Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu machen:

 

Der Kreistag stimmt dem Abschluss des „Pakts für den Sport im Kreis Coesfeld“ zwischen dem KreisSportBund Coesfeld e.V. und dem Kreis Coesfeld in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 zur SV-8-1046) zu.

 


Vors. Müller bittet Mitglied Heuermann, aus Sicht des KreisSportBundes Coesfeld e.V. die Motivlage zum Abschluss des Pakts für den Sport zu erläutern. 

Mitglied Heuermann erklärt, dass der Kreissportbund Coesfeld als Spitzenorganisation mit rund 70.000 Mitgliedern, davon rund 29.000 Kinder und Jugendliche, die Vereinbarung als Sicherheit für die Zusammenarbeit anstrebe. So seien für die vielfältigen Aufgaben u.a. im Rahmen des Programms „NRW bewegt“ Fachkräfte eingestellt worden.

Dieser Pakt für den Sport schaffe die notwendige Sicherheit. In ihm würden die Aufgabenschwerpunkte für die kommenden Jahre beschrieben und festgelegt.

 

Ktabg. Vogelpohl fragt, was an dem vorliegenden Vertrag im Vergleich zu Nachbarregionen spezifisch für den Kreis Coesfeld sei.

FBL Schütt erläutert, dass die Textfassung an die im Kreis Warendorf abgeschlossene Vereinbarung angelehnt sei. Er verweist auf Ziffer II der Vereinbarung; dort werde die Praxis im Kreis Coesfeld, dass Sportförderung von den Städten und Gemeinden wahrgenommen werde, beschrieben.

 

Laut Ktabg Hellwig sei bei den fraktionsinternen Beratungen die Frage aufgetaucht, wie es sich mit der Nutzung der Sporthallen und den dafür zu entrichtenden Gebühren verhalte und welcher Aufwand für die Erhebung der Nutzungsgebühr betrieben werde.

AL Jasper führt dazu aus, dass der Kreis insgesamt drei Sporthallen betreibe, die an den Standorten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen jeweils zu den außerschulischen Zeiten zur Nutzung gegen Entgelt den Städten bzw. in Dülmen einem Sportverein überlassen werden.

Der Aufwand für die Entgelterhebung selbst sei relativ gering.

 

Anlässlich der Frage des Ktabg. Wobbe nach der Entgelthöhe sagt FBL Schütt zu, eine Übersicht der Niederschrift als Anlage beizufügen (s. Anlage 2).

 

Sodann lässt Vors. Müller über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig