Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag Coesfeld beschließt, die Prüfung von nicht kassatorischen Bürgerbegehren nach § 38 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) ab sofort „nach niedersächsischem Vorbild“ zu handhaben. Dort können die Begehrensinitiatoren bereits bei der Anmeldung ihres Bürgerbegehrens beantragen, dass der Kreistag unverzüglich über die Zulässigkeit ihres Bürgerbegehrens entscheidet.


Landrat Püning weist auf den Beschlussvorschlag und eine ergänzende E-Mail-Nachricht der FDP-Kreistagsfraktion hin.

 

Ktabg. Höne erläutert kurz die Gründe für diesen Antrag und hebt insbesondere die angestrebte Bürgernähe hervor. Durch eine „Vorprüfung“ könne vermieden werden, dass ein Bürgerbegehren erst nach dem Sammeln von Unterschriften als zulässig bzw. unzulässig erachtet wird. Er sieht in der angestrebten Zweigliedrigkeit der Prüfung den Vorteil, dass die Initiatoren frühzeitig über die grundsätzliche Zulässigkeit informiert sind. Der mit dieser Neuerung verbundene Aufwand erscheine ihm vertretbar.

Landrat Püning weist auf die im Kreisausschuss erfolgte Vorberatung hin. Kassatorische Bürgerbegehren seien an gesetzliche Fristen gebunden, so dass bei einer turnusmäßigen Sitzungsfolge von in der Regel vier Kreistagssitzungen im Jahr zeitliche Probleme auftauchen und Begehren verfristen könnten.

Ktabg. Kleerbaum bekräftigt, dass die angestrebte Regelung bezogen auf kassatorische Bürgerbegehren problematisch sein könnte. Er regt an, die kassatorischen Bürgerbegehren von der angestrebten Regelung auszunehmen. Im Übrigen halte er die Regelung für rechtlich möglich.  

Für Ktabg. Kohaus erscheint dies als ein eher theoretisches Problem. Bei initiierenden Bürgerbegehren bestehe das Problem nicht, ebenso erkenne er keinen höheren Aufwand. Bereits jetzt prüfe die Verwaltung die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens, um dem Kreistag einen entsprechenden Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten. Er gehe davon aus, dass der Kreistag von einem solchen Votum der Verwaltung tatsächlich nicht abweichen würde.

Bei kassatorischen Bürgerbegehren erscheine die Umsetzung der angestrebten Regelung schwierig.

Ktabg. Höne spricht sich für ein Signal zu mehr Bürgernähe auch in Richtung der Städte und Gemeinden aus. Er würde einen entsprechend geänderten Beschluss in der heutigen Sitzung begrüßen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig