Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu machen:

 

Der Kreis Coesfeld tritt mit Wirkung ab dem 01.01.2014 dem Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ bei. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Beteiligung notwendige Schritte einzuleiten und somit

 

  1. eine  Absichtserklärung  mit dem Land abzuschließen,

 

  1. eine kommunale Koordinierungsstelle im personellen Umfang von zunächst einer Vollzeitstelle einzurichten und hierfür die anteilige Förderung der Personal- und Sachkosten mit Landesmitteln zu beantragen.

 

Der Beitritt des Kreises erfolgt unter der Bedingung, dass

 

  1. die angekündigte Landesförderung der Sachkosten für die Umsetzung der Maßnahmen an Schulen ab dem Schuljahr 2014/15  im bedarfsgerechten Umfang  zugesagt werden kann,

 

der parallele Einstieg in das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ nicht förderschädlich für die Umsetzung des bundesgeförderten BOP-Projektes der Kreishandwerkerschaft Coesfeld im Schuljahr 2014/15  ist.

 


FBL Schütt skizziert kurz die derzeitige und die sich abzeichnende Fördersituation in der Berufsorientierung angesichts des vorgeschlagenen  Beitritts zum Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss " (KAboA)  . Das  Berufsorientierungsprojekt „Berufsnavigator“ in Trägerschaft des Kreises sei im Falle dieses Beitritts künftig – d.h. ab 2014/15 -  in der Form nicht mehr umsetzbar. Das bundesgeförderte  BOP-Projekt der  Kreishandwerkerschaft – wo bereits auch für das Schuljahr 2014/15 eine Bewilligung angekündigt worden sei -  könne nach vorliegenden Aussagen des Landes parallel zur Landesmaßnahme durchgeführt werden. Voraussetzung sei, dass an den Schulen keine Doppelförderung durch beide Förderlinien erfolge. Hauptzielsetzung müsse die weitere Umsetzung einer flächendeckenden Versorgung mit Berufsorientierungsangeboten sein.

 

Nach Meinung von Ktabg. Vogelpohl müsse das BOP-Projekt der Kreishandwerkerschaft auf jeden Fall weitergeführt werden und er fragt, was passiere, wenn Bestimmungen im Zuwendungsbescheid des Landes Ausschlusskriterien für den parallelen Einsatz von BOP und der Landesförderung nach  KAboA festlegten.

Mitglied Hülk fragt ergänzend, wie im Fall einer solchen Konkurrenzsituation agiert würde.

FBL Schütt antwortet, dass nach Erhalt des Bescheides dessen Inhalt geprüft werde und für diesen  Fall neue bzw. weitere Gespräche mit den Beteiligten geführt und weitere Entscheidungen getroffen  werden müssten; von einer solchen Notwendigkeit gehe er zurzeit aber nicht aus.

 

Sodann lässt Vors. Müller über den Beschlussvorschlag abstimmen:

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig