer Förderung durchzuführen. Das Ministerium habe den besonderen Bedarf erkannt. Die Kuppe sei ein Unfallschwerpunkt, in deren Bereich sich in den letzten Jahren mehrere schwere Unfälle ereignet hätten. Mit der geplanten Kuppenabflachung könne der Unfallschwerpunkt behoben werden.

 

Landrat Püning ergänzt, die Sichtweiten betragen aktuell ca. 60 Meter, mit Abschluss der Baumaßnahme könne eine Sichtweite von rd. 150 Meter erreicht werden, was zu einer deutlichen Entschärfung beitrage. Die Maßnahmen koste insgesamt rd. 1,4 Mio. €, wovon ca. 150.000€ auf die Abflachung entfallen.

 

Ktabg. Kohaus erwidert, es sei die Frage zu stellen, ob die Maßnahme im Ganzen richtig und sinnvoll sei. Er sei der Überzeugung, dass dies hier zu verneinen sei. Die aktuell vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h habe zu keiner Entschärfung geführt. Somit seien weitere Maßnahmen in Betracht zu ziehen.

Aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Straßen-, Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr habe er mitgenommen, dass nach einer Beseitigung der Kuppe die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung in Betracht gezogen werden könne. Bei einem Unfallschwerpunkt sei dieses nicht zielführend. Zudem sei das Argument, dass Fördermittel fließen werden, nicht maßgeblich. Fördermittel seien ebenfalls Steuergelder, die es maßvoll einzusetzen gilt. Aus diesen Gründen könne er sich dem Beschlussvorschlag nicht anschließen.

 

Ktabg. Kleerbaum hebt hervor, auch gezielte und regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen hätten bislang zu keiner Verbesserung der Situation geführt. Es gelte die Menschen „vor sich selbst“ zu schützen. Dieser Schutz könne nicht an 60.000€ oder 90.000€ festgemacht werden. Nunmehr sei es an der Zeit zu handeln.

Ktabg. Lonz bekräftigt die Aussagen seines Vorredners. Er verfüge über gute Ortskenntnisse. Für den benannten Streckenabschnitt bestehe Handlungsbedarf. Die bisherigen Geschwindigkeitsmessungen hätten nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt, die Gefahrenstelle zu entschärfen.

Sodann lässt Landrat Püning über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               15    Ja-Stimmen

                                                      2    Nein-Stimmen