Sitzung: 13.03.2014 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-1102
Beschluss:
Der
Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2014/15 (Anlage 1)
wird beschlossen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, für das Kindergartenjahr 2014/15 die Landesmittel
nach § 21 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 22 Abs. 1 und 4 KiBiz beim Landesjugendamt
entsprechend dem Inhalt des Kindergartenbedarfsplans sowie für 171 Tagespflegeplätze
zu beantragen.
Vorsitzender
Wobbe richtet seinen Dank an die Verwaltung für die geleistete Arbeit zur
Erstellung des Kindergartenbedarfsplanes 2014/15. Darüber hinaus dankt er den
Trägern und vor allem dem Personal in den Kindertageseinrichtungen, die alle
Probleme vor Ort schultern müssen.
FBL
2 Schütt räumt ein, dass in der Sitzungsvorlage versehentlich noch die alte
Zuständigkeitsregelung (Entscheidung durch den Kreistag) aufgeführt worden sei.
Tatsächlich wurde die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan aktiv auf
den Jugendhilfeausschuss übertragen, so dass dieser insoweit in eigener
Zuständigkeit zu entscheiden habe.
Er
stellt kurz die Situation in den einzelnen Städten und Gemeinden im
Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld dar, weist auf die enge
Planungssituation hin, die teilweise auch die Nutzung von Provisorien und
Überbelegungen der Einrichtungen bedingt und kündigt an, dass in einigen
Kommunen ein weiterer Ausbau des Angebotes an Betreuungsplätzen nötig werden
wird.
Anhand
eines kurzen Vortrages verdeutlicht AbtL. Dülker die großen Herausforderungen
an die Kindergartenbedarfsplanung am Beispiel der Stadt Lüdinghausen. Ktabg.
Schäpers ist froh, dass alle Bedarfe voraussichtlich auch tatsächlich gedeckt
werden können. Hinsichtlich der aufgestellten „Container“ bittet sie um einen
neutraleren Sprachgebrauch, um die Diskussionen und Abwehrhaltung einiger
Eltern abzubauen.
Mitglied
Willing-Kertelge beobachtet die bedenkliche Entwicklung, dass Eltern ihre
Kinder immer früher in der Wunsch-Einrichtung anmelden, um sich einen Platz zu
sichern, den sie womöglich derzeit noch gar nicht benötigen. FBL 2 Schütt
betont, dass dieses Phänomen im Kreisjugendamt bekannt sei, dass jedoch die
Motivlage der Eltern bei der Planung nicht berücksichtigt werden könne. Die
Aufgabe sei es jetzt, den Eltern die Sicherheit zu vermitteln, auch für über
Dreijährige noch einen Platz in der Wunsch-Einrichtung bekommen zu können.
Ktab.
Klose erkundigt sich, ob auch im Kreis Coesfeld für einen Platz mit mehr als 25
Stunden vorausgesetzt werde, dass beide Elternteile einer Berufstätigkeit
nachgehen. Dieses sei im Kreis Coesfeld aktuell nicht der Fall, so FBL 2
Schütt. Eine Deckelung vonseiten des Landes gebe es lediglich bei der Anzahl
der 45 Stunden Plätze für überdreijährige Kinder, die jährlich lediglich um 4 %-Punkte
ansteigen dürften. Bei einem darüber hinaus gehenden Anstieg sei ein
Ausnahmeantrag beim Land zu stellen, was im Anschluss zur
Kindergartenbedarfsplanung 2014/15 auch wegen einer geringfügigen
Überschreitung der 4 %-Punkte Grenze der Fall sei. Sollte die Zahl allerdings
weiter steigen, so wären auch für den Zuständigkeitsbereich des
Kreisjugendamtes Kriterien wie z.B. Berufstätigkeit für die Verteilung der 45
Stunden – Plätze festzulegen.
Auf Nachfrage von Mitglied Neumann hinsichtlich der
Wanderungsgewinne erläutert AbtL. Dülker, dass davon auszugehen sei, dass die
Anmeldequote bei den Zweijährigen, aber auch darunter, weiter steigen werde.
Dies liege nicht zuletzt an der höchsten Frauenerwerbs- und einer niedrigen
Arbeitslosenquote im Kreis Coesfeld, da quasi Vollbeschäftigung herrsche. Zudem seien in vielen Familien beide Elternteile nach
Ablauf der Elternzeit wieder voll berufstätig, sodass die Bedarfe weiter
steigen werden. Eine noch engere Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden
und eine eigenständige Jugendhilfeplanung im Hinblick auf Wanderungsstatistik
seien unabwendbar. Insgesamt sei aber mit einer steigenden Nachfrage zu
rechnen, was auch weitere Ausbaubedarfe bedingen werde.
Sodann
lässt der Vorsitzende über den Beschluss zur Kindergartenbedarfsplanung
abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig