Sitzung: 13.03.2014 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-1075
Beschluss:
Der
Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V. wird nach § 75
SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als freier Träger der Jugendhilfe im
Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld unbefristet
anerkannt. Die öffentliche Anerkennung wird grundsätzlich hinfällig, wenn die
Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig