Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2014/15 (Anlage 1) wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kindergartenjahr 2014/15 die Landesmittel nach § 21 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 22 Abs. 1 und 4 KiBiz beim Landesjugendamt entsprechend dem Inhalt des Kindergartenbedarfsplans sowie für 171 Tagespflegeplätze zu beantragen.


Vorsitzender Wobbe richtet seinen Dank an die Verwaltung für die geleistete Arbeit zur Erstellung des Kindergartenbedarfsplanes 2014/15. Darüber hinaus dankt er den Trägern und vor allem dem Personal in den Kindertageseinrichtungen, die alle Probleme vor Ort schultern müssen.

FBL 2 Schütt räumt ein, dass in der Sitzungsvorlage versehentlich noch die alte Zuständigkeitsregelung (Entscheidung durch den Kreistag) aufgeführt worden sei. Tatsächlich wurde die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan aktiv auf den Jugendhilfeausschuss übertragen, so dass dieser insoweit in eigener Zuständigkeit zu entscheiden habe.

Er stellt kurz die Situation in den einzelnen Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld dar, weist auf die enge Planungssituation hin, die teilweise auch die Nutzung von Provisorien und Überbelegungen der Einrichtungen bedingt und kündigt an, dass in einigen Kommunen ein weiterer Ausbau des Angebotes an Betreuungsplätzen nötig werden wird.

 

Anhand eines kurzen Vortrages verdeutlicht AbtL. Dülker die großen Herausforderungen an die Kindergartenbedarfsplanung am Beispiel der Stadt Lüdinghausen. Ktabg. Schäpers ist froh, dass alle Bedarfe voraussichtlich auch tatsächlich gedeckt werden können. Hinsichtlich der aufgestellten „Container“ bittet sie um einen neutraleren Sprachgebrauch, um die Diskussionen und Abwehrhaltung einiger Eltern abzubauen.

Mitglied Willing-Kertelge beobachtet die bedenkliche Entwicklung, dass Eltern ihre Kinder immer früher in der Wunsch-Einrichtung anmelden, um sich einen Platz zu sichern, den sie womöglich derzeit noch gar nicht benötigen. FBL 2 Schütt betont, dass dieses Phänomen im Kreisjugendamt bekannt sei, dass jedoch die Motivlage der Eltern bei der Planung nicht berücksichtigt werden könne. Die Aufgabe sei es jetzt, den Eltern die Sicherheit zu vermitteln, auch für über Dreijährige noch einen Platz in der Wunsch-Einrichtung bekommen zu können.

Ktab. Klose erkundigt sich, ob auch im Kreis Coesfeld für einen Platz mit mehr als 25 Stunden vorausgesetzt werde, dass beide Elternteile einer Berufstätigkeit nachgehen. Dieses sei im Kreis Coesfeld aktuell nicht der Fall, so FBL 2 Schütt. Eine Deckelung vonseiten des Landes gebe es lediglich bei der Anzahl der 45 Stunden Plätze für überdreijährige Kinder, die jährlich lediglich um 4 %-Punkte ansteigen dürften. Bei einem darüber hinaus gehenden Anstieg sei ein Ausnahmeantrag beim Land zu stellen, was im Anschluss zur Kindergartenbedarfsplanung 2014/15 auch wegen einer geringfügigen Überschreitung der 4 %-Punkte Grenze der Fall sei. Sollte die Zahl allerdings weiter steigen, so wären auch für den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Kriterien wie z.B. Berufstätigkeit für die Verteilung der 45 Stunden – Plätze festzulegen.

Auf Nachfrage von Mitglied Neumann hinsichtlich der Wanderungsgewinne erläutert AbtL. Dülker, dass davon auszugehen sei, dass die Anmeldequote bei den Zweijährigen, aber auch darunter, weiter steigen werde. Dies liege nicht zuletzt an der höchsten Frauenerwerbs- und einer niedrigen Arbeitslosenquote im Kreis Coesfeld, da quasi Vollbeschäftigung herrsche. Zudem seien in vielen Familien beide Elternteile nach Ablauf der Elternzeit wieder voll berufstätig, sodass die Bedarfe weiter steigen werden. Eine noch engere Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden und eine eigenständige Jugendhilfeplanung im Hinblick auf Wanderungsstatistik seien unabwendbar. Insgesamt sei aber mit einer steigenden Nachfrage zu rechnen, was auch weitere Ausbaubedarfe bedingen werde.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über den Beschluss zur Kindergartenbedarfsplanung abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig